Universität Wien
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Aktives Studieren: Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden

Ziele/Motive/Ausgangslage/Problemstellung

Die Einführungsprüfung ist die erste große Prüfung im rechtswissenschaftlichen Studium. Die Studienanfänger*innen kommen mit unterschiedlichen Voraussetzungen an die Universität. Mit einer optimalen Vorbereitung und Unterstützung sollen alle die gleiche Chance bekommen, die erste Hürde gut zu meistern. Die Menge des Stoffs (3 Skripten von ca. je 100 Seiten) ist zwar überschaubar, doch sollen sich die Studienanfänger*innen nicht bloß das notwendige Wissen aneignen, sondern den Stoff auch auf konkrete Fälle anwenden können. Die Einführung legt die Basis für das weitere Studium und damit auch für die spätere juristische Tätigkeit. Hier lernen die Studierenden zunächst in vereinfachter Weise, juristische Probleme zu lösen, die im Lauf des Studiums immer komplexer werden.

Seit langem stellt die Fakultät ein umfangreiches Übungsprogramm zur Verfügung, um die Studierenden gut an diese Anforderungen heranzuführen. Die Übungen wurden allerdings in unterschiedlicher Größe von Lehrenden mit unterschiedlichen Konzepten angeboten. Die meisten Übungen umfassten alle 3 Teile der Einführung; das führte je nach fachlicher Herkunft der Lehrenden zu unterschiedlichen, bisweilen nicht ganz ausbalancierten Schwerpunktsetzungen, die auch nicht immer mit den konkreten Anforderungen der jeweiligen Prüfer*innen übereinstimmten.

Das vom Rektorat der Universität Wien über die Ausschreibung „Aktives Studieren“ zusatzfinanzierte Projekt gab Anlass für eine Überarbeitung des Übungskonzepts. Die Initiative dafür ging von den Einreicherinnen aus. Sie sind Vortragende und Prüferinnen der Einführung, seit langem in diesem Bereich tätig und haben früher selbst Übungen gehalten, sodass sie die Herausforderungen aus eigener Anschauung kennen.

Grundlage dafür war eine Besprechung aller in die Vorlesung involvierten Lehrenden, die im engen Kontakt mit den Übungsleiter*innen stehen. Folgende Ziele wurden verfolgt, um die Studierbarkeit zu optimieren:

-Schrittweises Heranführen an das Bearbeiten von juristischen Fragestellungen. Um Wissensvermittlung und Anwendung eng zu verkoppeln wurde eine zeitliche und inhaltliche Abstimmung von Vorlesungen und aller Übungen vorgenommen.

-Facheinschlägige, kompetenzorientierte Lehrstrategien zur Vermittlung von Anwendungswissen. Die fachliche Nähe und der Kontakt der Übungsleiter*innen zu den jeweiligen Vortragenden/Prüfer*innen und die Koordination der gestellten Anforderungen verbürgt, dass die Studierenden mit solchen Problemstellungen und Fallbeispielen konfrontiert werden, die für die anschließende Prüfung relevant sind.

-Gewinnen von Routine und Abbauen von Prüfungsangst. In den Übungen wird jedes Fach durch einen Test abgeschlossen; diese Tests sind für alle Übungsteilnehmer*innen gleich. Herzstück der Innovationen ist ein Generaltest am Ende der Übungen knapp vor der Prüfung, der die Modulprüfung simuliert. Die Generalprobe soll den Studierenden eine Orientierung geben und die Angst vor der oftmals gefürchteten ersten großen Prüfung nehmen.

