Fachhochschule St. Pölten GmbH
Matthias Corvinus-Straße 15, 3100 St. Pölten
Weitere Beispiele der Hochschule

Lehrveranstaltung Markenrecht, Lehrveranstaltung Urheber- und Wettbewerbsrecht

Ziele/Motive/Ausgangslage/Problemstellung

Ich bin als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Mein Ziel ist es, den Studierenden juristisches Wissen

kompakt, praxisnah und im täglichen (Berufs-)Leben anwendbar zu vermitteln. Die Studierenden

sollen durch regelmäßiges selbstständiges Bearbeiten rechtlicher Fragestellungen für Problemfelder

sensibilisiert werden und eigenständig verschiedene Lösungsmöglichkeiten anbieten können.

Kurzzusammenfassung des Projekts

Ich halte die Lehrveranstaltungen „Markenrecht“ und „Wettbewerbs- und Urheberrecht“ im Masterstudium Media- und Kommunikationsberatung ab. Gerade Rechtsthemen empfinden Studierende häufig als spröde und schwer verständlich.

Ich habe daher mit einer Vielzahl an Beispielen gearbeitet. Diese Beispiele basierten ausschließlich auf aktuellen Gerichtsurteilen und Vorfällen aus meiner anwaltlichen Praxis. Die Beispiele dienten anfänglich dem Herstellen eines besseren Verständnisses für den Stoff.

Nach Abschluss der drei zentralen Rechtsbereiche „Wettbewerbsrecht“, „Markenrecht“ und „Urheberrecht“ habe ich Gruppenarbeiten vorbereitet. Jede Gruppenarbeit bestand aus drei Falllösungsaufgaben. Für diese Aufgaben habe ich nicht fiktive Sachverhalte herangezogen, sondern ausschließlich höchstgerichtlichen Entscheidungen der letzten Jahre zugrundeliegende Sachverhalte. Die Studierenden haben diese Gruppenarbeiten selbstständig ausgearbeitet. Anschließend haben Sprecher/-innen der jeweiligen Gruppe die Ergebnisse ihrer Arbeit und ihre Lösungsansätze präsentiert. Im Anschluss habe ich den Studierenden die gerichtliche Beurteilung des jeweiligen Sachverhaltes mitgeteilt und diese Beurteilung zur allgemeinen Diskussion gestellt.

Die Studierenden haben durch diese Vorgehensweise schnell und effektiv eine rechtlich korrekte Ausdrucksweise erlernt. Das theoretische Wissen hat sich einprägsam verfestigt und den Studierenden hat sich so die Relevanz von gesetzten Rechtsverletzungen verdeutlicht.

Nähere Beschreibung des Projekts

Ich habe im Wintersemester 2016/2017 erstmalig die Lehrveranstaltungen „Markenrecht“ und „Wettbewerbs- und Urheberrecht“ im Masterstudium Media- und Kommunikationsberatung abgehalten. Zu Beginn der Lehrveranstaltungen habe ich die Studierenden nach ihren Vorkenntnissen, Wünschen und Vorstellungen an die Lehrveranstaltungen gefragt. Alle Studierenden waren berufstätig, haben das Studium berufsbegleitend absolviert und erhofften sich, im täglichen Berufsleben anwendbares Praxiswissen zu erwerben.

Ich bin als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Gerade in dieser Branche bin ich regelmäßig mit oft schweren Folgen unüberlegten Handelns konfrontiert. Besonderes Augenmerk habe ich daher auf die Sensibilisierung der Studierenden für Haftungsfragen gelegt. Mein Ziel war, dass sich die Studierenden in ihrem Berufsalltag vor der Erbringung einer Leistung kritisch mit ihren rechtlichen Grenzen auseinandersetzen.

1. Dies spielt vor allem im Wettbewerbsrecht eine Rolle. Die Studierenden sind im Bereich der Media- und Kommunikationsberatung mit der Gestaltung von Werbung jeder Art beauftragt. Die rechtlich einwandfreie Gestaltung von Werbung ist eines der zentralen Themen des Wettbewerbsrechts.

