UMIT TIROL – Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften und -technologie
Eduard Wallnöfer-Zentrum 1, 6060 Hall in Tirol
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Multiples Betreuungskonzept für die Erstellung von Abschlussarbeiten

Würdigung der Jury

Ziele/Motive/Ausgangslage/Problemstellung

Das Betreuen von Abschlussarbeiten stellt sowohl Studierende als auch Betreuungspersonen vor besondere Herausforderungen. Für Studierende stellt die Abschlussarbeit eine Vorbereitung zur selbstständigen wissenschaftlichen Publikationstätigkeit dar, bei der sie die im Studium erworbenen Kompetenzen trainieren und unter Beweis stellen können. Nicht selten geht diese Phase mit Unsicherheit und Ängsten, von Motivationsproblemen bis hin zu Schreibblockaden einher. Betreuungspersonen sind mit Studierenden unterschiedlicher Niveaus konfrontiert und müssen nicht selten auch Arbeiten betreuen bzw. beurteilen, die nicht ihrem unmittelbaren Fachbereich angehören. Große Betreuungskontingente und fehlende hochschuldidaktische Betreuungskonzepte bringen vor allem unerfahrene Betreuungspersonen an ihre Grenzen, was sich wiederum negativ auf die Qualität der Betreuung auswirken kann. Hinzu kommt ein Phänomen, das verstärkt in den letzten Jahren – nicht zuletzt durch prominente Fälle – in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt ist: das – mehr oder weniger beabsichtigte – unlautere Vorgehen bei der Erstellung von Abschlussarbeiten durch „unsorgfältiges Zitieren“, Plagiate oder Inanspruchnahme von Ghostwritern. Neben den meist drastischen sozialen und beruflichen Konsequenzen für die Betroffenen entsteht dadurch auch ein beträchtlicher Schaden hinsichtlich der Glaubwürdigkeit und des Rufs der Betreuungsperson, der Hochschule sowie der Wissenschaft insgesamt.

 

Nicht zu Unrecht wird das Betreuen der Abschlussarbeit – als ein zentraler Bestandteil der akademischen Ausbildung – häufig als „Stiefkind der Hochschuldidaktik“ bezeichnet. Ziel dieses Manuskripts ist es, ein multiples, adaptierbares Konzept vorzustellen, das unerfahrenen Betreuungspersonen als Hilfestellung dienen und erfahrenen Betreuungspersonen Anhaltspunkte bzw. Ideen liefern soll.

Kurzzusammenfassung des Projekts

Das Betreuen von Abschlussarbeiten – häufig als Stiefkind der Hochschuldidaktik bezeichnet – stellt sowohl Studierende als auch Betreuungspersonen vor besondere Herausforderungen. Es wird ein Konzept vorgestellt, das einen typischen Betreuungsprozess, in Phasen gegliedert, für empirische Abschlussarbeiten darstellt. Der Betreuungsprozess basiert dabei nicht alleine auf der Interaktion zwischen Betreuungsperson und Studierenden. Im Sinne eines multiplen Betreuungskonzepts werden Möglichkeiten aufgezeigt, die eine wirkungsvolle und effiziente Betreuung ermöglichen und gleichzeitig bei den Studierenden Eigenverantwortung wecken sowie das Erlangen fachübergreifender Kompetenzen und Qualifikationen fördern. Augenmerk wird dabei auch auf die Verhinderung unlauteren Vorgehens bei der Erstellung der Arbeit gelegt.

Kurzzusammenfassung des Projekts in englischer Sprache

The supervision of theses – often related to as the poor relation of university didactics – poses special challenges for both students as well as supervisors. A concept is presented that describes a typical supervision process, divided into phases, for empirical theses. The supervision process in this case is not solely based on the interaction between the supervisor and the student. In the spirit of a multiple supervision concept, possibilities are outlined which facilitate effective and efficient support and, at the same time, encourage students’ self-responsibility and promote the acquisition of interdisciplinary competencies and qualifications. Special attention will also be paid to the prevention of unfair practices when preparing the thesis.

