Karl-Franzens-Universität Graz
Universitätsplatz 3, 8010 Graz
Weitere Beispiele der Hochschule

Kurs „Verfassungsrecht und Allgemeine Staatslehre“ (2 Semesterstunden, 5 ECTS)

Ziele/Motive/Ausgangslage/Problemstellung

Für Studierende der Rechtswissenschaften ist es eine Herausforderung, aus einer Fülle von Lernstoff die wesentlichen Inhalte für die Lösung von Rechtsfragen herauszuarbeiten und eigene Lösungsansätze für Rechtsprobleme zu entwickeln und in Wort und Schrift zu vertreten. Dies erfordert, sich zunächst in einem Fach zu vertiefen, zugleich aber auch die entscheidenden Problemlösungs-, Argumentations- und Diskussionskompetenzen zu entwickeln. Das vorgestellte Lehrveranstaltungskonzept setzt dazu besonders auf die Ausbildung einer affirmativen Diskussionskultur und die Eröffnung von Lernräumen zur Erprobung eigener Argumentationen anhand aktueller (verfassungsrechtlicher und -politischer) Fragestellungen. Um einen Lernraum für die Kompetenzentwicklung bereitzustellen, werden die heterogenen Ausgangslagen der Studierenden berücksichtigt. Während der Lehrveranstaltung wird studierendenzentriert vorgegangen, Instrumente zur Aktivierung genutzt und Feedbackinstrumente eingesetzt, um das didaktische Vorgehen auf die Einschätzung des Lernfortschritts und die Bedürfnisse der Studierenden abzustimmen.

Kurzzusammenfassung des Projekts

Um Lösungen für Rechtsprobleme zu entwickeln und diese vor Klient*innen, in (Gerichts-)Verfahren oder in der wissenschaftlichen Debatte erfolgreich in Wort und Schrift vertreten zu können, ist es entscheidend, die Kompetenzen zur Problemlösung und Argumentation zu erwerben und an Fällen üben zu können. Für die Aneignung dieser Kompetenzen ist die Aktivierung der Studierenden in einer „affirmativen Diskussionskultur“ unabdingbar. Ins Zentrum des Kurses „Verfassungsrecht“ als Pflichtlehrveranstaltung wird daher in diesem Projekt die Schaffung eines Lernraumes zur Erprobung eigener Falllösungsstrategien anhand aktueller (verfassungsrechtlicher und -politischer) Probleme gestellt. Die Inhalte und das didaktische Vorgehen werden durch den Einsatz von Feedbackinstrumenten durchwegs an den Lernfortschritt und die Bedürfnisse der Studierenden angepasst. Ihre Aktivierung fördern viele Instrumente, wie Paar- oder Gruppenarbeiten, in die alle Studierende einbezogen werden und zB als Kollektiv von Richter*innen über Fälle entscheiden, Umfragen zur Abstimmung unter verschiedenen Lösungsvarianten, Quiz und Vertiefungsaufgaben, gemeinsame Analysen von aktuellen Rechtsproblemen anhand von Beiträgen aus den Medien oder der Einspielung von Expert*innenvorträgen. Diese Instrumente sind der Teilnehmer*innenzahl (40-60) angepasst und werden entsprechend dem Fortschritt des Gruppenprozesses eingesetzt, um die individuelle Kompetenzentwicklung in einem affirmativen Lernprozess zu ermöglichen.

Kurzzusammenfassung des Projekts in englischer Sprache

To develop solutions for legal problems and to present them in speech and writing before clients, in (court) proceedings, or in academic debate, it is crucial to acquire the competence for legal problem solving and argumentation and to be able to practice this competence. Therefore, the activation of students in an affirmative discussion atmosphere is indispensable. The project focuses on creating an affirmative learning “space” in the mandatory course on “Constitutional Law” for testing argumentation-strategies based on current (constitutional law and policy) problems. The content and didactic approach are constantly revised and adapted to the learning progress and needs of the participants by using feedback instruments. The activation of participants is promoted by many further instruments, such as pair or group works (e.d. students deciding cases as judges), surveys for voting among different solutions, quizzes and joint debates of current legal problems based on reports from the media or expert lectures. The use of these instruments is adapted to the number of participants (40-60) and the overall group process to enable individual competence improvement in an affirmative learning environment.

