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Aktives Studieren: Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden

Ziele/Motive/Ausgangslage/Problemstellung

Die Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden ist die erste große Prüfung im rechtswissenschaftlichen Studium. Sie umfasst die Fächer Öffentliches Recht, Privatrecht und Rechtsphilosophie. Die Menge des Stoffs (drei Skripten in einem Umfang von ca je 100 Seiten) ist zwar durchaus überschaubar, ihn zu lernen ist für Studienanfänger*innen aber doch eine Herausforderung. Insbesondere geht es nicht nur darum, sich das notwendige Wissen in drei unterschiedlichen Fächern anzueignen – vielmehr muss der Stoff auch auf konkrete Fälle angewendet werden, und die zu beantwortenden Fragen sind bisweilen durchaus komplex.

Die Zahl der Studienanfänger*innen bewegt sich derzeit zwischen 1200 und 1400 Personen. Sie kommen mit unterschiedlichen Voraussetzungen an die Universität, und sie sollten alle die gleiche Chance bekommen, mit einer optimalen Vorbereitung und Unterstützung die erste große Hürde im Studium gut zu meistern.

Seit langem stellt die Fakultät ein umfangreiches Übungsprogramm zur Verfügung, um den Studierenden zu ermöglichen, diese Herausforderung gut zu bewältigen. Dieses wurde allerdings von Lehrenden mit unterschiedlichem Konzept angeboten. Die meisten Übungen umfassten alle drei Teile der Einführung, und das führte je nach fachlicher Herkunft der Lehrenden zu unterschiedlichen, bisweilen nicht ganz ausbalancierten Schwerpunktsetzungen.

Das vom Rektorat der Universität Wien über die universitätsinterne Ausschreibung „Aktives Studieren“ zusatzfinanzierte Projekt gab den Anlass einer grundlegenden Überarbeitung des Konzepts für die Übungen, welche begleitend zur Vorlesung angeboten werden. Die Initiative dafür ging von den Einreicherinnen aus: der Vizedekanin für Lehre, in Kooperation mit jener Vizestudienprogrammleiterin, die für das Tutor*innenprogramm zur Einführung verantwortlich ist, sowie der nunmehrigen Dekanin. Alle drei lehren seit vielen Jahren regelmäßig im Rahmen der Einführung, und sie haben vor allem auch Übungserfahrung, kennen also die Bedürfnisse der Studierenden aus erster Hand.

Im Rahmen des Projekts wurden folgende Ziele verfolgt, um die Studierbarkeit zu optimieren: eine zeitlich und inhaltlich bessere Abstimmung der Übungen mit der Vorlesung, die enge fachliche Nähe der Übungsleiter*innen, eine Koordination und auch Begleitung der etwa 30 Übungsleiter*innen durch die Prüfer*innen sowie eine bessere Abstimmung der Tests, mit denen auf die Modulprüfung vorbereitet werden soll. Herzstück dieser Innovation ist ein Generaltest am Ende der Übungen, der für alle Übungen gleich ist und eine Modulprüfung simuliert. Derart soll allen Studierenden, die sich aus Kapazitätsgründen nicht immer eine bestimmte Lehrveranstaltung völlig frei wählen können, die gleiche Vorbereitung gewährleistet und dadurch Chancengleichheit und Fairness garantiert werden.

Das neue Übungsangebot wird von den Studierenden sehr gut angenommen. Obwohl der Besuch freiwillig ist, besuchen praktisch alle Studienanfänger*innen die Übungen. Am Generaltest haben 980 Studierende teilgenommen.