Nähere Beschreibung des Projekts

Der Prozess der Betreuung von Abschlussarbeiten wird anhand unterschiedlicher Phasen eines typischen Ablaufs bei der Erstellung empirischer Arbeiten und unter Zuhilfenahme multipler Betreuungshilfen dargestellt.

 

1. Vorbereitende und begleitende Pflichtlehrveranstaltungen

In drei aufeinanderfolgenden vorbereitenden bzw. begleitenden Lehrveranstaltungen (Dauer jeweils ein Semester) werden die Studierenden mit den Grundlagen für die Erstellung von Abschlussarbeiten vertraut gemacht.

 

Zentrale Inhalte dieser Seminare sind:

+ Recherche und kritische Beurteilung von Literatur hinsichtlich Seriosität und Relevanz

+ Erarbeiten von Forschungsfragen und Ableiten von Hypothesen

+ Erstellen von Kurzberichten und Exposés

+ Planen und Durchführen von Untersuchungen

+ Auswerten von Daten und Diskutieren von Ergebnissen

+ Erstellen von Texten und Postern unter Berücksichtigung internationaler Richtlinien

+ Mündliches Präsentieren, Diskutieren und Reflektieren

 

In weiteren begleitenden Lehrveranstaltungen erhalten die Studierenden Kenntnisse über die unterschiedlichen Datenverarbeitungsmethoden sowie Statistik.

Begleitend erhalten die Studierenden einen regelmäßig aktualisierten Leitfaden zur Erstellung empirischer Arbeitsberichte*, der ähnlich einem „Stylesheet“ wissenschaftlicher Zeitschriften schriftliche Informationen mit Beispielen unter anderem hinsichtlich Gliederung, Textgestaltung (Formatierung, sprachliche Gestaltung) Ergebnisdarstellung (Abbildungen, Tabellen etc.) Zitation und Literaturverzeichnis enthält und sich an internationalen Richtlinien orientiert. Studierende lernen hier, schriftliche Vorgaben praktisch umzusetzen bzw. anzuwenden.

In Einzel- und Gruppenarbeiten, bei denen die einzelnen Schritte geübt werden können, wird im Sinne der Lernergebnisorientierung selbstorganisiertes und selbstgesteuertes Lernen unterstützt und Eigenverantwortung gefordert. Durch gegenseitiges Peer-Reviewing, Geben von Feedback und Umgehen mit Kritik sowie geforderter Selbstreflexion wird der dialogische Austausch gefördert und können wertvolle fachübergreifende Kompetenzen erlangt werden.

Darüber hinaus sollen dadurch unterschiedliche Vorkenntnisse der Studierenden ausgeglichen und eine Entlastung der Betreuungsperson bzw. eine Ergänzung im Sinne einer multiplen Betreuung (Betreuungsperson + unterschiedliche Lehrpersonen der Seminare + Mitstudierende + schriftliches Informationsmaterial) gewährleistet werden.

 

2. Bekanntgabe von Themen durch die Betreuungsperson der Abschlussarbeiten

Diese erfolgt schriftlich auf der Website des Instituts. Sie enthält die Nennung der Themenbereiche (Arbeitstitel, Schlüsselwörter) mit Erläuterungen sowie Angaben zur Basisliteratur. Anhand dieser Informationen sollten sich die Studierenden vorerst selbstständig mit den unterschiedlichen Themen auseinandersetzen.

 

3. Persönlicher Besprechungstermin in Kleingruppen

An diesem Termin nehmen alle Studierenden teil, die sich für eines der ausgeschriebenen Themen der Betreuungsperson interessieren. Die Studierenden können noch offene Fragen zu den Themen stellen sowie ergänzende Vorschläge einbringen.

An dieser Stelle offeriert die Betreuungsperson auch ihren spezifischen Betreuungsvertrag, welcher die Anforderungen und Erwartungen der Betreuungsperson (Ausmaß der Abschlussarbeit, Anzahl an Versuchspersonen, Umfang und Qualität der eingearbeiteten Literatur etc.) als auch Art und Umfang ihrer Betreuungsleistung darlegt. Damit sollten die Studierenden von Anfang an Klarheit über das Betreuungsverhältnis – im Sinne von „Rechten“ und „Pflichten“ – erlangen.