Nähere Beschreibung des Projekts

Der Kurs „Verfassungsrecht und Allgemeine Staatslehre“ ist eine Pflichtlehrveranstaltung des Studiums der Rechtswissenschaften im zweiten Studienabschnitt. Nach der Vorgabe des Studienplans baut der Kurs auf dem Vorwissen des ersten Abschnittes auf und bildet zudem den zweiten Teil eines stufenartigen Lehrveranstaltungskonzepts im Verfassungsrecht, bestehend aus: (1) Vorlesung, (2) Kurs und (3) Klausurenkurs. Der Kurs dient der Vertiefung von Fachkompetenzen im Verfassungsrecht, der Anwendung des im Rahmen der Vorlesung erworbenen Wissens, der Erarbeitung von Methoden zur Beurteilung von Rechtsproblemen und der – mündlichen und insbesondere schriftlichen – Lösung von Rechtsfragen und Fällen im Verfassungsrecht, sowie zur Auseinandersetzung mit allgemeinen Fragen der Staatslehre. Ziel ist die Befähigung zur Entwicklung eigenständiger Lösungen von Fällen und Argumentationen, vor allem im Rahmen der an den Kurs anschließenden Fachprüfung „Verfassungsrecht“, sowie die Vorbereitung auf eine lösungsorientierte Herangehensweise an verfassungsrechtliche Probleme im juristischen Berufsleben.

Diese Vorgaben realisiert das vorliegende Projekt in einem innovativen und integrativen Ansatz durch die Eröffnung einer affirmativen Lern- und Diskussionskultur und ein studierendenzentriertes Vorgehen, um den Lernraum für die Aneignung der geforderten Kompetenzen bereitzustellen, dabei durchwegs den Fortschritt und die Bedürfnisse der Studierenden zu berücksichtigen und die Nachhaltigkeit des Lernprozesses zu fördern:

 

(1) Die Kompetenzen zur Falllösung werden erworben durch die eigenständige Erarbeitung von Lösungen für vorgegebene Fälle. Diese sind in Vorbereitung auf die Kurseinheiten zu entwickeln. In den Kurseinheiten werden die Fälle gemeinsam gelöst, insbesondere durch Einsatz von Einzelvorträgen, Gruppen- oder Paararbeiten oder Aufgaben, die freiwillig vorab abgegeben werden können und die dann besprochen werden (zB Essays, um Argumente zu frei wählbaren verfassungsrechtlichen Fragen etwa der Corona-Krise zu sammeln, oder Falllösungen der ausgegebenen Fälle). Die Kompetenz zur Entwicklung einer Argumentationslinie und einer stringenten Falllösung und ihrer Vertretung werden geübt durch die Diskussion eigener Ideen mit Kolleg*innen (zB in Streitgesprächen). Dazu werden schon zum Beginn der LV anhand einer Fachprüfung zu einem aktuellen Thema (zB Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung, Kopftuchverbot in der Volksschule, Corona-Maßnahmen) zunächst Leitfragen für eine Falllösung (Schemata) erarbeitet. Daran anknüpfend werden Argumente für und gegen die betreffenden Rechtsakte (zB Kopftuchverbot) in Gruppenarbeiten gesammelt und Argumentationen entwickelt, die anhand der Leitfragen gemeinsam zu einer stringenten Falllösung zusammengeführt werden. Die Kompetenz zum Einbringen des Wissens in die Gruppe fördern die Gruppenarbeiten und Präsentationen im Plenum. Der Kompetenz zur lösungsorientierten und überdies mitunter interdisziplinären Bearbeitung von Fragen zwischen Recht und Politik dienen Diskussionen und Analysen aktueller Rechtsprobleme aus der öffentlichen verfassungsrechtlichen und rechts-/politischen Debatte (zB aktuelle Gesetzesvorhaben, Parlamentsdebatten, höchstgerichtliche Entscheidungen in gesellschaftspolitisch relevanten Fragen, politische Prozesse aus verfassungsrechtlicher Perspektive). Der Ausformulierung der entwickelten Lösungen dienen Fallbearbeitungsaufgaben, Judikaturanalysen und die Abschlussprüfung.

