Paris-Lodron-Universität Salzburg
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Klausurenübung aus Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Ziele/Motive/Ausgangslage/Problemstellung

Die Klausurenübung aus Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist ein neuer Lehrveranstaltungstyp, der mit einer Änderung des Studienplanes für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften eingeführt und im Wintersemester 2019/20 erstmals angeboten wurde. Die Studienplanänderung hatte u.a. das Ziel, die Stoffvermittlung und Leistungsüberprüfung kompetenzorientierter zu gestalten. Angesichts der stetig wachsenden Stoffmenge in den Teilgebieten der Rechtswissenschaft sollte das Studium weniger die Details einzelner Rechtsgebiete und mehr die Fähigkeiten zum Umgang mit ganz unterschiedlichen Rechtsproblemen vermitteln. Ziel der Klausurenübung ist vor diesem Hintergrund eine fokussierte Vorbereitung auf die Anforderungen der vierstündigen Diplomklausur aus Verfassungs- und Verwaltungsrecht (mit 16 ECTS-Punkten).

Die Übung ist, wie oben erwähnt, das Verbindungselement zwischen den der Wissensvermittlung dienenden Vorlesungen im fünften Semester und der abschließenden Diplomklausur, in welcher dieses Wissen auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden ist.

Im Wintersemester 2019/20 wurden insgesamt vier Klausurenübungen angeboten, die entweder auf ein Halbsemester geblockt oder – so wie unsere – ganzsemestrig stattfanden. Außerdem gab es in den jeweiligen Übungen Klausuren in unterschiedlicher Zahl und Dauer (im Rahmen der vom Curriculum für jede Übung vorgeschriebenen acht Klausurenstunden). Jede Klausurenübung wurde von einem Team aus einem erfahreneren und einem neueren Mitglied des Lehrkörpers abgehalten.

Kurzzusammenfassung des Projekts

Übungen im Lösen von Fällen gibt es schon seit längerem in allen juristischen Studien. Wir haben aber mit diesem Klausurenkurs versucht, einen neuen Weg in der Vermittlung der juristischen Falllösungskompetenz zu entwickeln. Wir wollten den Studierenden zwei Dinge bieten: eine Wiederholung der wichtigsten Wissensinhalte (inhaltlicher Teil) und eine solide Ausbildung in der Falllösungstechnik (methodischer Teil). Zur Vermittlung der methodischen Kompetenzen haben wir ein neues Konzept entwickelt, das auf vier Säulen beruht:

(1) Interaktive Gestaltung: Gemeinsame Erarbeitung der Falllösung mit den Studierenden.

(2) Computerunterstützung: Zur visuellen Unterstützung der Diskussion haben wir die einschlägigen Rechtsvorschriften an die Wand projiziert und daneben den Diskussionsprozess schriftlich dokumentiert.

(3) Team Teaching: Interaktive Gestaltung und Computerunterstützung waren in dieser Form nur durch gemeinsames Unterrichten möglich. Dadurch erhielt die Übung auch in besonderem Maße eine diskursive Atmosphäre.

(4) Entwicklung eines Modells juristischer Falllösungskompetenzen: Anhand einer neuartigen Kategorisierung von Klausurfragen zeigen wir, dass es einiger weniger, aber eben ganz bestimmter Kompetenzen bedarf, um beliebige Rechtsfragen beantworten zu können und dass es gewisse Kategorien von Fragen gibt, die in ähnlicher Form in fast jeder Klausur auftauchen. Diese wiederkehrenden Themen bilden daher den Grundstock für den Erfolg beim Schreiben von Klausurarbeiten.

Kurzzusammenfassung des Projekts in englischer Sprache

Exercises in solving cases have existed for some time in all legal studies. However, with this exam course we tried to develop a new way in teaching legal case solving skills. We wanted to offer students two things: a review of the most important contents (content part) and a solid training in case-solving techniques (methodological part). For the methodological part, we developed a new teaching concept based on four pillars:

(1) Interactivity: joint work on the case solution together with the students.