Aufgrund brisanter Vorfälle in der jüngeren Vergangenheit liegt ein Schwerpunkt dieses Konzepts auf den Maßnahmen zur Verhinderung von beabsichtigten als auch nicht beabsichtigten Verletzungen der Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens durch beabsichtigte bzw. unbeabsichtigte Plagiate oder die Inanspruchnahme von Auftragsschreibenden (Ghostwritern). Den Studierenden wird deutlich gemacht, welche weitreichenden Konsequenzen unsauberes bzw. unlauteres Arbeiten für ihr weiteres berufliches und soziales Leben haben kann. So werden sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Abgabe der Abschlussarbeit durch Unterschrift an Eides statt zu bestätigen ist, die Arbeit selbstständig erstellt und Stellen, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen wurden, als solche kenntlich gemacht zu haben. Es wird auch darauf hingewiesen, dass es mittlerweile in vielen Bereichen des beruflichen und gesellschaftlichen Lebens üblich ist, dass unterschiedliche Personengruppen oder Organisationen wie (potenzielle) Arbeit- bzw. Auftraggeber/innen als auch Konkurrent/inn/en oder andere Antagonist/inn/en zu unterschiedlichen Anlässen (Engagement in der Politik, Tätigkeit als Gutachter/in, Zeugenaussagen, Engagement als Aktivist/in, Kündigungen etc.) Abschlussarbeiten zur Erlangung akademischer Grade auf Plagiate überprüfen (lassen). Damit soll nicht nur ein eindringlicher Appell an die Eigenverantwortung und Sorgfaltspflicht der Studierenden gerichtet, sondern auch Verständnis für besondere Vorkehrungen von Seiten der Betreuungsperson, die letztendlich wiederum dem Schutz der Studierenden dienen sollten, gewonnen werden.

Dazu werden den Studierenden betreuungspersonspezifische Hinweise vermittelt, die zusätzlich auch in schriftlicher Form anhand eines Dokuments (Hinweise für Arbeiten*), welches innerhalb der letzten Jahre kontinuierlich aus häufigen Fehlern bzw. Fragen von Studierenden entstanden ist bzw. weiterentwickelt wurde und den Leitfaden zur Erstellung empirischer Arbeitsberichte des Instituts zum wissenschaftlichen Arbeiten ergänzt bzw. vertieft, zur Verfügung gestellt.

 

Hier geht es u.a. um folgende Inhalte:

+ Spezifische Hinweise zur Erstellung eines Exposés, u.a. mit Beispielen zur Unterscheidung von Problemstellung und Zielsetzung

+ Grobes Gliederungsbeispiel für empirische Arbeiten mit Hinweisen und Beispielen zu Inhalten, Zeitform etc. der einzelnen Kapitel

+ Spezielle Anforderungen an Literaturverweise im Text sowie Hinweise zur Benennung von Literaturdateien

Die Studierenden werden bereits zu Beginn Ihrer Arbeit darauf hingewiesen, dass bei Quellenverweisen im Text sowohl bei wörtlichen Zitaten als auch bei Paraphrasierungen (= Abweichung von APA-Richtlinien) neben Autorinnen- bzw. Autorennamen und Jahreszahl stets auch die exakten Seitenzahlen der herangezogenen Textstellen anzugeben sind. Zudem müssen bei der Abgabe der Arbeit auch alle Literaturquellen, die im Literaturverzeichnis angeführt sind, abgegeben werden (z.B. originaler Zeitschriftenartikel in PDF-Format, Scan von zentralen Seiten (nicht Gesamtwerke) aus verwendeten Büchern etc.).