 

(2) Der Lernfortschritt und die Bedürfnisse der Studierenden werden regelmäßig erhoben und in der Gestaltung der Lehrveranstaltung (LV) berücksichtigt. Bereits am Beginn der LV dient eine (anonyme) Umfrage der Einschätzung des Standes der Vorbereitungen (auf die Fachprüfung), des Vorwissens und der Interessen im Verfassungsrecht, um die Heterogenität der Studierenden einschätzen zu können. Dazu wird zB eine Skalenfrage eingesetzt: „Wenn ich morgen zur Fachprüfung antreten würden, würde ich meine Vorbereitung so einschätzen: ‚0-gar nicht‘ bis ‚10 - perfekt, es kann nichts schief gehen‘“. Diese Frage wird während des Kurses regelmäßig wiederholt, um Lernfortschritte einschätzen zu lassen. Der Wissensstand wird auch in Quiz und (anonymen) live-online-Umfragen erhoben, die besprochen werden. Während der LV wird zudem regelmäßig (anonym) die Frage nach der Geschwindigkeit des Vorgehens im Kurs im Hinblick auf die Inhalte gestellt und didaktisches Feedback eingeholt (zB durch anonyme live-online Umfragen via Smartphone, Laptop etc). Eine (anonyme) Zwischenevaluierung dient der Rückmeldung zu positiv und negativ wahrgenommenen Aspekten der LV. Sie bietet zudem die Möglichkeit, Themenbereiche zu benennen, die besonders wiederholt („was am schlechtesten verstanden wurde“) oder noch in den bevorstehenden Einheiten bearbeitet („Wünsche“) werden sollen. Diese Rückmeldungen und Wünsche werden in den folgenden Einheiten berücksichtigt und diese inhaltlich und im Vorgehen an die geäußerten Bedürfnisse angepasst.

 

(3) Der Fortschritt des Lernprozesses und seine Nachhaltigkeit werden durch mehrere Maßnahmen sichergestellt: das selbstständige Erarbeiten von Falllösungen und deren Diskussion in einem interaktiven Lernklima; die regelmäßige Wiederholung der bearbeiteten Inhalte, sowohl am Beginn als auch am Ende jeder Lehrveranstaltungseinheit, womit eine Orientierung und Einordnung der Inhalte in den gesamten Lernstoff im Verfassungsrecht verbunden ist; die Durchführung von mehreren Lernzielkontrollen, insbesondere per online-Quiz (zB moodle, kahoot); die Durchführung interaktiver live-Umfragen und Quiz (zB kahoot) in den Kurseinheiten; ein anonymes Zwischenfeedback nach der Hälfte des Kurses, das auch die Fragen enthält: (1) „Das habe ich bisher am schlechtesten verstanden:“ und (2) „Diese Inhalte wünsche ich mir noch/brauche ich noch in den kommenden Einheiten:“, die dann Berücksichtigung finden; die Möglichkeit, freiwillig Aufgaben zu aktuellen politischen Problemen aus verfassungsrechtlicher Sicht zu bearbeiten, die gemeinsam besprochen werden; sowie die Bereitstellung von zusätzlichen vertiefenden und aktuellen Materialien zur eigenständigen Auseinandersetzung mit den Inhalten (zB Videos von Expert*innenvorträgen, Diskussionen, Dokumentationen, Gerichtsurteile,...).

 

Anhand der Rückmeldungen der Studierenden werden diese Elemente evaluiert und adaptiert, um die Möglichkeiten zur Kompetenzaneignung stets fortzuentwickeln.