(2) Computer support: To visually support the discussion, we projected the relevant legislation onto the wall and made a live written documentation of the discussion process in another document.

(3) Team teaching: Interactivity and computer support were only possible in this form through joint teaching. This also gave the exercise a particularly discursive atmosphere.

(4) Development of a model of legal case-solving skills: Using a novel categorization of exam questions, we show that it takes a few, but very specific, competences to be able to answer any legal questions and that there are certain categories of questions that appear in a similar form in almost every exam. These recurring themes therefore form the basis for success in writing exam papers.

Nähere Beschreibung des Projekts

Im Folgenden beschreiben wir die Rahmenbedingungen sowie die Konzeption unserer Klausurenübung im Detail. Aufbau der Beschreibung:

1. Teilnehmer/innen

2. Lernziele und Inhalte

3. Methode der Lehrveranstaltung

4. Förderung des kritischen, kreativen und problemlösenden Denkens der Teilnehmer/innen

5. Abstimmung von Lehr- und Lernaktivitäten auf die Lernziele (Kompetenzorientierung)

6. Rückmeldung über den Lernfortschritt und Beurteilung

 

1. Teilnehmer/innen

An der Übung haben ursprünglich 40 von max. 40 zugelassenen Studierenden teilgenommen, 38 haben die Lehrveranstaltung abgeschlossen. Da die Übung neu war und viele Studierende noch am alten Studienplan orientiert waren, hatten nur wenige Studierende die im Musterstudienplan vorgesehenen vertieften Kenntnisse im Verfassungs- und Verwaltungsrecht.

Um den weniger Fortgeschrittenen die Chance zum „Aufholen“ zu geben, die Fortgeschrittenen aber gleichzeitig zu fördern, haben wir den Spagat zwischen behutsamer Heranführung an die hohen Anforderungen der Diplomklausur einerseits und vertiefter Behandlung schwieriger Themen andererseits versucht (dazu unten mehr). Unserem Eindruck nach haben alle Studierenden von diesem studierendenzentrierten Ansatz profitiert.

 

2. Lernziele und Inhalte

Das Hauptziel der Übung war ein Methodisches: Den Studierenden die Kompetenz zur Lösung einer verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Klausur auf dem hohen Niveau einer Diplomklausur zu vermitteln. Da zur Erreichung dieses methodischen Lernzieles eine solide Basis an inhaltlichem Wissen im Verfassungs- und Verwaltungsrecht notwendig ist, die nicht bei allen Teilnehmer/innen vorhanden war, haben wir das methodische Lernziel mit dem inhaltlichen Lernziel der Wiederholung elementarer Inhalte des Verfassungs- und Verwaltungsrechts verbunden.

Vom methodischen Hauptziel haben sich die einzelnen Teilziele abgeleitet: Die Studierenden sollten erstens lernen, wie man systematisch an beliebige Klausurfälle (die sehr unterschiedlich gestaltet sein können) herangeht. Zweitens sollten sie lernen, wie man methodisch korrekt und fallorientiert mit dem Gesetz arbeitet. Drittens sollten sie lernen, wie man bei einer längeren Klausur den Überblick (und die Nerven) behält und eine stringente Lösung erarbeitet.

 

3. Methode der Lehrveranstaltung

Ganz allgemein haben wir uns um eine wertschätzende und offene Atmosphäre in der Übung bemüht, zu der auch eine gelebte Fehlerkultur und Offenheit der Lehrenden für neue Argumente gehörte.