Kurzzusammenfassung des Projekts

Das Projekt betrifft das Lehrangebot zur Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden (Öffentliches Recht, Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie). Die schriftliche Modulprüfung darüber ist wesentlicher Teil der StEOP. Die Anforderungen bestehen nicht bloß in der Wiedergabe von Stoff (drei Skripten), sondern auch in der Anwendung dieses Wissens anhand von kleineren Fällen und bei komplexen Fragestellungen. Um die Studierenden optimal vorzubereiten, wurde das von der Fakultät angebotene Übungsprogramm ab dem Studienjahr 2019/20 neu konzipiert. Die Übungen werden parallel zur Vorlesung gehalten, zeitversetzt um eine Woche. So kann jeweils die Anwendung des Stoffs der Vorwoche geübt werden. Die Übungen sind 3-stündig und werden von jeweils ca. 100 Studierenden besucht. Alle drei Teilbereiche werden von Lehrenden der jeweiligen Fächer abgehalten; die Leistungsanforderungen sind in allen Übungen gleich. In jedem Fach gibt es einen schriftlichen Zwischentest. Ein Gesamttest aus allen drei Teilen findet ca. eine Woche vor der Prüfung statt. Die Anforderungen entsprechen jenen der StEOP; der Test stellt daher eine Art Generalprobe dar und soll auch dazu dienen, den Studierenden die Angst vor der großen Prüfung zu nehmen. Das Ergebnis wird rechtzeitig vor Prüfungsantritt bekanntgegeben. Durch das vereinheitlichte Übungskonzept konnte eine beachtliche Verbesserung der StEOP-Ergebnisse erreicht werden.

Kurzzusammenfassung des Projekts in englischer Sprache

The project concerns the curriculum of the Introduction to Law and its Methods (Public Law, Civil Law and Philosophy of Law). The written module examination is an essential part of the StEOP. Requirements are not only the reproduction of knowledge (three scripts), but also its application to smaller cases and complex questions. In order to prepare students in the best possible way, the exercise program offered by the faculty has been redesigned as of the academic year 2019/20. The exercises are held parallel to the lecture, time-shifted by one week. In this way, the application of the previous week's subjects can be practiced. The exercises last 3 hours and are attended by approximately 100 students each. All three sections are taught by lecturers from the respective departments; the performance requirements are the same in all exercises. There is an intermediate written test for each subject. An overall test consisting of all three parts is held approximately one week before the final exam. The requirements correspond to those of the StEOP; the test therefore represents a kind of dress rehearsal and should also serve to relieve the students' anxiety before the big exam. The result is announced in good time before the exam. Due to the standardized exercise concept, a considerable improvement of the StEOP results could be achieved.

Nähere Beschreibung des Projekts

Das Projekt ist ein Gesamtkonzept und bezieht sich auf das Lehrangebot zum Einführungsmodul. Die schriftliche Modulprüfung ist wesentlicher Teil der StEOP. Die im Rahmen der Prüfung zu bewältigenden Anforderungen bestehen vor allem in der Anwendung des erworbenen Wissens auf kleinere Fällen und komplexe Fragestellungen. Wichtig ist, den Studienanfänger*innen, die mit unterschiedliche Voraussetzungen ein Studium beginnen, gleiche Chancen zu bieten und sie an die Herausforderungen optimal heranzuführen. Essentiell war eine bessere Koordinierung von Vorlesung, Übungen und Prüfung, eine Vereinheitlichung des Übungskonzepts und eine Verstärkung des Testangebots in den Übungen.

Vorlesung und Lernunterlagen

Die Vorlesung umfasst drei Fächer: Öffentliches Recht, Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie. Die Fächer werden von drei Lehrenden in je 2 SWS (Semesterwochenstunden) gelesen. Für jedes Fach gibt es ein eigenes Skriptum im Umfang von ca. 100 Seiten. Die Vorlesung orientiert sich am Skriptum; dabei werden die Fächer unter Verwendung des einschlägigen juristischen Vokabulars, dessen Kenntnis für das juristische Denken und damit für den Studienerfolg zentral ist, erklärt, mit Beispielen untermauert und mit aktuellen Ereignissen und Problemstellungen verknüpft (z.B. COVID). Derart wird der Stoff mit Leben erfüllt, und es wird den Studierenden vermittelt, welche Relevanz die rechtlichen Regelungen für das Zusammenleben im Staat entfalten.