Zu Beginn jeder Lehrveranstaltung habe ich den Studierenden zwei bis drei (Werbungs-)Beispiele genannt, die in jüngster Zeit gerichtlich als wettbewerbswidrig eingestuft oder zumindest einer gerichtlichen Prüfung zugeführt wurden. Ob und warum die jeweilige Werbung als wettbewerbswidrig eingestuft wurde, hatten sich die Studierenden anhand des zuvor bereits erworbenen Theoriewissens selbst zu erarbeiten.

Dazu habe ich beispielsweise zwei Bilder der aktuellen Werbekampagne von XXXLutz gegenübergestellt. Auf dem ersten, älteren Bild war der Slogan „Mehrwertsteuer geschenkt“ zu lesen. Auf dem zweiten, aktuelleren Bild war „16,67 % geschenkt = entspricht 20 % Mehrwertsteuer“ zu lesen. Die Studierenden haben auf Grund dieser Bilder in einer gemeinsamen Diskussion eine Einschätzung vorgenommen, warum die auf dem ersten Bild ersichtliche Werbung wettbewerbswidrig war und welcher Tatbestand des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) erfüllt war. Anschließend habe ich den Studierenden die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) verkündet und mit ihnen die Urteilsbegründung und das Für und Wider der Argumente des OGH abgewogen.

An anderer Stelle habe ich den Studierenden die Verpackung eines bis vor kurzem in der REWE Gruppe verkauften „in Österreich über Buchenholz geräucherten“ Forellenfilets gezeigt. Anhand der Verpackung haben die Studierenden in einer gemeinsamen Diskussion eine Einschätzung vorgenommen, warum die Aufmachung der Verpackung als wettbewerbswidrig beurteilt wurde. Tatsächlich handelte es sich um eine aus Italien importierte Forelle, die lediglich in Österreich geräuchert wurde. Bei den Konsumierenden entstand durch die Verpackungsaufmachung jedoch der Eindruck, es handle sich um ein österreichisches Produkt. Auch hier habe ich den Studierenden anschließend das dazu ergangene Gerichtsurteil (auszugsweise) vorgetragen und ihre Meinungen zur Urteilsbegründung eingeholt.

Auf diese Weise haben die Studierenden Einsicht in die Arbeits-; Herangehens- und Denkweise von Gerichten bekommen. Besonders wichtig war mir, die Studierenden so auch auf die eher konsumentenfreundliche Beurteilung kritischer Sachverhalte durch österreichische Gerichte hinzuführen.

Sämtliche mit den Studierenden besprochene Sachverhalte bzw Urteile habe ich aus Bereichen gewählt, mit denen die Studierenden alltäglich in Berührung kommen. Ich habe mit den Studierenden auch die „prominentesten“ wettbewerbswidrigen Beispiele der letzten Jahre besprochen, beispielsweise die „Hol dir das gratis Sticker-Buch“- Werbung von Spar. Gerade diese Beispiele haben ein sichtliches Wachrütteln der Studierenden bewirkt. Die Studierenden haben mir mitgeteilt, dass sie bei derart bekannten Werbungen vor allem großer Unternehmen schlicht und unhinterfragt davon ausgegangen seien, dass die Werbung rechtlich einwandfrei sei. Eine ähnliche Reaktion ist eingetreten, als ich die Studierenden danach gefragt habe, warum ihrer Meinung nach sogenannte „Tupperparties“ als wettbewerbswidrig diskutiert werden könnten. Solche Alltagsbeispiele haben die Studierenden im Lauf der Lehrveranstaltungen zum Umdenken bewegt.

Ich habe neben aktuellen Gerichtsurteilen auch häufig Vorfälle aus meiner anwaltlichen Tätigkeit mit den Studierenden besprochen. Dies wiederum mit dem Hintergedanken, den Studierenden zu vermitteln, dass meine Bespiele nicht nur theoretische Lehrbuchbeispiele sind, sondern eine tatsächliche Praxisrelevanz haben und rechtliches Fehlverhalten in der Praxis zu langwierigen, kostenintensiven Gerichtsverfahren führen kann.