Durch die Neuaufstellung des Übungsprogramms konnte eine wesentlich höhere Passgenauigkeit für die Studierenden erzielt werden. Auf diese Art sollten auch die Prüfungsergebnisse verbessert werden – ein Ziel, das erfreulicherweise erreicht werden konnte. So kam es durch das neue vereinheitlichte Übungskonzept zu einer Steigerung der positiv beurteilten Studierenden von 58,7 % auf 71,1 %; auch die Anzahl der sehr gut beurteilten Arbeiten stieg von 17,0 % auf 25,8 % (Vergleich 1/2019 mit 1/2020)

Kurzzusammenfassung des Projekts

Das Projekt betrifft das Lehrangebot zur Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden (Öffentliches Recht, Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie). Die schriftliche Modulprüfung darüber ist wesentlicher Teil der StEOP. Die Anforderungen bestehen nicht bloß in der Wiedergabe von Stoff (drei Skripten), sondern auch in der Anwendung dieses Wissens anhand von kleineren Fällen und bei komplexen Fragestellungen. Um die Studierenden optimal vorzubereiten, wurde das von der Fakultät angebotene Übungsprogramm ab dem Studienjahr 2019/20 neu konzipiert. Die Übungen werden parallel zur Vorlesung gehalten, zeitversetzt um eine Woche. So kann jeweils die Anwendung des Stoffs der Vorwoche geübt werden. Die Übungen sind 3-stündig und werden von jeweils ca 100 Studierenden besucht. Alle drei Teilbereiche werden von Lehrenden der jeweiligen Fächer abgehalten; die Leistungsanforderungen sind in allen Übungen gleich. In jedem Fach gibt es einen schriftlichen Zwischentest. Ein Gesamttest aus allen drei Teilen findet ca eine Woche vor der Prüfung statt. Die Anforderungen entsprechen jenen der StEOP; der Test stellt daher eine Art Generalprobe dar. Das Ergebnis wird rechtzeitig vor Prüfungsantritt bekanntgegeben. Durch das vereinheitlichte Übungskonzept konnte eine beachtliche Steigerung der bei der StEOP positiv beurteilten Studierenden von 58,7 % auf 71,1 % erreicht werden; auch die Anzahl der sehr gut beurteilten Arbeiten stieg von 17,0 % auf 25,8 % (Vergleich 1/2019 mit 1/2020).

Kurzzusammenfassung des Projekts in englischer Sprache

The project concerns the course offering for the Introduction to Law and its Methods (Public Law, Civil Law and Philosophy of Law). The written module examination on this is an essential part of the StEOP. The requirements are not only the reproduction of material (three scripts), but also the application of this knowledge on the basis of smaller cases and complex questions. In order to prepare students optimally, the exercise programme offered by the faculty has been redesigned as of the academic year 2019/20. The exercises will be held parallel to the lectures, time-shifted by one week. In this way, the application of the material from the previous week can be practised. The exercises are 3 hours long and are attended by approximately 100 students each. All three sections are held by teachers of the respective subjects; the performance requirements are the same in all exercises. There is a written intermediate test in each subject. An overall test consisting of all three parts takes place approximately one week before the examination. The requirements correspond to those of the StEOP; the test is therefore a kind of final rehearsal. The result is announced in good time before the exam. Due to the standardised exercise concept, it was possible to achieve a considerable increase in the number of students who were positively assessed in the StEOP from 58.7% to 71.1%; the number of papers assessed as very good also increased from 17.0% to 25.8% (comparison 1/2019 with 1/2020).

Nähere Beschreibung des Projekts

Das Projekt bezieht sich auf das Lehrangebot zur Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden. Die schriftliche Modulprüfung darüber ist wesentlicher Teil der StEOP. Der Stoff umfasst drei Fächer: Öffentliches Recht, Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie. Die im Rahmen der Prüfung zu bewältigenden Anforderungen bestehen nicht bloß in der Wiedergabe von Stoff (drei Skripten), sondern auch in der Anwendung dieses Wissens anhand von kleineren Fällen und bei komplexen Fragestellungen.

 

Es ist wichtig, die Studierenden an diese Herausforderungen optimal heranzuführen. Dazu dienen zunächst die schriftlichen Lernunterlagen. Für jedes Fach gibt es ein eigenes Skriptum im Umfang von ca 100 Seiten. Diesen Skripten folgen die drei Vorlesungen jeweils im Ausmaß von 2 SWS (insgesamt 6 SWS).