Nutzen und Mehrwert

Der Kurs fokussiert – zusätzlich zur durch das Curriculum vorgegebenen Vorbereitung auf die Kurs- und Fachprüfung – auf die Interessen der Studierenden und bezieht anlassbezogen verfassungsrechtliche Probleme aus der politischen Debatte mit ein, um die Alltagsrelevanz des Fachs zu verdeutlichen und die Falllösungskompetenz an aktuellen Rechtsproblemen gemeinsam zu lernen, zB anhand der Fragen: „Darf der Bundespräsident eine/n Kanzler*in nach seinem Belieben ernennen?“ oder „Waren die ‚Ausgangsbeschränkungen‘ im Zuge der Covid-19-Prävention verfassungskonform?“ Um eigene fundierte Lösungen für solche verfassungsrechtlichen Fragen zu entwickeln und diese vertreten zu können, stellt der Kurs die aktive und eigenständige Auseinandersetzung der Studierenden mit den Rechtsproblemen anhand von vorab definierten (bewährten) und aktuellen Rechtsfällen in das Zentrum. Die Gestaltung erfolgt flexibel und berücksichtigt durch regelmäßiges Feedback die Bedürfnisse und Interessen der Studierenden in der Gestaltung der LV-Einheiten. Abwechslungsreicher Methodeneinsatz und Medienwechsel fördern die aktive Mitarbeit und unterstützen den Lernprozess. Die bewusst affirmativ und positiv gestaltete Lern- und Diskussionskultur bietet für Studierende eine Lernerleichterung und eröffnet Räume zur Erprobung eigener Ideen und Argumentationen im Austausch mit Kolleg*innen. Für diese Lehr- und Lernräume sind eine affirmative Lernatmosphäre und Diskussionskultur notwendig, die von gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist, das Ausprobieren von Argumenten und Lösungen erlaubt und das eigenständige Lernen über die überzeugenderen Argumente fördert.

Nachhaltigkeit

Das dargelegte studierendenzentrierte didaktische Konzept, das die Vorkenntnisse, die Interessen und die individuelle Einschätzung des Lernprozesses von Studierenden in das didaktische Vorgehen integriert und affirmative Diskussionsräume anhand aktueller Beispiele eröffnet, um Problemlösungs- und Argumentationskompetenzen zu entwickeln und zu üben, lässt sich auch in anderen Formaten zur Anwendung bringen, jeweils unter Anpassung der genutzten Impulse und Instrumente an die Rahmenbedingungen der Veranstaltungen; gerade online-live-Feedbackinstrumente waren nicht nur im vergangenen Jahr ein Ersatz für Präsenz-Instrumente, sondern lassen sich flexibel nutzen (zB für anonymes didaktisches Feedback etc), ebenso die Einbeziehung stets aktueller Fallkonstellationen aus der öffentlichen Diskussion. In diesem Sinne wurde dieses Lehrveranstaltungskonzept auch für das Verwaltungsrecht und die Verwaltungslehre zur Anwendung gebracht, um Studierenden einerseits die große Praxis- und Alltagsrelevanz dieser Fachbereiche zugänglich zu machen, andererseits ihre Problemlösungskompetenz auszubilden und fortzuentwickeln.

 

Aufwand

Ein eventuell gesteigerter Aufwand ergibt sich aus der steten Aktualisierung der Fallbeispiele und der Integration aktueller Problemstellungen, die jedoch der synergetischen Verbindung von Forschung und Lehre entsprechen, sowie der Evaluierung der genutzten Instrumente und ihrer Anpassung an die aktuelle Lehr- und Lernsituation, die eine Flexibilität im didaktischen Vorgehen erfordern.

Positionierung des Lehrangebots

Diplomstudium Rechtswissenschaften: 2. Studienabschnitt

Links zu der/den Projektmitarbeiter/innen
Das Beispiel wurde für den Ars Docendi Staatspreis für exzellente Lehre 2021 nominiert.
Ars Docendi
2021
Kategorie: Qualitätsverbesserung von Lehre und Studierbarkeit
Ansprechperson
Assoz. Prof. MMag. DDr. Jürgen Pirker
Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft
+43 (0)316 380 - 7412
Nominierte Person(en)
Assoz. Prof. MMag. DDr. Jürgen Pirker
Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft
Themenfelder
  • Rund ums Evaluieren der Lehre
  • Lehr- und Lernkonzepte
  • Erfahrungslernen
Fachbereiche
  • Wirtschaft und Recht