Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69, 4040 Linz
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Rechtsambulanz im Strafrecht

Ziele/Motive/Ausgangslage/Problemstellung

Studierende der Rechtswissenschaften kommen während ihres Studiums zumeist nicht mit der Realität des Strafverfahrens, seiner Zielsetzungen und seinen Folgen in Kontakt. Die Rechtsambulanz im Strafrecht setzt an diesem Defizit an. Unter Leitung des Nominierten als erfahrenem Universitätslehrer und zugleich Praktiker sowie weiterer Mitwirkender trainieren die Studierenden in kleinen Gruppen anhand tatsächlicher Fälle und Problemstellungen juristische Kernkompetenzen und Fertigkeiten: Von der Sachverhalts- und Aktenanalyse über die juristische Aufarbeitung bis hin zur Präsentation der Fall- und Problemlösungen im Plenum. Den Studierenden soll so ein realitätsnahes Bild der strafrechtlichen Praxis und der tatsächlichen Auswirkungen für die verfahrensbeteiligten Betroffenen und die beteiligten juristischen Berufsträger vermittelt werden.

Kurzzusammenfassung des Projekts

Während sich Kriminalfälle im Film und in der Literatur großer Beliebtheit erfreuen, geben sie doch meist nur ein verzehrtes Bild der Realität des Strafprozesses wieder. Studierende der Rechtswissenschaften kommen während ihres Studiums zumeist nicht mit der Realität des Strafverfahrens, seiner Zielsetzungen und seinen Folgen in Kontakt.

 

Die von erfahrenen Universitätslehrern und zugleich Praktikern geleitete Lehrveranstaltung „Rechtsambulanz“ gibt den Studierenden im Schwerpunktbereich Strafrecht anhand von Strafurteilen sowie strafrechtlichen Musterakten einen Einblick und besseres Verständnis des Strafprozesses, seiner gesetzlichen Ausgestaltung und deren praktischen Umsetzung. Sie vermittelt den Studierenden die Fähigkeit zur sach- und zielgerechten Fall- und Urteilsanalyse und Präsentation in Kleingruppen und im Plenum.

 

Die Rechtsambulanz als law clinic österreichischer Prägung profitiert nicht nur von der umfangreichen praktischen Erfahrung der Lehrveranstaltungsleiter und ihrem zugleich wissenschaftlichen Anspruch. Sie setzt mit wechselnden Schwerpunkten die Reihe bisheriger vom Nominierten geleiteter „Rechtsambulanzen“, zuletzt der „Rechtsambulanz im Strafvollzug“ in Kooperation mit der Justizanstalt Linz, fort und ergänzt das Spektrum der den Studierenden gebotenen Einblicke in die strafrechtliche Praxis.

Nähere Beschreibung des Projekts

„Recht darf nicht nur unterrichtet werden. Recht muss praktiziert werden.“

 

1. Ausprägungen der „Rechtsambulanz“ an der Johannes Kepler Universität Linz

 

Die „Rechtsambulanz“ als law clinic österreichischer Prägung eröffnet Studierenden der Johannes Kepler Universität Linz einzigartige Möglichkeiten, Schwerpunkte des Strafrechts nicht allein theoretisch zu vertiefen, sondern ihr erworbenes Wissen durch Einblicke in verschiedene Bereiche juristischer Tätigkeit einem Praxistest zu unterziehen und so zu neuen Erkenntnissen zu gelangen. Allen bisher praktizierten Formen der Rechtsambulanz gemeinsam ist der Fokus auf das Verständnis für Sinn und Folgen der Anwendung des Straf- und Strafverfahrensrechts für den Einzelnen und die Gesellschaft. Die Studierenden treten in Interaktion mit Rechtspraktikern und Betroffenen, lernen deren Perspektiven und Handlungsweisen kennen. So gewonnene wertvolle Einblicke in die Strafjustiz können bis hin zur Berufswahl prägenden Einfluss auf die an den Rechtsambulanzen teilnehmenden Studierenden entfalten.

 

Im vergangenen Wintersemester (2016/17) gewannen die Studierenden unter Anleitung des Nominierten gemeinsam mit Dr. Rainer Nimmervoll, Richter am Landesgericht Linz, anhand von Strafurteilen sowie strafrechtlichen Musterakten einen Einblick und besseres Verständnis des Strafprozesses, seiner gesetzlichen Ausgestaltung und deren praktischen Umsetzung. Durch Fall- und Urteilsanalyse und Präsentation in Kleingruppen und im Plenum stärkten die Studierenden die Fähigkeit zur sach- und zielgerechten rechtlichen Analyse und Argumentation. Sinnzusammenhänge gerade des ? wenn nur abstrakt betrachtet ? als „trockene Materie“ erscheinenden Strafverfahrensrechts sind so erfahrbar und damit lebendig geworden.

 

In den „Rechtsambulanzen“ der vergangenen Jahre haben die Studierenden unter Leitung von RA Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer gemeinsam mit Ass.-Prof. Dr. Stefan Schumann Einblicke in die Wirklichkeit einer österreichischen Strafjustizanstalt gewonnen. In der abgeschlossenen Welt des vom kanadischen Soziologen Erving Goffman als „totalitäre Institution“ beschriebenen Mikrokosmos einer Justizanstalt gewonnene Erkenntnisse haben den Studierenden das Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollzugsrecht in seinen tatsächlichen Konsequenzen wahrnehmbar gemacht.

 

Analysen tatsächlicher Fälle und Urteile und deren Diskussion mit den betroffenen Insassen, in wenigen Fällen auch Insassinnen, haben es nicht nur den Studierenden ermöglicht, juristische Entscheidungen anhand tatsächlicher Fallgestaltungen zu untersuchen. Vielmehr boten sie zugleich den Betroffenen die Möglichkeit, die oftmals technischen Ausführungen der sie betreffenden Entscheidungen zu hinterfragen, um diese besser zu verstehen. Die Rechtsambulanz ist damit gerade keine Einbahnstraße; Studierende wie auch die mitwirkenden Inhaftierten profitierten.

 

„Die Insassen von Justizanstalten sind sehr häufig, ohne dass in vielen Fällen auch nur irgendwelche finanziellen Mittel zur Verfügung stünden, mit rechtlichen Problemstellungen konfrontiert, die ohne rechtskundiges Wissen nicht lösbar sind. Abgesehen von allgemeinen Fragestellungen arbeits- und mietrechtlicher Natur sind Insassen, wie die Erfahrung zeigt, sehr häufig mit zwei speziellen rechtlichen Problemstellungen konfrontiert, deren Aufarbeitung gerade auch im Sinne der Vollzugsziele wünschenswert ist. Macht- und Rechtlosigkeit wird von Insassen und deren Angehörigen oft als vorherrschende Hafterfahrung berichtet“ (so bereits Soyer/Hauser, JSt 2007, 25 zur früheren Rechtsambulanz an der KFU Graz). Gemeinsam mit einem weiteren Jahrgang der Studierenden der Johannes Kepler Universität Linz wurden daher die den Mikrokosmos der Justizanstalt stark prägenden rechtlichen Regelungen zu Gefangenenrechten und Gefangenenpflichten untersucht, diskutiert und in allgemein verständliche Formulierungen übertragen. Auch diese Form der Rechtsambulanz im Justizvollzug ermöglichte es nicht nur den Studierenden, sich mit der Wirklichkeit des Strafvollzugs auseinanderzusetzen. Vielmehr profitieren auch die Inhaftierten der Justizanstalt und deren Angehörige von der Möglichkeit, in klarer und allgemeinverständlicher Sprache Auskunft über Rechte und Pflichten in einer Justizanstalt zu erlangen.

 

2. Innovative Hochschuldidaktik

 

Allen Formen der Rechtsambulanz gemeinsam ist das methodische Grundgerüst der Auseinandersetzung mit dem realen Leben der Strafjustiz: In Kleingruppen erarbeitete Ergebnisse werden von den Studierenden im Plenum präsentiert und zur Diskussion gestellt. Damit werden zentrale Fertigkeiten für die juristischen Kernberufe, aber auch darüber hinaus, trainiert: Aktenanalyse, Ergebnispräsentation und fachlich hochstehende Diskussion in teils spielerischer Form.

 

Die „Rechtsambulanzen“ verknüpfen systematisches Verständnis mit berufspraktischen Fertigkeiten. Jenseits abstrakt-dogmatischer Diskussion zeigen konkrete Fallgestaltungen und Entscheidungen den Teilnehmern und Teilnehmerinnen die praktische Bedeutung der im Studium erworbenen Fähigkeiten rechtsdogmatischer Analyse und Diskussion auf. Während im anglo-amerikanischen Rechtskreis sogenannte law clinics zum gefestigten Lehrveranstaltungsrepertoire in der juristischen Ausbildung gehört, adaptiert die „Rechtsambulanz“ diese für das kontinentaleuropäisch geprägte rechtswissenschaftliche Studium in eine hierzulande innovative Form der rechtswissenschaftlichen Hochschuldidaktik.

 

3. Von Forschung geleitete Lehre

 

Die „Rechtsambulanzen“ nutzen die einzigartigen Ressourcen, die sich aus dem engen Verbund von Forschung und Praxis im Zuschnitt der Abteilung für Unternehmensstrafrecht und Strafrechtspraxis des Instituts für Strafrechtswissenschaften im Fachbereich Interdisziplinäre Rechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz ergeben. Der starke Praxisbezug der hier geleisteten Forschung im Bereich des Strafverfahrensrechts, die nicht zuletzt in der Mitwirkung am führenden Wiener Kommentar zur Strafprozessordnung zum Ausdruck kommt, ermöglicht eine praxisrelevante Schwerpunktsetzung auf hohem wissenschaftlichen Niveau.

 

Methodisch lässt sich die praktizierte Vorgangsweise als „theory comes down to earth“ charakterisieren (so schon Soyer/Schumann/Bruckmüller, Law Clinics: Learning from the real world, in: Can the United Nations be taught? – A Compendium of Innovative Teaching Techniques, Diplomatic Academy Favorita Papers, Wien 2009, 90). Die Studierenden werden dabei durch gezielte Aufgabenstellungen, ohne überfordert zu werden, angeleitet, Basiswissen in selbstständiger Weise „auszuprobieren“, d.h. anzuwenden und damit zu verfestigen. Die Konfrontation mit aus dem Gerichtsalltag herrührenden Problemstellungen ermöglicht lebensnahe und damit am Erfahrungshorizont der Lernenden anknüpfende Erfolgserlebnisse, die sich hochmotivierend auswirken. Das Bemühen der Lehrenden, Studierende nicht zu überfordern, sondern zu ermutigen, das Gelernte auszuprobieren und dabei auch „Fehler“ in Kauf zu nehmen und als Lernchance zu begreifen, erweist sich regelmäßig als entwicklungsfördernd.

 

4. Studierendenzentrierung / Kompetenzorientierung

 

Die Lehrveranstaltung unterstützt und stärkt die aktive Auseinandersetzung der Studierenden mit dem Erlernten durch die Verknüpfung von fachlicher Einleitung und Betreuung durch die Lehrveranstaltungsleiter und eigenverantwortliche Gruppenarbeit als Teamarbeit der Studierenden. Durch die Präsentation und Diskussion der Ergebnisse im Plenum werden im dialogischen Austausch für die juristische Berufspraxis zentrale Fähigkeiten gestärkt: Strukturierte Zusammenfassung und Darstellung komplexer Sachverhalte und Rechtsfragen, Stärkung der Fähigkeit und des Selbstvertrauens, seine Erkenntnisse fachöffentlich zu präsentieren, zu diskutieren und seinen Standpunkt zu verteidigen. Erkennen und sach- und formgerechte Ausführung von Nichtigkeitsgründen; juristischer Vortrag. Die Diskussion im Plenum regt die Studierenden zum weiteren Selbststudium an.

 

5. Verknüpfung von Theorie und Praxis – learning by doing

 

Die Studierenden werden befähigt, anhand eines Strafakts den Gang und die wesentlichen Fragestellungen eines Strafverfahrens rasch zu erfassen, nachzuvollziehen und daraus die allfällig notwenigen nächsten Verfahrensschritte abzuleiten. Die Studierenden erwerben und üben so die Fähigkeit, Struktur und Inhalt strafrechtlicher Urteile nachzuvollziehen, diese zu analysieren und deren Rechtskonformität zu beurteilen.

 

Nicht jeder Regelverstoß im Strafverfahren kann im Rechtsmittelverfahren erfolgreich geltend gemacht werden. In der anwaltlichen Berufspraxis gilt die prozessordnungskonforme Ausführung von strafprozessualen Rechtsmitteln, konkret von Nichtigkeitsgründen zu Recht als eine der anspruchsvollsten Herausforderungen. Die Rechtsambulanz in ihrer aktuellen Ausprägung bietet den Studierenden die Möglichkeit, das Erkennen und die sach- und formgerechte Ausführung von Nichtigkeitsgründen unter Anleitung erfahrener Praktiker aus Justiz und Anwaltschaft zu erlernen.

Positionierung des Lehrangebots

Die Lehrveranstaltung ist Teil der Ausbildung im Strafrecht für Fortgeschrittene im Zweiten und damit abschließenden Studienabschnitt des Diplomstudiengangs Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz. Sie steht grundsätzlich allen etwa 3000 Studierenden im Zweiten Studienabschnitt offen und richtet sich dabei im Besonderen an die Studierenden des Schwerpunktbereichs Strafrecht. In jedem Wintersemester können bis zu 30 TeilnehmerInnen und Teilnehmer so ihre Fachkompetenz und ihre juristischen Fertigkeiten im Bereich des Strafrechts trainieren und vertiefen.

Das Beispiel wurde für den Ars Docendi Staatspreis für exzellente Lehre 2017 nominiert.
Ars Docendi
2017
Kategorie: Persönlichkeitsorientierte und/oder kreativitätsfördernde Ansätze in Lehrveranstaltungen und Studierendenbetreuung
Ansprechperson
RA Univ.-Professor Dr. Richard Soyer
Abteilung für Unternehmensstrafrecht und Strafrechtspraxis, Institut für Strafrechtswissenschaften
+43(0)732-2468-7920
Nominierte Person(en)
RA Univ.-Professor Dr. Richard Soyer
Abteilung für Unternehmensstrafrecht und Strafrechtspraxis, Institut für Strafrechtswissenschaften
Themenfelder
  • Lehr- und Lernkonzepte
Fachbereiche
  • Wirtschaft und Recht