„Was ist Recht? - Einführung in das Rechtsdenken“, Proseminar

Würdigung der Jury

Ziele/Motive/Ausgangslage/Problemstellung

Ziele

Das Ziel der Lehrveranstaltung ist es ein erstes Verständnis der Studierenden für Recht und Rechtswissenschaft zu schaffen, in dem sich die Studierenden die Vielfalt des Rechtsdenkens erarbeiten und dieses erfahrbar zu machen. Das Recht ist einerseits durch Sprache geprägt, ist aber auch andererseits mit der Gestaltung der Gesellschaft und der Lebenswirklichkeit von Menschen verbunden. Darüber hinaus zielt die Lehrveranstaltung auf die Vermittlung unterschiedlicher weiterer Kompetenzen ab, insbesondere rechtswissenschaftliche Forschungskompetenzen, insbesondere im Bereich Methodik, Basisfertigkeiten der juristischen Sprache, Kommunikationskompetenzen von Jurist/innen mit Nicht-Jurist/innen sowie Fähigkeiten der Visualisierung und der Gestaltung rechtlicher Inhalte.

 

Motive

Die Lehrveranstaltung „Einführung in das Rechtsdenken“ bietet dem Lehrveranstaltungsleiter eine in Österreich einzigartige Möglichkeit der Vermittlung der unterschiedlichen Facetten von Rechtswissenschaft und Recht, die sich im bisherigen Studium der Rechtswissenschaften an österreichischen Universitäten so nicht findet. Durch die vollständige Neugestaltung des Einstiegs in das rechtswissenschaftliche Studium wird den Studierenden von Anfang an ein tiefer Einblick in die Vielfalt des Rechtsdenkens ermöglicht. Der Lehrveranstaltungsleiter baut auf den eigenen Erfahrungen mit rechtswissenschaftlicher Lehre in unterschiedlichen Rechtskulturen auf und integriert die eigene fachdidaktische Auseinandersetzung ebenso wie die neuesten rechtswissenschaftlichen Diskurse, um Studierende Recht und Rechtswissenschaft von Anfang des Studiums an in völlig neuer Weise erfahrbar zu machen. Mit dieser Weichenstellung soll auch das weitere Studium aus einer differenzierteren Perspektive wahrnehmbar sein und implizites Wissen des Rechts (hidden knowledge) von Anfang an verständlich werden.

 

Ausgangslage

Das Studium der Rechtswissenschaften an der Sigmund Freud Privatuniversität (SFU) ist seit Herbst 2016 möglich und stellt das erste rechtswissenschaftliche Vollstudium an einer Privatuniversität in Österreich dar. Die erstsemestrigen Studierenden der Lehrveranstaltung stellen den zweiten Jahrgang des rechtswissenschaftlichen Studiums dar (Studienbeginn: Herbst 2017) und der Lehrveranstaltungsleiter hat unter anderem mit dieser Lehrveranstaltung seine Lehrtätigkeit an der SFU aufgenommen.

 

Mit dem ersten Semester beginnt nicht nur die universitäre (Aus-)bildung, sondern setzt auch ein Transformationsprozess für die Studienanfänger/innen ein, die sich mit der Welt des Rechts und der Rechtswissenschaft vertraut machen. Während jede Person bereits in ihrer Lebensrealität mit Recht in Berührung gekommen ist, bleibt den meisten Menschen (, die nicht Recht studieren,) die rechtliche Sprache und das rechtliche Denken verschlossen. Gerade für jene Studierende, die diesen Transformationsprozess von der Nicht-Jurst/in zur Jurist/in beginnen, ist es von entscheidender Bedeutung die Vielfalt des Rechtsdenkens als Basis für das weitere Studium kennenzulernen. Dabei spielt die rechtliche Praxis eine ebenso eine große Rolle wie die Perspektive der Wissenschaft des Rechts. Durch die eigene Erarbeitung der rechtlichen Perspektiven und die Aufbereitung derselben für die Allgemeinheit soll den Studierenden dieses Erlernen rechtlichen Denkens auf eine neue Weise ermöglicht werden.