Die allgemeine Methode der Übung bestand in der Lösung und Besprechung von insgesamt sechs Klausurfällen aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Drei Fälle waren zu Hause vorzubereiten, drei mussten in der Übung eigenständig gelöst werden und wurden benotet. Im Zentrum der Übung stand die Besprechung der sechs Fälle sowie der Vermittlung der inhaltlichen und methodischen Kenntnisse zu deren Lösung. Die Besprechungen der Fälle zeichneten sich durch zwei methodische Besonderheiten aus:

Erstens wurden die wichtigen gedanklichen Schritte, Argumente und die abschließenden Lösungen nicht einfach von uns präsentiert, sondern sie wurden im Diskurs mit den Studierenden erarbeitet. Das hatte u.a. den Vorzug, dass oft kein direkter Weg zur idealen Lösung eingeschlagen, sondern dank der regen Beteiligung der Studierenden auch immer wieder Wege beschritten wurden, die sich in der von uns geleiteten Diskussion schlussendlich als irrig herausstellten. Gerade bei komplexen juristischen Fällen gibt es oft keine einzig richtige Lösung, sondern mehrere Ergebnisse, für die man vertretbare Argumente finden kann. Worauf es dann ankommt, ist die schlüssige Begründung des Ergebnisses auf der Grundlage des geschriebenen Rechts. Diese Einsicht sollte den Studierenden durch den diskursiven Aufbau besonders deutlich gemacht werden und half den Studierenden auch dabei, ihre argumentativen Fähigkeiten zu schulen.

Zweitens haben wir die Besprechungseinheiten zu zweit bestritten. Während einer der beiden Lehrveranstaltungsleiter die Diskussion moderierte, protokollierte der andere die zentralen gedanklichen Schritte unter Nutzung von PC und Beamer, sodass die Studierenden die Entfaltung der Argumentation sowohl mündlich als auch visuell nachvollziehen konnten – eine Lehrmethode, die man unserer Erfahrung nach nur im Team anwenden kann, weil man als Einzelperson nicht gleichzeitig sprechen und einen strukturierten Text am PC verfassen kann. Die Methode „Doppelconférence“ führte auch dazu, dass wir die Ausführungen des jeweils anderen punktuell ergänzen konnten – mit nützlichen Zusatzhinweisen oder auch der ein oder anderen launigen Zwischenbemerkung, die zur entspannten Stimmung in der Übung beitrug.

Die Gestaltung der Übung als Diskussion und die gemeinsame Arbeit am Fall bot den Studierenden die Möglichkeit ständig aktiv an der Erarbeitung des Stoffes mitzuwirken.

Dies soll an einem Beispiel demonstriert werden: Unserer Erfahrung nach ist es für Studierende allein mit den gängigen Lehrbüchern fast nicht möglich, den Zusammenhang zwischen einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wegen einer Rechtsverletzung und der Einleitung eines Verfahrens zur Gesetzesprüfung bei diesem Höchstgericht zu erkennen. Dies liegt daran, dass die wesentlichen Passagen im Verfassungstext in einem langen Satz, der mehrere Varianten abdeckt, „gut versteckt“ sind:

„Artikel 144. (1) Der Verfassungsgerichtshof erkennt über Beschwerden gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes, soweit der Beschwerdeführer durch das Erkenntnis in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht oder wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung, einer gesetzwidrigen Kundmachung über die Wiederverlautbarung eines Gesetzes (Staatsvertrages), eines verfassungswidrigen Gesetzes oder eines rechtswidrigen Staatsvertrages in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet.“

Die entscheidende Passage lautet hier: „[…] wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet“ – sie wird wegen der Komplexität des Art 144 Absatz 1 fast immer überlesen. Indem wir die zentralen Elemente dieser Vorschrift gemeinsam mit den Studierenden herausgearbeitet und – per Beamer – dokumentiert haben, wurde den Teilnehmer/innen die Struktur dieser wichtigen Verfassungsbestimmung besonders deutlich vor Augen geführt. Dadurch wurden auch die Voraussetzungen für die Gesetzesprüfung gut im Gedächtnis der Studierenden verankert.

 

4. Förderung des kritischen, kreativen und problemlösenden Denkens der Teilnehmer/innen

Die Lehrveranstaltung ist bereits wegen ihrer Konzeption und Stellung im Studienplan darauf ausgerichtet problemlösendes Denken zu vermitteln, weil sie der Vorbereitung auf die Lösung anspruchsvoller Rechtsfälle dient. An die Studierenden wurden aber zusätzlich zwei Anforderungen gestellt, die in besonderem Maße kritisches, kreatives und problemlösendes Denken verlangten:

Erstens waren zur Vorbereitung auf die ersten Lehrveranstaltungseinheiten juristische Fälle zu Hause zu lösen. Jede juristische Klausur wirft eine große Zahl an spezifisch rechtlichen Problemen auf, die entgegen landläufiger Meinungen nicht durch „sture Anwendung“ von Paragraphen zu bewältigen sind, sondern im Gegenteil einen gekonnten Umgang mit den juristischen Interpretationsmethoden verlangen. Dazu ist es nötig, zunächst das juristische Problem zu erkennen und dieses zu strukturieren. Sodann ist Kreativität in der Auffindung und Interpretation der möglicherweise einschlägigen Rechtsvorschriften vonnöten. Schließlich braucht es ein hohes Maß an argumentativem, kritischem Denken, um unvertretbare Lösungswege auszuschließen und die am besten begründbare Lösung zu finden.

Die zweite besondere Anforderung an das kritische, kreative und problemlösende Denken bestand darin, dass die Studierenden – auf freiwilliger Basis – dazu aufgerufen waren, sich intensiv an der Diskussion der Klausurfälle zu beteiligen und die Gelegenheit zu nutzen, miteinander und mit den Lehrenden in Gedankenaustausch zu treten. Die Diskussion mit knapp 40 anderen Studierenden und zwei Lehrenden erfordert die Fähigkeit zur Kritik anderer Standpunkte, Kreativität in der Formulierung eigener Standpunkte und – da es stets um Probleme der rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten geht – auch die Fähigkeit zum Problemlösen.

 

5. Abstimmung von Lehr- und Lernaktivitäten auf die Lernziele (Kompetenzorientierung)

Dem methodischen Lernziel (Fähigkeit zur eigenständigen Lösung einer anspruchsvollen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Klausur) diente allgemein die eingehende Diskussion aller sechs in der Übung zur Lösung aufgegebenen Klausurfälle. Die gesamte Übung war auf dieses Lernziel hin ausgerichtet. Als spezifische Lehr- bzw. Lernaktivitäten zur Erreichung dieses Lernziels diente ein stufenförmiger Aufbau der Lehrveranstaltung: Auf der ersten Stufe gab es drei Klausuren, die mit beliebigen Lehrbehelfen außerhalb der Lehrveranstaltung zu lösen waren. Darauf folgte jeweils die bereits geschilderte eingehende Diskussion in der Übung. Auf der nächsten Stufe gab es eine zweistündige Klausur, in der die Studierenden einen Fall erstmals ohne Hilfe zu lösen hatten, wobei der Stoff auf die Themen der vorangehenden Einheiten eingeschränkt worden war. In der dritten Stufe waren schließlich im Abstand von einem Monat (im Dezember bzw. Jänner) zwei dreistündige Klausuren auf Diplomklausurniveau und ohne vorherige Stoffeingrenzung zu lösen. Auch auf die drei Übungsklausuren folgte wie oben dargestellt jeweils eine Diskussionseinheit. Die Studierenden wurden so stufenweise an das Niveau herangeführt, welches für den positiven Abschluss der Diplomklausur nötig ist.

Eine besondere Hilfestellung zur Erreichung des methodischen Lernzieles war die Präsentation einer Typologie von Klausurfragen, die wir eigens für diese Übung entwickelt haben: Diese sollte es den Studierenden erleichtern, die Klausurfragen trotz ihrer scheinbaren Vielfalt einordnen und sie dadurch gezielter beantworten zu können. Folgende Kategorien haben wir unterschieden: (1) Fragen, die mit dem Gesetz gelöst werden können, (2) Wissensfragen, (3) Fragen von allgemeiner Bedeutung sowie (4) Mischformen dieser drei Kategorien. Damit wurde verdeutlicht, dass für die Lösung vieler Fragen „nur“ der gekonnte Umgang mit dem Gesetz nötig ist (Kategorie 1), dass für die Lösung gewisser Fragen Wissen, welches nicht im Gesetz zu finden ist, unabdingbar ist (Kategorie 2) und dass es bestimmte Typen von Fragen gibt, die in jeder Klausur in der einen oder anderen Form vorkommen (Fragen über den Rechtsschutz, über das Verfahren u.ä.; Kategorie 3).

Dabei sind die Fragen der Kategorie 3 von besonderer didaktischer Bedeutung, weil sie sich sehr gut eignen, den Studierende die „Angst“ vor der scheinbar kaum zu überblickenden Stoffmenge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts zu nehmen. Bereits beim Lösen des zweiten oder dritten Falles erkennen die Studierenden nämlich, dass sich Fragestellungen dieser Kategorie häufig wiederholen. Mit dieser Methode können die Studierenden bei der ersten Konfrontation mit einem neuen Klausurfall sofort erkennen, dass sie die Fragen der Kategorie 3 mit dem erworbenen Wissen richtig beantworten und sich anhand dieser Fragen im gesamten Fall orientieren können.

Zu den Lehraktivitäten gehörten darüber hinaus häufige praktische Tipps aus unserer Prüfungs- und Korrekturerfahrung, die wir an geeigneter Stelle in die Diskussionen eingeflochten haben.

 

Zur Erreichung des inhaltlichen Lernzieles (Kenntnis der wesentlichen Aspekte des Verfassungs- und Verwaltungsrechts) wurden alle sechs Klausurfälle so zusammengestellt, dass sie jeweils unterschiedliche Bereiche aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht betrafen und somit bei der Fallbesprechung jeweils Gelegenheit boten, die nötigen Wissensinhalte und Aspekte von allgemeiner Bedeutung zu wiederholen und punktuell zu vertiefen.

 

6. Rückmeldung über den Lernfortschritt und Beurteilung

Jede der drei Probeklausuren wurde innerhalb von einer bzw. zwei Wochen korrigiert und mit Kommentaren sowie einem Vermerk der erreichten Punkteanzahl an die Studierenden zurückgegeben. Nach jeder Klausur wurde auch ein (anhand der Matrikelnummern pseudonymisiertes) Informationsblatt herumgereicht, aus dem die Studierenden erkennen konnten, wie viele Mitarbeits- und Klausurenpunkte sie bereits erreicht hatten und welche der Anforderungen für einen positiven Abschluss der Übung sie damit erfüllt hatten. Individuelle Anfragen zum Lernfortschritt (ob inhaltlich zum Stoff oder formell zur Erfüllung der Benotungskriterien) wurden vor bzw. nach jeder Einheit persönlich oder zeitnah per Mail beantwortet. Weiters hatten die Studierenden durch unsere Rückmeldungen auf ihre Diskussionsbeiträge regelmäßig Gelegenheit, ihren Lernfortschritt einzuschätzen.

Die Benotungskriterien wurden in der ersten Einheit auf einer übersichtlichen Powerpointfolie präsentiert, die auch während des gesamten Semesters via PlusOnline aufgerufen werden konnte.

Nutzen und Mehrwert

Unser Lehrveranstaltungskonzept hat sowohl für die Student/innen als auch für uns Lehrende einen Mehrwert:

(1) Lehrveranstaltungsatmosphäre: Die Interaktivität der Lehrveranstaltung hat zu einer lebendigen, von Neugierde, Erkenntnisinteresse und Argumentationsfreude geprägten Atmosphäre geführt. Es war spürbar, dass die Student/innen konzentrierter, weniger zurückhaltend und insgesamt aktiver als in anderen Lehrveranstaltungsformaten waren. Auch wir als Lehrende haben die Lehrveranstaltungseinheiten deshalb als bereichernd empfunden.