Jeweils zum Ende der drei Rechtsbereiche „Wettbewerbsrecht“, „Markenrecht“ und „Urheberrecht“ habe ich für die Studierenden Gruppenarbeiten vorbereitet. Die Arbeiten wurden jeweils von drei bis vier Studierenden während der Lehrveranstaltung bearbeitet.

Die Gruppenarbeiten im Bereich „Wettbewerbsrecht“ bestanden aus je drei Fallbeispielen, die von den Studierenden zu lösen waren. Dabei habe ich nicht fiktive Sachverhalte herangezogen, sondern ausschließlich höchstgerichtlichen Entscheidungen der letzten Jahre zugrundeliegende Sachverhalte. Den der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt habe ich für die Studierenden zusam-mengefasst und jeweils als Fallbeispiel formuliert. Die Studierenden hatten Argumente für beide Sei-ten (Verfahrensparteien) zu finden und eine Einschätzung vorzunehmen, wie und mit welchen Argumenten der Sachverhalt letztlich gerichtlich beurteilt wurde.

So wurden die Studierenden mit den richtigen rechtlichen Ausdrücken vertraut (zB Kläger, Beklagter, Berufung, Revision etc). Sie haben sich durch die häufige Konfrontation mit Gerichtsurteilen und Ur-teilsbegründungen schnell eine juristisch korrekte Ausdrucksweise angeeignet und anspruchsvolle juristische Themen wie Beweislastregeln, Instanzenzüge, Höhe und Durchsetzbarkeit von Schadener-satzansprüchen schnell und problemlos erlernt. Die Gruppenarbeiten habe ich zudem genutzt, den Studierenden die ihnen offenstehenden Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten anhand konkreter Beispie-le verständlich zu erklären.

Im Anschluss an die Ausarbeitung der Gruppenarbeiten haben ein bis zwei Sprecher der jeweiligen Gruppe die Fallbeispiele für die restlichen Studierenden zusammengefasst, die Ergebnisse ihrer Arbei-ten und die Falllösungen präsentiert. Danach habe ich den Studierenden die gerichtliche Beurteilung des jeweiligen Sachverhaltes mitgeteilt und diese Beurteilung zur allgemeinen Diskussion gestellt.

2. Der Bereich des Markenrechts (sowie insgesamt des Immaterialgüterrechts) war der vorerst theoretischste Teil beider Lehrveranstaltungen. Hier war es vor dem praktischen Einstieg in die Mate-rie erforderlich, den Studierenden ein – im Vergleich zu den restlichen Inhalten der Lehrveranstaltungen – deutlich umfassenderes Theoriewissen näher zu bringen. Zentrale Frage des Markenrechts ist, welche Marken aufgrund der immer strenger werdenden gerichtlichen Beurteilung überhaupt noch geschützt werden können. Auch dazu habe ich Gruppenarbeiten vorbereitet. Diesen Gruppenarbeiten lagen wiederum ausschließlich in jüngster Zeit gerichtliche entschiedene Sachverhalte zugrunde. Ab-lauf, Ausarbeitung und Präsentation entsprach den bereits im Bereich „Wettbewerbsrecht“ ausgearbeiteten Gruppenarbeiten.

Die Gruppenarbeiten im Markenrecht habe ich aber insbesondere auch dazu genutzt, mit den Studierenden Alternativen und Möglichkeiten der Problemlösung zu besprechen, falls sie mit einer Marken-eintragung scheitern oder Probleme mit einer bereits eingetragenen Marke auftauchen. In diesem Zu-sammenhang habe ich beispielsweise die Vor- aber auch Nachteile eines in das Firmenbuch eingetra-genen Unternehmens erklärt. So haben die Studierenden erkannt, dass eine fehlende Markeneintragung sie nicht zwingend daran hindert, ein Unternehmen unter einer bestimmten Geschäftsbezeich-nung bzw Firma zu führen oder ein Produkt unter einer bestimmten Bezeichnung zu vertreiben. Dabei habe ich auch ausgeholt und mit den Studierenden besprochen, wie eine Unternehmensgründung abläuft und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen.