Kurzzusammenfassung des Projekts

Das Proseminar „Einführung in das Rechtsdenken“ fand im WiSe 2017/18 im ersten Semester des Bachelorstudiums Rechtswissenschaft an der Sigmund Freud Privatuniversität (SFU) in Wien statt. Inhaltlich bot die Lehrveranstaltung unterschiedliche Perspektiven auf das rechtliche Denken, ausgehend von klassisch juristischen Denken in Form von Interpretation und Subsumtion wurde das rechtliche Denken als Fall- und Verfahrensdenken (praxisorientiert) aber auch als vergleichendes, interdisziplinäres und philosophisches Denken (wissenschaftlich) von den Studierenden erarbeitet. Forschungsbasiert wurden interaktive Übungen und Gruppenarbeiten durchgeführt und die Studierenden darüber hinaus an die wissenschaftliche Forschung herangeführt (integrierte Forschungsbasierung am Studienanfang). Das erlernte Wissen wurde schließlich in Form einer Ausstellung an der SFU für die Allgemeinheit aufbereitet und den Studierende durch die Transformation des Wissens für die Gesellschaft eine neue Form des Lernens in den Rechtswissenschaften („Third Mission“- Lehre) ermöglicht.

 

Die Ergebnisse der Ausstellung werden auf der Website (www.wasistrecht.at) der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Über die Vielfalt des rechtlichen Denkens hinaus konnten die Studierenden Basisfertigkeiten der juristischen Sprache, Kommunikationtechniken mit Nicht-Jurist/innen, rechtswissenschaftliche Forschungskompetenzen, insbesondere im Bereich Methodik sowie Fähigkeiten der Visualisierung rechtlicher Inhalte erlernen.

Kurzzusammenfassung des Projekts in englischer Sprache

The seminar „An Introduction to Legal Thinking”, a first year course in the bachelor studies of law, took place in winter term 17/18 at Sigmund Freud Private University (SFU) in Vienna. The course discussed different perspectives of legal thinking: starting from traditional approaches regarding interpretation and subsumption, the students learned that legal thinking also includes case based and procedural thinking (in legal practice) as well as comparative, interdisciplinary and philosophical thinking (in legal research). On a research-based concept students fulfilled interactive exercises and worked together in teams (integrated research-based teaching for first year students).

 

The acquired knowledge was finally presented in a public exhibition at SFU. By the transformation of the acquired knowledge for society the students were enabled to learn legal contents differently (third mission teaching). The results of the exhibition were also published at a website (www.wasistrecht.at) for a broader audience. Beyond the plurality of legal thinking the students could acquire further competences regarding legal language, communication skills (with regard to non lawyers), legal research (especially methodology) and legal visualisation.

Nähere Beschreibung des Projekts

I. Lehrveranstaltungsdesign

 

Bereits in der ersten LV-Einheit wurden grundlegende rechtliche Dimensionen veranschaulicht. Nach einem interaktiven Beginn, der sich den Vorstellungen von Recht und Rechtswissenschaft der Studierenden und der sprachlichen Dimension des Rechts widmete, stand eine Exkursion für die Studierenden auf dem Plan. Dabei wurden die Studierenden eingeladen auf einer von der Stadt Wien dafür rechtlich autorisierten Wand Graffitis zu erstellen. Das „Sprayen“ im öffentlichen Raum gilt allgemein als eine verbotene Tätigkeit (ja, als strafrechtlicher Tatbestand der vorsätzlichen Sachbeschädigung). Den Studierenden sollte auf diese Art die Rolle des Rechts an der Schnittstelle zwischen Recht und Unrecht erfahrbar gemacht werden sowie die Bedeutung der Lebenswirklichkeit.

