Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website gutelehre.at
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
 

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige nicht-dekorative Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir sind bemüht, unsere Bilder sukzessive mit Alternativ Texten zu versehen.

"Bold"-Tag wird verwendet, um Text zu formatieren - damit wird das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1. (Info und Beziehungen) nicht erfüllt. Eine Korrektur erfolgt demnächst.

In manchen Bereichen wird der vorgeschriebene Zeilenabstand unterschritten (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.12 Textabstände (Text Spacing)). Eine Korrektur wird geprüft.

Fokussierte Steuerungselement sind teilweise nicht ausreichend bzw. nicht mit ausreichendem Kontrast sichtbar (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7). An einer Lösung mit einem Hochkontrast Stylesheet wird gearbeitet.

Damit wichtige Informationen und Links an mehreren Stellen vom User gefunden werden können, werden vereinzelt Links mehrfach auf einer Seite angeboten (z.B. in der Navigation und im Fußbereich der Seite). Teilweise wird dadurch das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck) nicht erfüllt. Aus Usability-Gründen und zur besseren Navigation werden teilweise mehrfache Verlinkungen beibehalten.
 

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an webredaktion@bmbwf.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Webseite gutelehre.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Referat Kom 2/a
E-Mail: webredaktion@bmbwf.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Zum Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zurechenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren