Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Innrain 52, 6020 Innsbruck
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English for Law Students

Ziele/Motive/Ausgangslage/Problemstellung

In vielen juristischen und wirtschaftsjuristischen Berufen werden Fremdsprachenkenntnisse vorausgesetzt. In Wirtschaftskanzleien und Rechtsabteilungen international tätiger Betriebe ist Englisch die Geschäftssprache. Unerlässlich sind gute Kenntnisse der englischen Sprache natürlich auch im diplomatischen Dienst sowie in internationalen Organisationen; auch auf EU Ebene hat Englisch die französische Sprache schon längst als meistverwendete Sprache abgelöst. Die rechtswissenschaftliche Fakultät versucht, diesem Bedürfnis durch das Anbieten fremdsprachiger Lehrveranstaltungen zu entsprechen (auf Ebene des Diplom- und Bachelorstudiums etwa: „Introduction to foreign Legal Systems“, „Introduction to US Law“, „Introduction to International and European Criminal Law“; „International Contract Law“; im Rahmen des Doktoratsstudiums: „Foreign Legal Terminology“ und „Comparative Law“).

 

Parallel dazu wird sie LV English for Law Students semestral angeboten. Nachdem ich diese Lehrveranstaltung bereits mehrere Semester unterrichtet hatte, war ich zunehmend unzufrieden mit der Motivation der Studierenden. Diese mangelnde Sprachbegeisterung der Studierenden stand nicht im Einklang mit der oben ausgeführten Anforderung an die Ausbildung von Absolventen eines rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftsrechtlichen Studiums.

 

Um die Motivation der Studierenden zu erhöhen und um mehr aktive Teilnahme im Hörsaal zu erreichen, wollte ich neue Lehr- und Lernmethoden, wie Videos, audio files, Rechercheaufträge, online-tests usw einsetzen. Ebenso war es mir ein Anliegen, Elemente der Unterrichtsmethoden anglo-amerikanischer law schools zu integrieren, also die Diskussion durch die Studierenden selbst in den Vordergrund zu stellen. Ziel war es, die Präsentation der Lehrinhalte durch meine Person zu verringern. Die Studierenden sollten vielmehr zur selbständigen Vorbereitung auf die einzelnen Unterrichtseinheiten animiert werden, um die gewünschte Diskussion im Hörsaal und somit die eigenständige Erfassung des Lehrinhalts zu ermöglichen. Dabei sollten wie im klassischen Sprachunterricht die vier Kernkompetenzen Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen unterrichtet werden.

Kurzzusammenfassung des Projekts

Die LV „English for Law Students“ vermittelt Studierenden der Rechtswissenschaften und des Wirtschaftsrechts einen Einstieg in die englische Rechtssprache.

Diese stellt aufgrund der Verschiedenartigkeit der anglo-amerikanischen Rechtssysteme im Vergleich zu den zivilrechtlichen Rechtstraditionen eine große Herausforderung dar. Die LV vermittelt neben juristischer Fachterminologie ein Verständnis dafür, dass nicht das Übersetzung von Worten sondern vielmehr das Übersetzen von Konzepten im Vordergrund steht.

In Anlehnung an die Unterrichtsmethoden der law schools im UK und den US sollen die Studierenden die jeweiligen Unterrichtseinheiten selbständig vorbereiten, um die Zeit im Hörsaal der Diskussion zu widmen. Dabei soll auch die Fähigkeit vermittelt werden, das eigene Rechtssystem in englischer Sprache darzustellen.

Neben online zur Verfügung gestelltem Lesematerial (Studienliteratur, Gerichtsentscheidungen, Gesetze) kommen als Mittel zur Vorbereitung der einzelnen Unterrichtseinheiten ua auch Videos, selbst aufgenommene audio-files sowie Rechercheaufträge zum Einsatz. Die Vorbereitung ist mit Online-Tests in unterschiedlichen Formaten (Multiple Choice/ Answers, Gap Filling, Essays usw) gekoppelt. Dadurch ist es auch möglich, den Kurs zur Hälfte „online-only“ anzubieten, was für berufstätige Studierende ideal ist.