 

Die LV bestand nach der ersten Einführungseinheit aus 10 Kerneinheiten á 1,5h, in denen unterschiedliche Perspektiven des rechtlichen bzw. rechtswissenschaftlichen Denkens erarbeitet wurden. Ausgehend vom klassisch juristischen Denken in Form von Interpretation und Subsumtion wurde das rechtliche Denken als Fall- und Verfahrensdenken (praxisorientiert) aber auch als vergleichendes, interdisziplinäres und philosophisches Denken (wissenschaftlich) von den Studierenden erarbeitet. Diese Erarbeitung fand nicht nur durch Informationseinheiten des Lehrenden, sondern vor allem durch forschungsbasierte Aufgaben an die Studierenden statt. So wurden die Studierenden in Vorbereitung auf LV-Einheiten etwa in Form von Rechercheaufgaben in Rechtsdatenbanken tätig, durch erste wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit Fachbeiträgen aber auch in Ausarbeiten neuer Gesetzestexte.

 

Als Fallbeispiel wurden Teile der Straßenverkehrsordnung herangezogen, die für die allgemeine Bevölkerung das Verhalten im Straßenverkehr festlegen. Diese Regeln sind allerdings nicht so aufbereitet, dass sie sprachlich einfach zugänglich wären. Anknüpfend an Forschungsprojekte des LV-Leiters war es Aufgabe der Studierenden die Texte so zu re-formulieren, dass damit eine sprachliche Verständlichkeit der Bestimmung hergestellt wurde. Bei diesem über zwei Monate laufenden Projekt (Nov.-Dez.) stand die sprachliche Vereinfachung im Rahmen formaler Vorgaben an die Gesetzgebung (Legistik) im Vordergrund. Die Studierenden konnten auf diese Weise nicht nur die Bedeutung der Sprache für das Recht erlernen, sondern auch das konzeptionelle Rechtsdenken (also die Notwendigkeit der Formulierung und des Schreibens in der rechtlichen Praxis) konkret erfahren. Die Ergebnisse der Aufgaben wurden in der LV präsentiert und besprochen. Die Ergebnisse des Projekts fließen wieder in die rechtswissenschaftliche Forschung des LV-Leiters ein.

 

Über derartige Übungen hinaus, wurden aber auch im Rahmen der LV-Einheit regelmäßig interaktive Aufgaben als Teamarbeit vorgenommen, die sodann auch im Rahmen der LV präsentiert wurden (etwa in Form erster Formulierungen von Forschungsthesen, der Auseinandersetzung mit rechtswissenschaftlichen Fachbeiträgen oder die Visualisierung juristischer Begriffssysteme anhand konkreter gesetzlicher Bestimmungen).

 

Die Wiederholung des erlernten Wissens wurde in den im Januar verbliebenen Einheiten in Form des Projekts „Ausstellung: Was ist Recht? – Einführung in das rechtliche Denken“ vorgenommen. Jeweils 3-5 Studierende waren aufgefordert eines von 8 Themen des rechtlichen Denkens, die in der LV erarbeitet wurden, auszuwählen und diese in gestalterischer Weise (Plakat, Spiel, Skulptur etc) zu präsentieren. Aus den auf diese Weise erarbeiteten Exponaten ergab sich eine Ausstellung, die das Wissen der gesamten LV zusammenfasst. Die Studierenden sollten nicht nur das Wissen wiederholen, sondern auch in einer Weise umgestalten, dass Nicht-Jurist/innen einen Einblick in die Welt des rechtlichen Denkens erhalten. Für die Studierenden bedeutete dies eine konkretisierte Auseinandersetzung mit einem Thema der LV, das Erlernen der Kompetenz rechtliche Inhalte für Nicht-Jurist/inn/en verständlich zu machen und Recht über die sprachliche Dimension hinaus im Sinne des visual turn aufzubereiten.

 

Die im Jänner fertiggestellten Exponate wurden von der Studierenden im Hörsaal im Rahmen der LV vorgestellt und in weiterer Folge als Ausstellung im Februar an der SFU zwei Wochen lang öffentlich präsentiert. Das Projekt der Studierenden sollte auf diese Weise einen Beitrag zur Kommunikation rechtlichen Wissens der Gesellschaft gegenüber leisten. Im Sinne der Zur-Verfügung-Stellung der Inhalte für die Allgemeinheit wurde überdies eine Website (www.wasistrecht.at) erstellt, die einen inhaltlichen Ausschnitt des erarbeiteten Wissens der Ausstellung nochmals einer größeren Öffentlichkeit präsentiert.

 

II. Forschungs- und kunstgeleitete Lehre

 

Die LV ist in vielfältiger Weise mit Forschung und Kunst verbunden. Die LV orientiert sich an den unterschiedliche Facetten forschungsgeleiteter Lehre (siehe Kossek, Die forschungsgeleitete Lehre in der internationalen Diskussion, 2009).

 

Ausgangspunkt in der LV ist die forschungsbasierte Lehre, also die Involvierung von Studierenden in den Forschungsprozess. Der LV-Leiter setzt sich seit Jahren mit unterschiedlichen Aspekten des Rechtsdenkens sowie der Transformation rechtlichen Wissens in seiner Forschung auseinander. Dabei kommen der Öffnung von Formaten der Rechtswissenschaft (siehe Lachmayer, Zur Inszenierung rechtlichen Wissens, in: Funke/Lachmayer [Hrsg], Formate der Rechtswissenschaft [2017] Velbrück 141), der rechtsdidaktische Nutzung des öffentlichen Raums (Lachmayer, Enabling Spaces – Raum in der Rechtsdidaktik“, Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft 2015, 163) oder der Auseinandersetzung mit Sprache in der Gesetzgebung (Lachmayer, Legistik zwischen Wissen und politischer Entscheidungsfindung, juridikum 2015, 333) besondere Bedeutung zu. Die Aktivitäten der Studierenden (insbesondere durch die Erarbeitung der Ausstellung und legistischer Texte für ein besseres Verständnis im Verkehrsrecht) fließen wiederum unmittelbar in die bestehenden Forschungsprozesse des LV-Leiters ein.

 

Im Rahmen dieses Zugangs zur forschungsgleitenden Lehre kommt auch der forschungs-vermittelnde Lehre, also der Weitergabe von Forschungsergebnissen an die Studierenden, besondere Bedeutung zu. Die Studierenden wurde mit den Forschungsergebnissen des LV-Leiters, insbesondere im Bereich rechtskonzeptionelles Rechtsdenken und rechtsvergleichenden Rechtsdenken, konfrontiert. Im Rahmen der LV-Einheiten zum rechtswissenschaftlichen Rechtsdenken und interdisziplinären Rechtsdenken wurde die forschungs-orientierte Lehre, also die Vermittlung etablierter Forschungsmethoden und wissenschaftlichen Haltungen, insbesondere des Lehrenden selbst, in den Vordergrund gestellt. Schließlich kam im Zusammenhang mit einer Einführung in die Wissenschaft des Rechts auch der forschungs-begleitenden Lehre eine Bedeutung zu, als der LV-Leiter die Studierenden bei ersten, eigenständigen wissenschaftlichen Überlegungen unterstützte.

 

Schließlich spielte aber auch die Kunst bzw einer künstlerischen Gestaltung in der LV eine besondere Bedeutung als die Studierenden aufgefordert waren, die so sprachlich dominierte Perspektive der Rechtswissenschaft hin zu eine visualisierten und gestalterischen Ausrichtung zu öffnen und damit auch der im Recht bestehenden non-verbalen Komponente einen Ausdruck zu verleihen.