 

In der Vorlesung wird der Stoff erklärend vorgetragen. Die Vorlesung orientiert sich am Skriptum, der Inhalt wird jedoch nicht „vorgelesen“, sondern unter Verwendung des einschlägigen juristischen Vokabulars, dessen Kenntnis für den Studienerfolg zentral ist, auch mit anderen Worten erklärt, mit Beispielen untermauert und mit aktuellen Ereignissen und Problemstellungen verknüpft (zB COVID).

 

Unterstützend wird mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet; die Folien werden den Studierenden über Moodle zur Verfügung gestellt. In den Folien wird den Studierenden das Wissen in systematischer Weise, etwa mit unterschiedlicher Farbgestaltung nähergebracht. Es werden Übersichten gezeigt und manche Inhalte, die im Skriptum beschrieben sind, werden grafisch dargestellt (im öffentlichen Recht zB Begriffe, die gerne verwechselt werden: Grundnorm, Grundprinzip, Grundrecht, Grundfreiheit). Um Inhalte, die von Anfänger*innen noch als abstrakt empfunden werden, greifbar näher zu bringen, werden Fotos verwendet (im öffentlichen Recht zB die juristische Interpretation anhand einer Bestimmung des Wiener Bauschutzgesetzes durch Fotos von verschiedenen Bäumen). In der Rechtsphilosophie werden aktuelle Ereignisse aufgegriffen – etwa die Stürmung des Kapitols durch Anhänger*innen von Präsident Trump –, um rechtsphilosophische Konzepte wie den zivilen Ungehorsam zu erklären. Begleitend zur Vorlesung wurde zudem eine Spotify-Songliste erstellt. Durch Verweis auf einschlägige Liedtexte sollten assoziative Brücken geschaffen werden, welche das Einprägen des Stoffs erleichtern können. Dadurch sollte auch ein wenig Abwechslung in den pandemiebedingt einsamen Studienalltag gebracht werden. Die Studierenden hatten die Möglichkeit, selbst Songs für die Liste beizusteuern.

 

Die Vorlesung wird pandemiebedingt seit dem Wintersemester 2020/21 gestreamt und aufgezeichnet; die einzelnen Einheiten sind für die Studierenden jedenfalls bis Ende des Semesters abrufbar. Zur Kommunikation mit den Studierenden wurde für jede Vorlesungseinheit ein Forum über Moodle eingerichtet, in denen sie mit den Vortragenden und ihren Mitarbeiter*innen Kontakt aufnehmen konnten. Es wurde besonders darauf geachtet, die Fragen der Studierenden möglichst zeitnah zu beantworten.

 

Die Vorlesungsskripten werden durch ein Fragenskriptum ergänzt, welches von Mitarbeiter*innen der jeweiligen Prüfer*innen erstellt wird. Darin werden die Studierenden mit typischen Fragestellungen vertraut gemacht. Dieses Skriptum führt in die Herausforderungen ein, mit denen die Studierenden bei der Prüfung konfrontiert werden und zeigen, dass es nicht nur um Wissenserwerb geht, sondern dass mit dem Wissen auch kreativ umzugehen ist. Musterlösungen machen deutlich, auf welchem Wege die Fragen richtig beantwortet werden, sodass die Studierenden möglichst viele Punkte erlangen können. Bei den Musterlösungen geht es insbesondere darum, deutlich zu machen, worin genau das Problem liegt und auf welche Weise an die Frage oder den Fall herangegangen werden soll.

 

Bekanntlich ist die beste Methode des Lernens aber nicht das bloße Studieren, sondern das Einüben von Wissen anhand von Herausforderungen, um damit in versierter Weise umgehen zu können. Zu diesem Zweck bietet die Fakultät seit langem ein breit gefächertes Übungsprogramm an. Im Zuge des Projekts „Aktives Studieren“ der Universität Wien wurde das Übungsprogramm neu konzipiert, um eine noch passgenauere Vorbereitung für die Prüfung zu ermöglichen. Das neue Konzept wurde mit Studienjahr 2019/20 implementiert.