Durch die Kombination von online und Präsenzzeit vermittelt die LV sowohl Lese- und Hörverständnis als auch Sprach- und Schreibkompetenz.

Nähere Beschreibung des Projekts

Das Projekt „English for Law Students“ soll neue mit traditionellen Lehr- und Lernmethoden verbinden.

Die Lehrveranstaltung richtet sich an Studierende des Diplomstudiums Rechtswissenschaften und des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht. Sie soll den Studierenden eine der wichtigsten Zusatzqualifikation für ihr späteres Berufsleben vermitteln.

Die englische Sprache im Allgemeinen und die englische Rechtsterminologie im Speziellen sind in vielen Einsatzbereichen künftiger (Wirtschafs)JuristInnen unerlässlich. Gerade die englische Rechtssprache birgt aber aufgrund der Verschiedenartigkeit der anglo-amerikanischen Rechtssysteme im Vergleich zu den kontinentaleuropäischen Rechtstraditionen große Herausforderungen. Während das angloamerikanische Rechtssystem großteils auf case law basiert und seine Rechtsprinzipien ausgehend von konkreten Sachverhalten entwickelt, basiert das kontinentaleuropäsche System auf kodifiziertem Recht. Somit gibt es für viele Rechtsinstitute keine Entsprechungen im jeweils anderen System.

Das Ziel der LV „English for Law Students“ ist deshalb nicht nur das Vermitteln einschlägiger Fachterminologie. Vielmehr soll die LV die Studierenden unterstützen, ein Verständnis für die Herausforderungen fremder Rechtsterminologie generell zu entwickeln. Dabei steht weniger das Erfassen oder Übersetzen von Wörtern im Vordergrund als das Übertragen von rechtlichen Konzepten in ein anderes, in unserem Fall, englischsprachiges Rechtssystem.

In der Lehrveranstaltung wird viel mit Originalmaterialien aus englischsprachigen Rechtssystemen gearbeitet. So finden neben Auszügen aus englischsprachiger juristischer Studienliteratur auch Entscheidungen englischer, amerikanischer sowie europäischer Höchstgerichte und entsprechende Akte der parlamentarischen Gesetzgebung Verwendung. Dadurch sollen die wichtigsten Rechtstraditionen vermittelt werden, die sich auf unterschiedlichste Art und Weise zeigen: beim Verständnis der Rechtsquellen, der Rechtsfindung, der Ausgestaltung der juristischen Berufe, der Vermittlung der Materie in den Hochschulen, der Verschiedenartigkeit der Prozessführung usw. Wenn möglich, soll Bezug auf das aktuelle Tagesgeschehen genommen werden: zum Beispiel die BREXIT-Problematik sowie die Nachbesetzung der Richterstellen im US Supreme Court, die wesentlichen Einfluss auf die damit verbundene konservative oder liberale Rechtsentwicklung in den USA hat.

Als Unterrichtsmethode wählt die LV in Anlehnung an die law schools im Vereinigten Königreich und in den Vereinigten Staaten einen Zugang, der nicht darauf abzielt, die gesamte Breite eines Faches zu unterrichten. Augenmerk soll hauptsächlich auf die Vermittlung der Fähigkeit (juristischen) Denkens gelegt werden. Dies setzt die selbständige Auseinandersetzung der Studierenden mit Originalmaterialien voraus; ebenso eine eigenständige Vorbereitung auf die einzelnen Unterrichtseinheiten, die eine Diskussion in der Lehrveranstaltung erst möglich macht.

Durch die Breite der Materie ist es natürlich möglich, den jeweiligen Kursen eine sehr konkrete Ausgestaltung zu geben. So lagen in der Vergangenheit die Schwerpunkte einmal auf dem englischen Rechtssystem generell, ein anderes Mal auf dem englischem und amerikanischen Vertrags- und Deliktsrecht, ein anders Mal auf internationalen Rechtsnormen des Völker- und vor allem Europarechts.

Um die Diskussion im Hörsaal wie gewünscht zu fördern, verbleibt für die reine Vermittlung von Lehrinhalten durch die Lehrveranstaltungsleiterin weniger Zeit. Die Lehrveranstaltungsleitern soll im Idealfall nur unterstützen, das bereits im Rahmen der Vorbereitung Erarbeitete zu verstehen, zu diskutieren, in Frage zu stellen und allfällige Verständnisschwierigkeiten ausräumen.