 

III. Innovative Hochschuldidaktik

 

In Hinblick auf die Hochschuldidaktik sind insbesondere folgende Innovationen im Rahmen der Methode der LV hervorzuheben:

 

• Third Mission Lehre

Für Universitäten wird die sog. Third Mission (in Hinblick auf die Gesellschaft) immer wichtiger. Im Vordergrund steht dabei die Vermittlung von Wissen an eine breite Gesellschaft durch Forscher/innen (University goes public) und die Involvierung der Gesellschaft in der Forschung (Citizen Science). Die LV macht das Thema der Integration der Gesellschaft didaktisch fruchtbar. Konkret sollen die Studierenden durch die Transformation ihrer Lerninhalte für die Gesellschaft ihren eigenen Lernstoff nochmals erarbeiten und damit besser erlernen. Das Ausstellungsprojekt diente einerseits dazu universitäre Lehre für die interessierte Allgemeinheit aufzubereiten und öffentlich (in den Räumen der Universität und als Website) zur Verfügung zu stellen, aber andererseits auch als didaktisches Konzept der Lernerfahrung für Studierende, die durch die Bearbeitung des Wissens für eine – nicht in den Rechtswissenschaften spezialisierte – Zielgruppe die Lerninhalte nochmals auf den Punkt bringen sollen. Als forschungsbasiertes Lernkonzept schließt dieses didaktische Modell die Schnittstellen zwischen Forschung, Lehre und Gesellschaft.

 

• Integrierte Forschungsbasierung am Studienanfang

Die in dieser LV zum Ausdruck kommende forschungsgeleitete Lehre verlagert die Zuwendung zur Forschung bereits an den Studienanfang. Typischerweise – zumindest in den Rechtswissenschaften – steht eine Auseinandersetzung mit der Wissenschaft des Rechts nicht am Beginn des Studiums. Die Integration von Forschung in die LV schafft es Studierende von Anfang ihres Studiums an wissenschaftlich auszurichten und ermöglicht es im Laufe des weiteren Studiums rascher forschungsgeleitete Lehre zu integrieren. Darüber hinaus gibt es den Studierenden die Möglichkeit an aktuellen Diskussionen der Weiterentwicklung der Rechtswissenschaft (insbesondere in Methodenfragen) teilzunehmen. Wie die Durchführung der LV gezeigt hat, ist es bei entsprechender Anleitung und sorgfältiger Auswahl der Fragestellungen möglich die Forschungs-basierung der Lehre auch in die Lehre am Studienanfang einzubetten.

 

• Transformation von Sprache in non-verbale Ausdrucksformen im Recht

Die LV bot Studierenden – insbes. in Hinblick auf die Kompetenzorientierung – von Anfang des Studiums an nicht nur die sprachliche Seite des Rechts in intensiver Weise zu bearbeiten, sondern auch ein Verständnis für die visuellen und künstlerisch-gestalterischen Seiten der Rechtswissenschaft zu erlangen. Die didaktische Innovationskraft für die Rechtswissenschaften ist in diesem Bereich sehr groß. Die Durchführung einer Ausstellung aber auch die Visualisierung rechtlicher Inhalte bot den Studierenden eine andere Möglichkeit rechtliches Denken zu erfahren und für das weitere Studium nutzbar zu machen.

 

IV. Studierendenzentrierung

 

Das Verstehen und Lernen der Studierenden stand im Mittelpunkt der konkreten Lehrtätigkeit. Die Studierenden wurden ermächtigt in Form unterschiedlicher interaktiver Übungen (einzeln und im Team) sich die unterschiedlichen Perspektiven rechtlichen Denkens zu erarbeiten. Dabei wurden auch die Erfahrungen der Studierenden mit dem Recht (die jeder Mensch in vielfältiger Weise besitzt) ebenso in die LV integriert wie die bereits vor der LV bestandenen sprachlichen und gestalterischen Talente der Studierenden. Aufgrund von Teamarbeit konnten die Studierenden ihre individuellen Stärken in besondere Weise in die LV einbringen.

 

V. Kompetenzorientierung

 

Der LV-Leiter richtete seine Lehre an vorab definierten Kompetenzen und Lernzielen bzw. Lernergebnissen aus. Über das grundlegende Verständnis unterschiedlicher rechtlicher Denkformen hinaus wurden durch die LV insbesondere folgende Kompetenzen gefördert und erarbeitet:

 

• Basisfertigkeiten der juristischen Sprache: Die juristische Sprache stellt eine eigene Welt dar. Die Studierende lernen nicht nur rechtswissenschaftliche Texte zu lesen, sondern auch recht(swissenschaft)liche Text zu verfassen.

• Kommunikation von JuristInnen mit Nicht-Juristen: Die Studierenden setzten sich intensiv mit der Frage der Verständlichkeit juristischer Inhalte auseinander und lernten diese so zu transformieren, dass diese einer nicht-juristischen Audience verständlich kommuniziert werden können.

• Rechtswissenschaftliche Forschungskompetenzen, insbesondere Methodik: Die Studierenden lernten erste eigene rechtswissenschaftliche Basiskompetenzen, etwa im Bereich Recherche, Zusammenfassen der Texte und Ideen von Wissenschafter/innen oder das Formulieren von Forschungsfragen.

• Visualisierung und Gestaltung rechtlicher Inhalte: Die Studierenden erlernten Möglichkeit der Visualisierung und der künstlerischen Gestaltung rechtlicher Inhalte. Das Wissen um und die Erfahrung mit der Transformation juristischer Texte in andere Formate stellt eine Weichenstellung für den weiteren Umgang mit Recht dar.

 

VI. Berücksichtigung einer lernergebnisorientierten Prüfungskultur

 

Das Ziel der LV bestand in einer Vermittlung der grundlegenden Vielfalt des Rechtsdenkens und der Öffnung von Perspektiven für das rechtswissenschaftliche Studium. Die Leistungsüberprüfung bestand daher in den durchgeführten Aufgaben des Einzelnen und im Team sowie in der mündlichen Mitarbeit. Eine konkrete Prüfung stand damit nicht im Vordergrund, sondern vielmehr die Beobachtungen des LV-Leiters wie die erarbeiteten Kompetenzen durch die Studierenden im Rahmender unterschiedlichen Aufgabenstellungen eingesetzt wurden.

Positionierung des Lehrangebots

Die eingereichte Lehrveranstaltung (Proseminar „Was ist Recht? - Einführung in das Rechtsdenken“) findet im ersten Semester des Bachelor-Studiums Rechtswissenschaften (LL.B.) an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien statt. Es ist eine von vier einführenden allgemeinen Methodiklehrveranstaltungen am Anfang des rechtswissenschaftlichen Studiums (die anderen drei beziehen sich auf Grundbegriffe der Rechtswissenschaften [1], Regelwerke und Rechtsgebiete [2] sowie Methodik und Fallbearbeitung[3]). Gemeinsam schaffen diese Lehrveranstaltungen einen ersten Überblick sowie Einblick in die „Welt des Rechts und der Rechtswissenschaften“). Innerhalb dieser Lehrveranstaltungen können Studierende ein konzeptionelles Verständnis der Rechtswissenschaften und rechtstheoretische Grundlagen erwerben. Auf diesen Lehrveranstaltungen aufbauend finden in den nachfolgenden Semestern fachspezifische Methodiklehrveranstaltungen statt.

Das Beispiel wurde für den Ars Docendi Staatspreis für exzellente Lehre 2018 nominiert.
Ars Docendi
Nominiert 2018
Kategorie: Forschungs- und kunstgeleitete Lehre, insbesondere die Förderung von kritischem Denken, Dialogorientierung, Methodenkompetenz
Ansprechperson
Konrad Lachmayer, Univ.-Prof. (SFU) Dr.
Sigmund Freud Privatuniversität, Fakultät für Rechtswissenschaften
+43 (0)1 798 40 98 / 685
Nominierte Person(en)
Konrad Lachmayer, Univ.-Prof. (SFU) Dr.
Sigmund Freud Privatuniversität, Fakultät für Rechtswissenschaften
Themenfelder
  • Lehr- und Lernkonzepte
  • Rund ums Prüfen
  • Vor dem Studium/Beginn des Studiums
Fachbereiche
  • Wirtschaft und Recht