 

Die Übungen zur Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden sind ein integraler Bestandteil der komplementären Vorbereitung der erstsemestrigen Studierenden auf die StEOP Modulprüfung. Die Übungen werden parallel zur Vorlesung angeboten, und zwar zeitversetzt um eine Woche. So kann jeweils die Anwendung des Stoffs der Vorwoche geübt werden. Die Übungen werden 3-stündig (früher 2-stündig) angeboten, sodass auf jedes Fach 1 SWS entfällt. In jeder Übung gibt es ca 100 Plätze für Studierende (vor der Neukonzeption zwischen 60 und 300 Plätze pro Übung) primär zu unterschiedlichen Zeitslots; z.T. laufen je zwei Übungen parallel. Angeboten wird eine möglichst breite Streuung von Terminen, sodass etwa auch berufstätige Studierende an einer Übung teilnehmen können. Ziel des Projekts war es, das Übungsangebot, das von etwa 30 Lehrenden getragen wird, unter Rückkoppelung an die Vortragenden, die auch Prüfer*innen sind, zu vereinheitlichen und zu koordinieren und so das Lehrangebot und damit die Vorbereitung auf die StEOP-Prüfung für 1.200 bis 1.400 Studienanfänger*innen einheitlich und fair zu gestalten.

 

Zur Unterstützung der Lehre wurden im Rahmen des Projekts „Aktives Studieren“ Stellen für vier Studienassistent*innen (à 14 Wochenstunden) geschaffen. Eine Position ist zur Koordination der Übungen eingerichtet. Sie untersteht unmittelbar der Studienprogrammleitung. Die anderen drei Positionen sind den einzelnen Fächern zugeordnet. Sie unterstützen die Übungsleiter*innen administrativ sowie bei der Korrektur der Zwischentests und des Generaltests. Auf diese Art und Weise konnte einerseits eine einheitliche Anlaufstelle für Studierende geschaffen und die Kommunikation zwischen den Lehrenden ganz erheblich verbessert werden.

 

Die Teilbereiche werden von Lehrenden der jeweiligen Fächer abgehalten; die Leistungsanforderungen sind in allen Übungen gleich und koordiniert. Die in der Übung zu bearbeitenden Fragen und Aufgaben werden über die Lernplattform Moodle jeweils ca eine Woche im Vorhinein zur Verfügung gestellt und sind von den Studierenden vorzubereiten. In der Präsenzlehre haben die Studierenden die Möglichkeit, sich einzubringen und in Debatten mit ihren Kolleg*innen sowie mit den Lehrveranstaltungsleiter*innen einzutreten.

 

In jedem Fachbereich werden fachspezifische Fragen und Fallkonstellationen verwendet, um den prüfungsrelevanten Stoff gemeinsam mit den Studierenden zu erarbeiten. Ziel dabei ist es, die Studierenden nicht nur mit dem spezifischen Fachjargon vertraut zu machen, sondern sie, aufbauend auf dem Input der Vorlesung, interaktiv zur selbständigen Bearbeitung von juristischen Sachverhalten bzw. methodischen und rechtsphilosophischen Herausforderungen und den damit zusammenhängenden Problemstellungen zu animieren. Wesentlich für den Studienerfolg ist zudem, dass Antworten auf Prüfungsfragen präzise formuliert werden. Nicht zuletzt müssen sich die Studierenden das juristische Vokabular einprägen und fähig sein, dieses bei der Bewältigung von Problemen einzusetzen.

 

Pandemiebedingt fand dieser interaktive Austausch im Wintersemester 2020/21 ausschließlich online statt. Beiträge konnten mittels Chats ebenso wie mit Bild und Ton eingebracht werden. Auf diese Weise war der so wichtige Austausch der Studierenden untereinander sowie mit den Lehrenden gewährleistet. Um die Kompetenz zum eigenständigen Arbeiten zu vertiefen und allen Studierenden die gleichen Beteiligungschancen zu gewähren, kann Mitarbeit auch via Online-Foren sowie durch Absolvierung von Multiple-Choice Fragen gezeigt werden. Zentraler Bezugspunkt für Studierende stellt die Lernplattform Moodle dar, die nicht nur alle wichtigen Informationen und Lernunterlagen zu jeder Zeit zugänglich macht, sondern auch als zentrales Kommunikationstool zwischen Lehrenden und Studierenden sowie als Plattform für alle im Rahmen der Übungen zu absolvierenden Prüfungen fungiert.