Unterstützend wird mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet, die den Studierenden über die Online-Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt werden. In den Folien werden insb. Übersichten gezeigt, Inhalte grafisch mit unterschiedlicher Farbgestaltung dargestellt (z.B. Begriffe, die gerne verwechselt werden), Fotos verwendet, um abstrakte Inhalte greifbar näher zu bringen (z.B. die juristische Interpretation am Beispiel des Wiener Bauschutzgesetzes durch Fotos von verschiedenen Bäumen) und aktuelle Ereignisse aufgegriffen – im Jänner 2021 etwa die Stürmung des Kapitols durch Anhänger*innen von Präsident Trump –, um rechtsphilosophische Konzepte wie den zivilen Ungehorsam zu erklären. Begleitend zur Vorlesung aus Rechtsphilosophie wurde zudem unter Einbindung der Studierenden eine Spotify-Songliste erstellt. Durch Verweis auf einschlägige Liedtexte sollten assoziative Brücken geschaffen werden, welche das Einprägen des Stoffs erleichtern können.

Die Vorlesung wird seit dem Wintersemester 2020/21 gestreamt und aufgezeichnet; die Aufzeichnungen werden den Studierenden bis Semesterende zur Verfügung gestellt. Als pandemiebedingt nur digital unterrichtet werden konnte, wurde für jede Vorlesungseinheit ein Forum über Moodle eingerichtet, wo die Studierenden mit den Vortragenden und ihren Mitarbeiter*innen Kontakt aufnehmen konnten; zusätzlich wurden von den Vortragenden über Zoom Fragestunden abgehalten. Auf diese Weise sollte nicht nur der Austausch mit den Lehrenden intensiviert, sondern auch der Einsamkeit vor dem Computer entgegengewirkt werden.

Wesentlich für den Studienerfolg ist die präzise Formulierung von Antworten unter Verwendung des einschlägigen juristischen Vokabulars. Dazu dient auch das Fragenskriptum, das von Mitarbeiter*innen der jeweiligen Prüfer*innen erstellt wird. Dieses Skriptum führt ergänzend zu den Übungen in die Herausforderungen ein, mit denen die Studierenden bei der Prüfung konfrontiert werden und zeigt nochmals, dass es nicht nur um Wissenserwerb geht, sondern dass mit dem Wissen auch kreativ umzugehen ist. Die dargebotenen Musterlösungen sollen deutlich machen, worin genau das Problem liegt und auf welche Weise an die Frage oder den Fall herangegangen werden soll.

Übungen

Bekanntlich ist die beste Methode des Lernens nicht das bloße Studieren, sondern das Einüben von Wissen anhand von Herausforderungen. Zu diesem Zweck bietet die Fakultät seit langem ein Übungsprogramm als integralen Bestandteil der komplementären Vorbereitung auf die StEOP Modulprüfung. Im Zuge des Projekts „Aktives Studieren“ der Universität Wien wurde das Übungsprogramm neu konzipiert, um eine noch passgenauere Vorbereitung für die Prüfung zu ermöglichen. Das neue Konzept wurde mit Studienjahr 2019/20 implementiert.

Ziel des Projekts war es, das Übungsangebot, das von etwa 30 Lehrenden getragen wird, unter Rückkoppelung an die Vortragenden = Prüfer*innen zu vereinheitlichen und zu koordinieren und so das Lehrangebot und damit die Vorbereitung auf die StEOP-Prüfung für 1.200 bis 1.400 Studienanfänger*innen einheitlich und fair zu gestalten.

Die Übungen wurden zeitlich erweitert (3 statt bisher 2 SWS), die Kapazitäten gleichmäßig aufgeteilt (ca. 100 Plätze für Studierende pro Übung; vorher 60–300 Plätze pro Übung). Sie werden parallel zur Vorlesung angeboten, zeitversetzt um eine Woche, damit jeweils die Anwendung des Stoffs der Vorwoche geübt werden kann. Die Übungstermine sind möglichst breit gestreut, sodass auch berufstätige Studierende teilnehmen können. Jede Übung wird nun von drei Fachvertreter*innen der drei Fächer unterrichtet.