Natürlich sollte dies nicht zentraler Inhalt der Lehrveranstaltungen sein. Ich habe diese Aus-führungen daher auf das wesentliche beschränkt. Mir war es aber wichtig, mit den Studierenden nicht nur Spezialmaterien wie beispielsweise eine fehlende Markeneintragungsfähigkeit zu besprechen. Sie sollten sich auch ein entsprechendes Basiswissen aneignen, um in Zukunft besser und leichter Zusammen-hänge erkennen und herstellen zu können

3. Im Bereich des Urheberrechts habe ich mich primär auf die neuen Medien und die dadurch ent-standenen rechtlichen Grauzonen konzentriert, zb das Sharen von Links in sozialen Medien, warum das Anzeigen von Vorschaubildern unter Umständen kritisch sein kann, etc. Auch dabei habe ich be-sonderen Wert auf einen entsprechenden Praxisbezug gelegt und wiederum Gruppenarbeiten vorbe-reitet, die auf Gerichtsurteilen beruhten. Die Studierenden hatten primär zu beurteilen, ob die geschil-derten Verhaltensweisen eine Verletzung des Urheberrechts darstellten. Dabei kam es erneut zu eini-gen Überraschungsmomenten bei den Studierenden. So wussten die meisten zB nicht, dass Fußball-spiele als Werke der Filmkunst urheberrechtlich geschützt sein können. Deshalb dürfen Fußballspiele der österreichischen und deutschen Bundesliga ohne Zustimmung und Zahlung einer Lizenzgebühr nicht öffentlich gezeigt werden – und zwar auch nicht bei Public Viewings, in Wettlokalen oder bei Fir-menfeiern.

Insgesamt habe ich in beiden Lehrveranstaltungen mein Augenmerk darauf gelegt, den Studierenden Problemfelder und Stolpersteine des täglichen Berufslebens aufzuzeigen und ihnen die Relevanz von gesetzten Rechtsverstößen zu vermitteln. Dies war einer der Gründe, warum ich sowohl für die Grup-penarbeiten als auch für die in den Lehrveranstaltungen vorgetragenen Beispiele ausschließlich aktu-elle Gerichtsurteile und Beispiele aus meiner anwaltlichen Tätigkeit herangezogen habe. Ich habe den Studierenden für die aufgeworfenen Probleme Lösungsmöglichkeiten und Alternativen aufgezeigt und bewusst übergreifend zwischen den Lehrveranstaltungen gearbeitet. Auf diese Weise war es auch möglich, den Stoff vergangener Lehreinheiten spielerisch zu wiederholen.

Insgesamt hoffe ich, den Studierenden durch die Aufbereitung der Lehrveranstaltungen neben der Vermittlung rechtlichen Wissens einen Einblick in die anwaltliche bzw gerichtliche Herangehensweise an Sachverhalte gegeben zu haben.

 

Links zu den Gruppenarbeiten:

www.fhstp.ac.at/de/mediathek/andere/murr_gruppenarbeit_wettbewerbsrecht.pdf

www.fhstp.ac.at/de/mediathek/andere/murr_gruppenarbeit_urheberrecht_gruppe1.pdf

www.fhstp.ac.at/de/mediathek/andere/murr_gruppenarbeit-markenrecht-gruppe1.pdf

Positionierung des Lehrangebots

Master

Das Beispiel wurde für den Ars Docendi Staatspreis für exzellente Lehre 2017 nominiert.
Ars Docendi
2017
Kategorie: Persönlichkeitsorientierte und/oder kreativitätsfördernde Ansätze in Lehrveranstaltungen und Studierendenbetreuung
Ansprechperson
Murr, Valentina, Mag.
Department Medien und Wirtschaft
Nominierte Person(en)
Murr, Valentina, Mag.
Department Medien und Wirtschaft
Themenfelder
  • Lehr- und Lernkonzepte
Fachbereiche
  • Wirtschaft und Recht