 

Über diese Lernplattform kann von den Studierenden während des Semesters in allen der drei Fachbereiche eine eigenständige Prüfung (Zwischentest) absolviert werden, die sich an der StEOP Modulprüfung orientiert. Dabei werden die Studierenden nicht nur mit unterschiedlichen Prüfungsformaten vertraut gemacht, sondern sie können überdies das Beantworten von Fragen bzw. das Bearbeiten von Fallkonstellationen unter Zeitdruck simulieren. Nach der Korrektur dieser Prüfungen können die Studierenden anhand des fachspezifischen Feedbacks von den jeweiligen Lehrenden ihre Prüfungsleistungen online einsehen und zusätzlich mit einer bereitgestellten Musterlösung vergleichen. Im Rahmen einer Klausurbesprechung wird den Studierenden die Möglichkeit eröffnet, offene Fragen mit den Lehrenden zu besprechen. Dadurch, dass der erste Test – über das öffentliche Recht – bereits sehr früh absolviert wird (nach den ersten 5 Wochen) und die Studierenden ein gehaltvolles Feedback zu ihren Leistungen erhalten, haben sie eine gute Chance, gegebenenfalls ihre Lernstrategien zu ändern.

 

Als letzte Standortbestimmung unmittelbar vor der StEOP-Modulprüfung können Studierende ihren Wissensstand im Rahmen des Gesamttests bestimmen lassen, welcher alle drei Fachbereiche der StEOP-Modulprüfung umfasst. Der neunzigminütige Gesamttest („Generalprobe“) ist vom Umfang und dem geforderten Zeitmanagement her eine Simulation der Prüfungssituation, sodass die Studierenden die Möglichkeit haben, die Situation der immerhin drei Stunden umfassenden „ersten großen Prüfung im Studium“ kennenzulernen und sich mental darauf einzustellen. Die Fragen zu diesem Test werden in enger Zusammenarbeit bzw Rückkoppelung mit den Vortragenden/Prüfer*innen erstellt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Schwerpunktsetzung des Tests der Schwerpunktsetzung bei der StEOP-Modulprüfung entspricht. Da der Generaltest binnen weniger Tage korrigiert wird, können die Studierenden ihre Chancen auf eine positive Absolvierung der StEOP-Modulprüfung gut einschätzen. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen – so haben im Jänner 2021 insgesamt 980 Studierende den Generaltest absolviert.

 

Ergänzt wird dieses Projekt durch ein seitens der Fakultät angebotenes Tutor*innenprogramm, das von der Vizestudienprogrammleiterin in Kooperation mit einer Studienassistentin koordiniert wird. Das Tutorium ist über die Moodleseite der Vorlesung mit dem Einführungsangebot verbunden. Die Tutor*innen – 10 Personen im WiSe, 6 Personen im SoSe – haben selbst die StEOP mit ausgezeichnetem Studienerfolg absolviert; sie sind daher mit den typischen Problemen und Herausforderungen gut vertraut und haben bewiesen, dass sie versiert damit umgehen können. Die Tutor*innen unterstützen die Anfänger*innen, indem sie jeweils im Teamteaching von zwei Personen Lerngruppen anbieten. Auf diese Art können sich die Studierenden niederschwellig über ihre Schwierigkeiten austauschen und gemeinsam nach Strategien für deren Bewältigung suchen.

 

Das Tutorium beschränkt sich aber nicht auf die Lerngruppen. Vielmehr bietet es auch die Gelegenheit, das Feld der juristischen Praxis näher kennenzulernen. Zu diesem Zweck werden Exkursionen angeboten, etwa in Anwaltskanzleien, zum Gericht, zur Gleichbehandlungsanwaltschaft, zu den Vereinten Nationen, u.a.