Die Leistungsanforderungen sind in allen Übungen gleich. Die in der Übung zu bearbeitenden Fragen und Aufgaben werden über Moodle jeweils ca. eine Woche im Vorhinein zur Verfügung gestellt und sind von den Studierenden vorzubereiten. In der Präsenzlehre haben die Studierenden die Möglichkeit, sich einzubringen und in Debatten mit ihren Kolleg*innen sowie mit den Lehrveranstaltungsleiter*innen einzutreten. In jedem Fachbereich werden fachspezifische Fragen und Fallkonstellationen verwendet, um den prüfungsrelevanten Stoff gemeinsam mit den Studierenden zu erarbeiten. Ziel ist es, die Studierenden nicht nur mit dem spezifischen Fachjargon vertraut zu machen, sondern sie, aufbauend auf dem Input der Vorlesung, interaktiv zur selbstständigen Bearbeitung von juristischen Sachverhalten bzw. methodischen und rechtsphilosophischen Herausforderungen und den damit zusammenhängenden Problemstellungen zu animieren.

Pandemiebedingt fand der interaktive Austausch seit dem Sommersemester 2020 über weite Strecken primär online statt. Beiträge konnten mittels Chats ebenso wie mit Bild und Ton eingebracht werden. Auf diese Weise war der so wichtige Austausch der Studierenden untereinander sowie mit den Lehrenden gewährleistet. Um die Kompetenz zum eigenständigen Arbeiten zu vertiefen und allen Studierenden die gleichen Beteiligungschancen zu gewähren, kann Mitarbeit auch via Online-Foren sowie durch Absolvierung von Multiple-Choice Fragen gezeigt werden. Über Moodle waren alle wichtigen Informationen und Lernunterlagen zu jeder Zeit zugänglich.

Zwischenprüfungen und Gesamttest („Generalprobe“)

Auch die Tests in den Übungen, die früher unterschiedlich konzipiert waren, wurden koordiniert und vereinheitlicht. Die Studierenden können zunächst während des Semesters in allen drei Fachbereichen einen einheitlichen Zwischentest absolvieren. Dabei werden sie mit unterschiedlichen Prüfungsformaten vertraut gemacht, und sie können das Beantworten von Fragen bzw. das Bearbeiten von Fallkonstellationen unter Zeitdruck simulieren. Nach der Korrektur sind die Prüfungsleistungen inklusive fachspezifisches Feedbacks der jeweiligen Lehrenden online einsehbar und können mit einer bereitgestellten Musterlösung verglichen werden. Im Rahmen einer Klausurbesprechung können mit den Lehrenden offene Fragen geklärt werden. Dadurch, dass der erste Test bereits sehr früh absolviert wird (nach den ersten 5 Wochen) und die Studierenden ein gehaltvolles Feedback zu ihren Leistungen erhalten, haben sie eine gute Chance, gegebenenfalls ihre Lernstrategien zu ändern.

Als letzte Standortbestimmung für erworbene Kompetenzen dient ein neunzigminütiger Generaltest, der unmittelbar vor der StEOP-Modulprüfung abgehalten wird. Dieser ist vom Umfang, den Anforderungen und dem geforderten Zeitmanagement her eine Simulation der Modulprüfung. Die Studierenden haben so die Möglichkeit, die Prüfungssituation der „ersten großen Prüfung“ kennenzulernen, sich mental darauf einzustellen und etwaige Ängste abzubauen. Die Fragen zu den Tests werden in enger Zusammenarbeit mit den Vortragenden/Prüfer*innen erstellt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Schwerpunktsetzung des Tests der Schwerpunktsetzung bei der StEOP-Modulprüfung entspricht. Der Generaltest wird binnen weniger Tage korrigiert; dadurch können die Studierenden ihre Chancen auf eine positive Absolvierung der StEOP-Modulprüfung gut einschätzen.

Zur Unterstützung der Lehre wurden im Rahmen des Projekts „Aktives Studieren“ Stellen für vier Studienassistent*innen geschaffen. Eine Position ist zur Koordination der Übungen eingerichtet. Auf diese Weise konnte eine einheitliche Anlaufstelle für Studierende geschaffen und die Kommunikation zwischen den Lehrenden ganz erheblich verbessert werden. Die anderen drei Positionen unterstützen die Übungsleiter*innen vor allem bei der Korrektur der Zwischentests und des Generaltests.

Tutor*innenprogramm

Ergänzt wird das Angebot durch ein Tutor*innenprogramm, das über die Moodleseite der Vorlesung mit dem Einführungsangebot verbunden ist. Die Tutor*innen sind als ausgezeichnete Absolvent*innen der Einführung mit den typischen Problemen und Herausforderungen gut vertraut und haben bewiesen, dass sie versiert damit umgehen können. Die Tutor*innen bieten jeweils im Teamteaching von zwei Personen Unterstützung an. Auf diese Art können sich die Studierenden niederschwellig über ihre Schwierigkeiten austauschen und gemeinsam nach Strategien für deren Bewältigung suchen. Das Tutorium bietet auch die Gelegenheit, im Rahmen von Exkursionen das Feld der juristischen Praxis näher kennenzulernen: z.B. Anwaltskanzleien, Gericht, Gleichbehandlungsanwaltschaft, Vereinte Nationen. Im Austausch mit den Praktiker*innen können die Studierenden einen Eindruck bekommen, wie breit das Feld möglicher künftiger Tätigkeit als Jurist*in ist und welche Anforderungen sie erwarten.

Nutzen und Mehrwert

Folgende Maßnahmen wurden gesetzt, um die Studierbarkeit zu optimieren:

- zeitliche und inhaltliche Abstimmung der Übungen mit der Vorlesung und

- enge fachliche Nähe der Übungsleiter*innen,

- Koordination und Begleitung der etwa 30 Übungsleiter*innen durch die Prüfer*innen,

- bessere Abstimmung der Tests, die auf die Modulprüfung vorbereiten sollen,

- kompetenzorientierte Lehrstrategien bei der Vermittlung von Anwendungswissen.

Dadurch kam es zu einer erheblichen Aktivierung und Verbesserung des Lernerfolgs der Studierenden. Das Ziel der Chancengleichheit wurde durch die Vereinheitlichung der Übungsprogramme verfolgt; die bessere Abstimmung zwischen Vorlesungsverantwortlichen und Übungsleiter*innen hat dazu beigetragen, dass die Übungen noch zielgerichteter für die Prüfung vorbereiten.

Die Vereinheitlichung der Übungsprogramme führt auch zu einem geringeren Arbeitsaufwand seitens der Übungsleiter*innen. Zudem hat sich der Austausch unter den Übungsleiter*innen intensiviert. Dies ist zum Vorteil der Studierenden wie auch der Lehrenden selbst, die einander nun besser unterstützen können. Neue Übungsleiter*innen profitieren davon ganz besonders, weil sie Teil eines bereits etablierten und gleichsam auf Schienen befindlichen Programms werden, in das sie sich einklinken und auf die Erfahrungen der etablierten Übungsleiter*innen bauen können.

Der durch die intensive Abstimmung erhöhte Kommunikationsaufwand ebenso wie der vergrößerte Korrekturaufwand wurde durch die Anstellung von insgesamt vier Studienassistent*innen optimal unterstützt. Ein*e Studienassistent*in ist für die Koordination des Übungsprogramms zuständig; drei Studienassistent*innen sind je einem der drei Fächer zugeordnet und unterstützen primär die Übungsleiter*innen bei der Korrektur der zahlreichen Tests.

Nachhaltigkeit

Das Konzept lässt sich für alle Fächer einsetzen, in denen der Lernerfolg darauf beruht, dass erlerntes Wissen kreativ eingesetzt werden soll. Dazu bedarf es nicht nur der Wissensvermittlung in Form von Vorlesungen, sondern auch eines breit gefächerten und koordinierten Übungsangebots mit entsprechender Wissensvermittlung, der Einübung von Anwendungskompetenz sowie einer Form der Leistungsüberprüfung, die Studierende bei der Entwicklung von passenden Lernstrategien unterstützt.

Das Programm läuft seit WiSe 2019/20. Die dafür zusätzlich erforderlichen Ressourcen – die genannten vier Studienassistent*innenstellen – wurden für drei Jahre vom Rektorat der Universität Wien im Rahmen des Projekts Aktives Studieren finanziert. Mit WiSe 2022/23 läuft diese Finanzierung endgültig aus. Die Stellen werden aber weiterhin bestehen: Die Rechtswissenschaftliche Fakultät finanziert in Zukunft je eine Studienassistent*innenstelle für jedes Fach der Einführung. Es ist auch in Aussicht gestellt, jene Studienassistent*innenstelle an der Fakultät einzurichten, die für die Koordination der Übungen zuständig ist. Damit wird dann auch das Ziel der Universität erreicht, mit der Initiative Aktives Studierenden nachhaltige Änderungen anzustoßen, die von den Studienrichtungen dauerhaft übernommen werden.

Aufwand

Für das Projekt wurden zusätzlich 4 Studienassistent*innen à 14 Stunden im Monat eingestellt. Für die Übungsleiter*innen entsteht durch die Vorbereitung und Korrektur des Gesamttests ein erhöhter Zeitaufwand – es ist vor allem ihrem Engagement zu verdanken, dass dieses Konzept so erfolgreich umgesetzt werden konnte.

Positionierung des Lehrangebots

Das Lehrangebot ist als Gesamtkonzept im Einführungsmodul des Diplomstudiums Rechtswissenschaften (StEOP) konzipiert. Die Studienanfänger*innen erhalten Einblick in grundlegende Fächer (Öffentliches Recht, Bürgerliches Recht) und rechtsphilosophische Grundlagen. Der Stoff wird in einer Vorlesung (6 SWS) begleitend durch Skripten vermittelt und durch eine dreistündige schriftliche Prüfung abgeschlossen, in der juristische Fragestellungen zu beantworten und kleine Fälle zu lösen sind. Das begleitende und essentielle Übungsangebot wurde koordiniert und stark vereinheitlicht, um den Studierenden den Einstieg in das Studium zu erleichtern. Sie sollen an das juristische Denken herangeführt und in ihren Kompetenzen unterstützt werden, um die Herausforderungen juristischer Fragen bestmöglich zu meistern. Die Bedingungen sollen so gestaltet werden, dass die Studierenden sich den zunächst häufig fremd anmutenden Rechtswissenschaften im besten Fall mit Freude und Begeisterung widmen können.

Das Beispiel wurde für den Ars Docendi Staatspreis für exzellente Lehre 2022 nominiert.
Ars Docendi
2022
Kategorie: Qualitätsverbesserung von Lehre und Studierbarkeit
Ansprechperson
a.o. Univ.Prof. Dr. Bettina Perthold
Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
01-4277-35425
Nominierte Person(en)
a.o. Univ.Prof. Dr. Bettina Perthold
Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
Univ.Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud
Institut für Zivilrecht
Univ.Prof. Dr. Elisabeth Holzleithner
Institut für Rechtsphilosophie
Themenfelder
  • Schnittstelle zum Arbeitsmarkt
  • Digitalisierung
  • Rund ums Prüfen
  • Vor dem Studium/Beginn des Studiums
Fachbereiche
  • Wirtschaft und Recht