(2) Erreichung der Lernziele: Die Student/innen bekommen nicht nur eine abstrakte Anleitung zum Lösen von verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Fällen, sondern erwerben die nötigen Kenntnisse und das nötige Handwerkszeug im Austausch mit den Lehrenden und untereinander an konkreten juristischen Fällen. Sie haben damit konkretes Anschauungsmaterial, eine Übungsmöglichkeit und erhalten unmittelbares Feedback.

Die Erreichung des primären Lernziels (Erwerb der Fähigkeiten zur Lösung verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Klausuren) wird durch diese beiden Aspekte deutlich erleichtert, was sich auch an den guten Abschlussergebnissen gezeigt hat.

Nachhaltigkeit

Die von uns abgehaltene Klausurenübung ist – wie oben erläutert – eine von mehreren gleichartigen Übungen. Unser Konzept ist auf alle diese Übungen übertragbar, aber auch darüber hinaus auf Seminare und Übungen aus anderen Teilgebieten der Rechtswissenschaften anwendbar. Die Lehrveranstaltung findet seit dem WS 2019/20 jedes Semester statt. Wir haben die Übung im WS 2020/21 zum zweiten Mal abgehalten und entwickeln die Lehrveranstaltung stetig weiter, sowohl im Austausch mit unseren Kolleg/innen am Fachbereich als auch dank der Rückmeldungen und Anregungen unserer Student/innen.

Aufwand

Da die Lehrveranstaltung, wie oben erläutert, mit einer Studienplanänderung neu eingeführt und im WS 2019/20 erstmals abgehalten wurde, war mit ihrer Konzeption und Vorbereitung naturgemäß ein höherer Zeitaufwand verbunden.

Außerdem hat die von uns gewählte Abhaltungsform (Präsenz beider Lehrveranstaltungsleiter in jeder Einheit – „Teamteaching“) einen höheren Zeitaufwand im Vergleich zu einer Aufteilung der Unterrichtseinheiten bewirkt. Allerdings war die gemeinsame Lehre für uns sehr bereichernd, hat den Student/innen einen Mehrwert verschafft und auch insgesamt sehr gute Lernergebnisse bewirkt. Der höhere Zeitaufwand wurde damit mehr als aufgewogen.

Positionierung des Lehrangebots

Die Klausurenübung aus Verfassungs- und Verwaltungsrecht wurde mit einer Änderung des Studienplanes für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften eingeführt und im Wintersemester 2019/20 erstmals angeboten.

Das Diplomstudium besteht aus drei Studienabschnitten, die Übung ist im Musterstudienplan für das sechste Semester, das ist das letzte Semester des zweiten Studienabschnittes, vorgesehen.

Den Studierenden wird im Studienplan empfohlen, bereits im vorangehenden, fünften Semester alle wesentlichen Kenntnisse im Verfassungs- und Verwaltungsrecht in den entsprechenden Lehrveranstaltungen zu erwerben. Die Klausurenübung ist das Verbindungselement zwischen den der Wissensvermittlung dienenden Vorlesungen im fünften Semester und der abschließenden Diplomklausur, in welcher dieses Wissen auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden ist.

Das Beispiel wurde für den Ars Docendi Staatspreis für exzellente Lehre 2021 nominiert.
Ars Docendi
2021
Kategorie: Qualitätsverbesserung von Lehre und Studierbarkeit
Ansprechperson
Rita Schrattenecker-Travnitzky, Dr.
Qualitätsmanagement
+43 (0)662 8044 2331
Nominierte Person(en)
Ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel
Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Bereichsteil Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Univ.-Ass. Mag. Sebastian Krempelmeier BA
Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Bereichsteil Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Themenfelder
  • Lehr- und Lernkonzepte
Fachbereiche
  • Wirtschaft und Recht