 

Das Ziel des Projekts bestand darin, die Vorbereitung für die StEOP optimal zu gestalten, um die Prüfungsergebnisse zu verbessern. Tatsächlich haben sich gleich im ersten Durchlauf signifikante Veränderungen ergeben. Im Zuge des neuen vereinheitlichten Übungskonzepts kam es zu einer Steigerung der positiv beurteilten Studierenden von 58,7 % auf 71,1 %; auch die Anzahl der sehr gut beurteilten Arbeiten stieg von 17,0 % auf 25,8 % stark an (Vergleich 1/2019 mit 1/2020). Die Ergebnisse des Termins 01/2021 haben diese positive Entwicklung bestätigt. Bei dieser Prüfung, die für 1.272 Studierende digital durchgeführt wurde (im Vergleich: 785 Studierende 01/2020) war die Quote der positiv beurteilten Arbeiten 72,8 %; jene der sehr gut beurteilten Arbeiten betrug 23 %. Dieses Ergebnis ist für einen derartig großen Prüfungstermin unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie überaus bemerkenswert.

 

Dass diese Verbesserung der Studierbarkeit und damit einhergehend die signifikante Steigerung des Prüfungserfolgs gelingen konnte, ist nicht zuletzt dem Engagement aller Beteiligten zu verdanken. Hervorzuheben sind insbesondere die Übungsleiter*innen sowie die Studienassistent*innen, die in der Vermittlung wie bei der sehr kurzfristig angesetzten Korrektur Höchstleistungen erbringen.

Nutzen und Mehrwert

Erhebliche Verbesserung des Lernerfolgs der Studierenden, verbesserte Kommunikation zwischen allen Beteiligten an der Einführung

Nachhaltigkeit

Das Konzept lässt sich für alle Fächer einsetzen, in denen der Lernerfolg darauf beruht, dass erlerntes Wissen kreativ eingesetzt werden soll. Dazu bedarf es nicht nur der Wissensvermittlung in Form von Vorlesungen, sondern auch eines breit gefächerten und koordinierten Übungsangebots mit entsprechender Wissensvermittlung, der Einübung von Anwendungskompetenz sowie einer Form der Leistungsüberprüfung, die Studierende bei der Entwicklung von passenden Lernstrategien unterstützt.

Aufwand

Für das Projekt wurden zusätzlich 4 Studienassistent*innen à 14 Stunden im Monat eingestellt. Für die Übungsleiter*innen entsteht durch die Vorbereitung und Korrektur des Gesamttests ein erhöhter Zeitaufwand – es ist vor allem ihrem Engagement zu verdanken, dass dieses Konzept so erfolgreich umgesetzt werden konnte.

Positionierung des Lehrangebots

Erster Studienabschnitt: Die Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden ist eine dreistündige schriftliche Modulprüfung und als solche ein wesentlicher Teil der StEOP. Der Stoff umfasst drei Fächer: Einführung in die allgemeine Rechtslehre und das öffentliche Recht; Einführung in das Bürgerliche Recht; Einführung in die Rechtsphilosophie. Der Stoff der Prüfung wird einerseits in drei Skripten zu den jeweiligen Fächern dargestellt. Zur Aneignung des Stoffs wird andererseits eine Vorlesung angeboten (6 SWS), diese wird von einem breiten Übungsangebot begleitet. Auf dieses Gesamtkonzept bezieht sich die Einreichung.

Links zu Social Media-Kanälen
Das Beispiel wurde für den Ars Docendi Staatspreis für exzellente Lehre 2021 nominiert.
Ars Docendi
2021
Kategorie: Qualitätsverbesserung von Lehre und Studierbarkeit
Ansprechperson
Bettina Perthold, a.o. Univ.Prof. Dr.
Rechtswissenschaftliche Fakultät; Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
01-4277-35425
Nominierte Person(en)
Bettina Perthold, a.o. Univ.Prof. Dr.
Rechtswissenschaftliche Fakultät; Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
Brigitta Zöchling-Jud, Univ.Prof. Dr.
Rechtswissenschaftliche Fakultät; Institut für Zivilrecht
Elisabeth Holzleithner, Univ.-Prof. Mag. Dr.
Rechtswissenschaftliche Fakultät; Institut für Rechtsphilosophie
Themenfelder
  • Vor dem Studium/Beginn des Studiums
Fachbereiche
  • Wirtschaft und Recht