Dies dient mehreren Zwecken:

++ Die Studierenden werden angehalten, sich mit der Originalliteratur auseinanderzusetzen. Sie sollen gar nicht erst in Versuchung geraten, Quellenverweise einfach aus bereits bestehenden Publikationen zu übernehmen, ohne die originalen Textpassagen zu kennen.

++ Da der Betreuungsperson beim Lesen der Arbeit alle verwendeten Quellen mit Informationen zu den entsprechenden Seitenzahlen zur Verfügung stehen, kann diese rasch überprüfen, ob sie korrekt übernommen (übersetzt, paraphrasiert etc.) wurden.

++ Falls eine Abschlussarbeit Teil einer weiterführenden Publikation (z.B. Zeitschriftenartikel, Konferenzbeitrag, Buchbeitrag) ist, sind bereits alle wichtigen Quellen vorhanden und können gegebenenfalls noch detaillierter eingearbeitet werden.

++ Es entsteht eine umfangreiche digitale Literatursammlung zu spezifischen Themenbereichen, aus der Studierenden wiederum Literatur zur Verfügung gestellt werden kann.

+ Hinweise, wie die erhobenen Daten via Datenmatrix eines statistischen Datenverarbeitungsprogramms (derzeit SPSS) aufzubereiten sind, welche gleichzeitig mit der Arbeit abgegeben werden soll; Dadurch soll der Betreuungsperson ein rasches Überprüfen der Daten sowie der Ergebnisse ermöglicht werden.

+ Hinweise, wie Untersuchungs-Instrumentarien wie (Online-)Fragebögen, Bilder, Filme, Animationen, Audiodateien etc. bereitgestellt bzw. in die Arbeit integriert werden sollen

+ Hinweise, welche Punkte in die Benotung der Arbeit einfließen

+ Hinweise zur Vorbereitung der mündlichen Präsentation/Verteidigung der Arbeit, auch dass Fragen zur eingearbeiteten Literatur gestellt werden

 

Nachdem den Studierenden diese Anforderungen – als ein Teil des Betreuungsvertrags – mitgeteilt wurden und sie Gelegenheit zum Stellen von Fragen hatten, werden ihnen die nächsten Schritte erläutert. Dabei erhalten sie auch Informationen darüber, was sie von der Betreuungsperson einfordern dürfen (Besprechungstermine, Hilfestellung etc.).

Die Studierenden sollten nach diesem ersten Besprechungstermin ein möglichst umfangreiches Bild über die vorgesehene Betreuungs-Beziehung erhalten haben, um noch in einem sehr frühen Stadium entscheiden zu können, ob sie das Betreuungsangebot annehmen möchten.

 

4. Verfassen eines Exposés

Nach der Vorbesprechung mit der Betreuungsperson und begleitet durch eine entsprechende Pflichtlehrveranstaltung verfassen die Studierenden ein Exposé (Inhalte: Ausgangslage/Problemstellung, Zielsetzung der Arbeit, Forschungsfragen, geplante Vorgehensweise, Gliederung, Zeitplan, Literatur). Die Studierenden können sich nun umfangreich mit ihrem Thema auseinandersetzen. Das Exposé muss auch beim Research-Komitee der Universität eingereicht werden, wo es hinsichtlich ethischer Richtlinien überprüft wird.

Durch den Erhalt des Exposés erhält die Betreuungsperson einen ersten Einblick in die Arbeitsweise (Inhalt, Schreibstil, Gliederung, Wissenschaftlichkeit, Literaturliste) der Studierenden und hat im Zuge des Feedbacks, welches je nach Bedarf schriftlich oder mündlich/persönlich erfolgt, die Möglichkeit, gegebenenfalls korrigierend einzugreifen. In der begleitenden Lehrveranstaltung erhalten die Studierenden auch Feedback durch die Lehrperson – die nicht die Betreuungsperson ist – und die Mitstudierenden (Peer-Beurteilung). Für die Studierenden stellt das Geben und Erhalten von Feedback eine wichtige Standortbestimmung und Lernchance dar, bei der auch fachübergreifende Kompetenzen – wie z.B. das Geben von und Umgehen mit Kritik – trainiert werden können.