Ebenso werden die Studierenden im Hörsaal stets dazu aufgefordert, die vorbereiteten Stoffgebiete mit ihren Erfahrungen und ihrem Wissen aus dem eigenen Rechtssystem zu vergleichen und zu lernen, ihr eigenes Rechtssystem in englischer Sprache darzustellen.

Da sich der Einsatz von reinem „Lesematerial“ als Vorbereitung der einzelnen Stunden nur als mäßig erfolgreich herausgestellt hatte, weil die Studierenden nicht wie gewünscht vorbereitet erschienen, wurde neben Zeitungsartikeln, Auszügen aus Studienbüchern, Entscheidungen uam vermehrt alternatives Material zur Vorbereitung eingesetzt:

In der jetzigen Ausgestaltung gibt es neben dem Lesematerial auch Videos, Aufforderungen zu eigenständigen Internet- oder Datenbankrecherchen, großteils selbst im Tonstudio des ZID aufgenommene audio-files uvm, um den Studierenden mehr Abwechslung bei der Vorbereitung der Stunden zu bieten.

Um die Vorbereitung „zwingend“ auszugestalten, werden die gestellten Aufgaben stets mit Online-Tests gekoppelt. Diese wurden nach den Möglichkeiten der Online-Lernplattform OLAT erstellt, verursachen also keinen weiteren Programmier- oder Kostenaufwand.

Die verwendeten Tests haben beispielsweise folgende Formate:

Multiple Choice Tests

Multiple Answers Tests

Gap Filling Tests

Essays; eigenständiges Verfassen kurzer Texte

Ausfüllen von „claim forms“

 

Ambitionierte Studierende können auch die Möglichkeit zum Aufnehmen eigener Podcasts nützen.

 

Die Tests können dabei stets nur in einem eigens vorgegebenen Zeitfenster durchgeführt werden. Es ist durchaus erwünscht, dass sich die Studierenden in Gruppen zusammenschließen um die gestellten Aufgaben gemeinsam zu meistern.

Durch die eingesetzten Online-tools vermehrt sich natürlich der Lernaufwand für die Studierenden; dieser ist im Hinblick auf ein größeres Profitieren von den vermittelten Lerninhalten aber durchaus gerechtfertigt.

Durch die eingesetzten online-Lernbehelfe und die Diskussion im Hörsaal werden neben den juristischen Inhalten alle vier Kompetenzen des klassischen Sprachunterrichts vermittelt: Leseverständnis, Hörverständnis, Sprechen und Schreiben.

Die beschriebene LV „English for Law Students“ kann optional auch zur Hälfte als „Online only“-Kurs durchgeführt werden. Diese Option ist vor allem für berufstätige Studierende von Vorteil und wurde in der Vergangenheit auch gut angenommen. Ein reiner Onlinekurs ist hingegen nicht erwünscht, weil er die Sprechkompetenz vernachlässigt.

Positionierung des Lehrangebots

Diplomstud. Rechtswissensch.: 3. Studienabschn: Freie Wahlfächer; Bachelorstud. Wirtschaftsrecht 2015: Wahlmod.7: Interdisziplin.Kompetenzen; empf. im 6. Sem.; Diplomstud. Wirtschaftsrecht Studienpl. 2003: Pflichtf. im 1. Studienabschn., empf. f. 2. Sem.

Das Beispiel wurde für den Ars Docendi Staatspreis für exzellente Lehre 2017 nominiert.
Ars Docendi
2017
Kategorie: Digitale Lehr- und Lernelemente in Verbindung mit traditionellen Vermittlungsformen
Ansprechperson
Kristin Nemeth, Ass.-Prof. Dr., LL.M
Institut für Zivilrecht
0512 507 81206
Nominierte Person(en)
Kristin Nemeth, Ass.-Prof. Dr. LL.M.
Institut für Zivilrecht
Themenfelder
  • Lehr- und Lernkonzepte
  • Schnittstelle zum Arbeitsmarkt
  • Rund ums Prüfen
Fachbereiche
  • Wirtschaft und Recht