 

5. Vorbereitung und Durchführung der empirischen Untersuchung

Zu den zentralen Phasen empirischer Abschlussarbeiten gehören die Ableitung der Hypothesen sowie die Konzipierung der Untersuchung. Hierfür bereiten die Studierenden die zentralen Literaturquellen auf (z.B. tabellarische Darstellung relevanter Theorien und zentraler bisher durchgeführter Untersuchungen) und leiten selbstständig Hypothesen aus der Forschungslücke ab. Bei einem persönlichen Termin mit der Betreuungsperson und eventuell weiteren Studierenden wird die zentrale Literatur kurz vorgestellt, die Ableitung der Hypothesen dargelegt und es werden Vorschläge zur Überprüfung der Hypothesen unterbreitet. Die Betreuungsperson und Mitstudierende sollen gegebenenfalls durch kritisches Fragen lenkend eingreifen. Das Setting in Kleingruppen hat sich in dieser Phase als besonders wertvoll erwiesen, da Studierende die für ihre Arbeit relevanten Schritte gedanklich auch auf andere Themen anwenden bzw. sich in andere Themen hineindenken müssen. Sie bekommen dadurch ein breiteres Verständnis für das Erstellen wissenschaftlicher Arbeiten und können bereits hier wichtige fachübergreifende Fertigkeiten einüben, die sie in ihrer wissenschaftlichen oder beruflichen Zukunft brauchen können.

Da die Qualität bzw. Brauchbarkeit der Abschlussarbeit wesentlich von der korrekten methodischen Umsetzung abhängt, darf mit der – meist aufwendigen – Datenerhebung erst nach Zustimmung der Betreuungsperson begonnen werden.

Zur Aufbereitung, Auswertung und Interpretation besuchen die Studierenden parallel Statistik-Lehrveranstaltungen. Falls spezielle Fragen auftreten, kann gegebenenfalls ein Gesprächstermin mit der Betreuungsperson vereinbart werden.

 

6. Sichtung der fertiggestellten Arbeit durch die Betreuungsperson

Sobald die Abschlussarbeit fertiggestellt ist, wird sie der Betreuungsperson zur Besichtigung zugestellt (Word-Dokument). Gleichzeitig werden der Datensatz (SPSS-Datenmatrix) und alle im Literaturverzeichnis angeführten Literaturquellen (PDF-Format) eingereicht, was ein effektives und effizientes Überprüfen erleichtern sollte. Die Betreuungsperson überprüft die Abschlussarbeit, führt einen elektronischen Plagiatscheck durch und gibt Feedback. Nach Einarbeitung möglicher Anregungen kann die Arbeit gebunden und beim Studienmanagement der Universität abgegeben werden.

 

7. Präsentation

Die Arbeit wird im Konferenzformat unter Einbeziehung der Öffentlichkeit präsentiert (Dauer ca. 20 Minuten). Anschließend werden Fragen – auch zur eingearbeiteten Literatur – gestellt. Mit Bekanntgabe der Note wird auch ein ausgiebiges Feedback unterbreitet und der gesamte Prozess wird gemeinsam reflektiert.

 

* umit.at/dokumente

Positionierung des Lehrangebots

Bachelor, Master; auch für Doktorat adaptierbar

Das Beispiel wurde für den Ars Docendi Staatspreis für exzellente Lehre 2018 nominiert.
Ars Docendi
Nominiert 2018
Kategorie: Herausragende Betreuung von wissenschaftlichen und künstlerischen Abschlussarbeiten (MA, Dipl., Diss.)
Ansprechperson
Univ.-Ass. MMag. Dr. Robert Schorn
Department für Psychologie und Medizinische Wissenschaften, Institut für Psychologie
+43 50 8648 3906
Nominierte Person(en)
Univ.-Ass. MMag. Dr. Robert Schorn
Department für Psychologie und Medizinische Wissenschaften, Institut für Psychologie
Themenfelder
  • Wissenschaftliche (Abschluss)Arbeiten
Fachbereiche
  • Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften