Paris-Lodron-Universität Salzburg
Kapitelgasse 4-6, 5020 Salzburg
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Vorlesung Privates Informatikrecht (Master: E-Business) - Janisch

Ziele/Motive/Ausgangslage/Problemstellung

Die Lehrveranstaltung "Privates Informatikrecht" (Organisationsform Vorlesung) findet sich nicht nur im Curriculum der „Kernstudien“ Rechtswissenschaften bzw. Recht und Wirtschaft, sondern sie ist zudem fakultätsübergreifend in mehreren Studienplänen vorgesehen. Die spezielle Herausforderung dieser Lehrveranstaltung besteht somit darin, komplexe und diffizile Rechtsthemen im Zusammenhang mit dem Einsatz von IKT auch fachfremden Studierenden verständlich und spannend zu vermitteln, denen die Grundlagen und Methoden des Fachs und ein entsprechendes Vorwissen zum Teil gänzlich fehlen, und zugleich Juristinnen und Juristen etwas Neues und Herausforderndes zu bieten. Die aufgrund von Covid-19 nötige Abhaltung der Lehrveranstaltung in Distanz stellte zur Heterogenität der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine zusätzliche Herausforderung dar, die sich allerdings durch eine Kombination unterschiedlicher Formen (Materialien auf der Lernplattform, Videokonferenzsystem, Vorab-Aufzeichnung etc.) sehr gut meistern ließ.

Ein besonderer Schwerpunkt wird auf den Praxisbezug und die Aktualität gelegt. Da die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Digitalisierung und digitalen Technologien einer gesamtheitlichen Betrachtung bedarf, ist es mir ein besonderes Anliegen, inter- und transdisziplinäre Aspekte einzubringen. So werden für gewisse Lehrveranstaltungstermine Expert*innen aus der Wissenschaft - eben auch fächerübergreifend aus einer anderen Disziplin - und Praktiker*innen als Gastvortragende eingeladen.

Da das IT-Recht ein höchst dynamischer Rechtsbereich ist, der ständig Änderungen unterworfen ist (neue rechtliche Vorgaben durch den Gesetzgeber, abweichende Entscheidungen der Höchstgerichte u. a.), liegt mein Fokus insbesondere darauf, Studierenden die Prinzipien so weit zu vermitteln, dass sie in der Lage sind, rechtliche Probleme zu erkennen, die relevanten Normen aufzufinden und juristisch zu argumentieren. Damit erwerben die Studierenden die Kompetenz, künftig auch mit einer geänderten Rechtslage zurechtkommen oder neu auftretende Fragestellungen beurteilen zu können. Solche begegnen freilich aufgrund des rasanten technischen Fortschritts ständig und ganz generell sind die aus dem Einsatz von digitalen Technologien resultierenden Fragestellungen so vielfältig wie deren Einsatzgebiet.

Durch den Erwerb von juristischem Problembewusstsein und Lösungskompetenz sowie der Fähigkeit zur juristischen Argumentation sollen die Studierenden nicht nur für ihr künftiges Berufsleben, sondern auch für ihr - mittlerweile ebenso von der Digitalisierung durchdrungene - Privatleben nachhaltig profitieren.

Kurzzusammenfassung des Projekts

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, Studierenden Kenntnisse über ausgewählte aktuelle Themengebiete aus dem Bereich des privaten IT-Rechts zu vermitteln.

Die besondere Herausforderung besteht darin, schwierige Rechtsthemen auch Studierenden aus anderen Studienrichtungen, die kein entsprechendes Vorwissen besitzen, verständlich darzustellen, zugleich aber Studierenden der Rechtswissenschaften etwas Neues zu bieten. Dies gelingt etwa durch eine aktive Einbeziehung der Studierenden, die so gegenseitig von ihrem jeweiligen Spezialwissen profitieren können und der Aufbereitung des Stoffes anhand von praktischen Fallkonstellationen. Da das IT-Recht ständig Änderungen unterworfen ist, liegt der Fokus insbesondere darauf, den Studierenden die Prinzipien so weit zu vermitteln, dass sie in der Lage sind, rechtliche Probleme zu erkennen, die relevanten Normen und Materialien aufzufinden und juristisch zu argumentieren, sodass sie künftig auch mit neu auftretenden Fragestellungen oder einer geänderten Rechtslage zurechtkommen.

Es wird ein besonderer Schwerpunkt auf den Praxisbezug und die Aktualität ebenso wie auf eine inter- und transdisziplinäre Betrachtung gelegt und zu ausgewählten Terminen werden Expert*innen aus der Wissenschaft oder Praktiker*innen eingeladen. Die Covid-19 bedingt nötige Abhaltung der Lehrveranstaltung in Distanz ließ sich durch eine Kombination unterschiedlicher Formen gut verwirklichen.

Kurzzusammenfassung des Projekts in englischer Sprache

The course is designed to provide students with knowledge of selected topics of Cyberlaw (internet law), thus the area of law that regulates the activities of internet users.

The particular challenge is to present very challenging legal topics in a way that is understandable for students from other disciplines who do not have the relevant previous knowledge, and that is at the same time interesting for advanced law students. This is achieved, for example, by involving students actively, who benefit reciprocally from their different special knowledge. The topics are not only presented in the conventional abstract way, but packed in practical cases. As the legal framework for Cyberlaw is changing constantly, the focus is particularly on providing students with its principles. This makes students possible to identify legal problems, find the relevant codified rules and argue legally so that they can cope with new issues or a changed legal framework.

A special focus is placed on the practical relevance and actuality, as well as on an interdisciplinary and transdisciplinary view. To some lessons, experts from science or practitioners are invited to give a presentation. Distance learning during the Covid-19 pandemic worked well through a combination of different forms.

Nähere Beschreibung des Projekts

Bei der Konzeption und Abhaltung der Lehrveranstaltung "Privates Informatikrecht" (Organisationsform Vorlesung) stellten sich mehrere Herausforderungen auf unterschiedlichen Ebenen:

Zum einen handelt es sich um einen sehr heterogenen Teilnehmer*innenkreis mit Studierenden aus unterschiedlichen Fachdisziplinen und folglich mit verschiedenem Vorwissensstand und damit auch voneinander abweichenden Interessen sowie Erwartungen an die Lehrveranstaltung und die dadurch zu erwerbenden Kenntnisse. Zum anderen musste die Vorlesung aufgrund der Covid-19 Pandemie in Distanz abgehalten werden. Schließlich erfordert der Lehrinhalt per se eine inter- und transdisziplinäre Betrachtung, ist außergewöhnlich vielseitig, umfassend und dynamisch, sodass sich - dem rasanten technischen Fortschritt folgend - ständig neue Fragestellungen ergeben und sich auch die rechtlichen Vorgaben rasch ändern.

Diese Herausforderungen wurden als Chance gesehen, ein neuartiges Konzept für eine rechtswissenschaftliche Vorlesung zu entwickeln.

Inhalt der Lehrveranstaltung (LV) ist die Beschäftigung mit ausgewählten Rechtsfragen, die sich durch die Digitalisierung und den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien stellen. Es handelt sich hierbei um komplexe und schwierige Rechtsfragen, die in unterschiedlichste Teilbereiche des Rechts führen, sodass die Vorlesung im Kernstudium (Diplomstudium Rechtswissenschaften) erst im 3. Abschnitt im Rahmen einer Spezialisierung angesiedelt ist. Die LV wurde in den letzten Jahren allerdings zunehmend in fachfremde Studienpläne aufgenommen, sodass sie nun beispielsweise auch von Studierenden der Informatik, der Kommunikationswissenschaften, der Physik etc. besucht wird. Studierenden aus anderen Disziplinen fehlen nun freilich vielfach die Grundlagen und Methoden der Rechtswissenschaft gänzlich oder zumindest weitgehend. Die Herausforderung besteht sohin darin, die Lehrinhalte auch fachfremden Studierenden verständlich zu vermitteln, ohne zugleich die Studierenden aus den Kernstudien mit langwierigen Wiederholungen von aus dem bisherigen Studium bereits Bekanntem zu konfrontieren bzw. zu viel der zur Verfügung stehenden Zeit mit entsprechenden Ausführungen "zu verbrauchen". Die Inhalte müssen so aufbereitet werden, dass sie insbesondere für Juristinnen und Juristen etwas Neues und Herausforderndes bieten, andererseits aber auch für die Studierenden anderer Disziplinen verständlich und spannend sind.

Dies gelingt zum einen, indem bei der Vermittlung des allernötigsten Basiswissen die Studierenden der Kernstudien aktiv einbezogen werden. Sie können damit ihr vorhandenes Wissen weitergeben, Gelerntes wiederholen und reflektieren. Umgekehrt werden etwa bei technischen oder sonstigen interdisziplinären Aspekten die Studierenden der jeweiligen fachfremden Studienrichtungen aufgefordert, sich und ihr Spezialwissen besonders einzubringen. Dieser Austausch und Blick über den "Tellerrand" ist sehr fruchtbar, ermöglicht eine Betrachtung der Rechtsprobleme aus unterschiedlichen Perspektiven und mit ganz unterschiedlichen methodischen Zugängen und führt zu regen Diskussionen (nicht selten kritisieren z.B. Techniker*innen, dass Jurist*innen technische Fortschritte mit gesetzlichen Vorgaben zu sehr einzuschränken oder technische Vorgänge ohne ausreichendes Hintergrundwissen reglementieren). Die Heterogenität der Studierenden erweist sich damit letztlich nicht als Nachteil, sondern ganz im Gegenteil als großer Vorteil, den man sich im Zuge der Lehrveranstaltung zunutze machen kann: Eine adäquate rechtliche Beurteilung von technischen Vorgängen oder Sachverhalten setzt nämlich ein gewisses technisches Verständnis voraus.

Generell wird bei der Wahl der Themen ein besonderer Schwerpunkt auf den Praxisbezug und die Aktualität gelegt. Den Studierenden werden gegenwärtige Entwicklungen und Diskussionen aufgezeigt, die sie z.T. auch aus den Medien kennen. Dabei werden auch die Folgen der Digitalisierung und des technologischen Wandels für sämtliche Bereiche des Lebens und allgemein für die Gesellschaft kritisch beleuchtet, diskutiert und z.B. gefragt, inwieweit eine gesetzliche Regulierung nötig bzw. sachgerecht wäre. Aufgrund enger Kontakte und Zusammenarbeit mit Praktiker*innen, dem Besuch relevanter Tagungen, meiner eigenen Forschung und Tätigkeit als Mitherausgeberin der führenden Fachzeitschrift für IT-Recht kann auf ganz aktuelle Themen (z.B. neue Missbrauchsarten im Zusammenhang mit E-Business) hingewiesen und gemeinsam die rechtliche Beurteilung vorgenommen werden. Um den Anspruch auf Praxisbezug und Interdisziplinarität in höchstem Maße zu erfüllen, werden als Besonderheit dieser Lehrveranstaltung Expert*innen aus der Wissenschaft und Praktiker*innen als Gastvortragende eingeladen, die über ihre Spezial(forschungs)themen berichten und mit den Studierenden diskutieren. Denn auch in der Lehre ist es mir ein besonderes Anliegen, den Kontakt mit der Praxis zu pflegen und interdisziplinäre Aspekte einzubringen. In diesem Rahmen kommen nicht nur Rechtswissenschafter*innen zu Wort, sondern z.B. - im Rahmen einer interdisziplinären und universitätsübergreifenden Zusammenarbeit - ein Experte vom Institut für AI und Cybersecurity der Universität Klagenfurt, der die technischen Grundlagen von elektronischen Signaturen verständlich erläutert. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt gibt den Studierenden regelmäßig einen Einblick in einschlägige, zeitnahe Gerichtsverfahren. Diese Kooperationen im Bereich der Lehre werden von den Studierenden immer als äußerst spannend und positiv bewertet.

Den unterschiedlichen Erwartungen und Bedürfnissen der heterogenen Studierendenschaft wird auch dadurch entsprochen, dass diese die Möglichkeit haben, eigene Themenbereiche vorzuschlagen und anzusprechen. Der positive Effekt liegt hier auch darin, dass sich Studierende mit dem Stoff identifizieren und besonderes großes Interesse zeigen, weil sie selbst betroffen sind (privat oder aufgrund ihrer eigenen Berufspraxis) oder in Zukunft sein könnten. Sie tragen damit bei der Ausgestaltung der LV bei und können ihr bisheriges Handeln in deren Kontext reflektieren. Dabei ist es mir generell wichtig, Studierende ständig aktiv einzubeziehen, da diese nicht nur für die Prüfung (auswendig) lernen, sondern vom erlangten Wissen für ihr Berufsleben sowie ihr Privatleben profitieren sollen. Dies gelingt durch die Aufbereitung des Stoffes anhand von unzähligen Fragen und Fallkonstellationen. Diese werden entweder im Laufe des Vortrags präsentiert oder die Fallangaben werden vorab im Blackboard zur Verfügung gestellt. Bei der (gemeinsamen) Lösung der praktischen Fälle, bei der auch auf die Besonderheiten der Fallkonstellationen und häufige Fehler bei Prüfungen hingewiesen wird, kommt es zu einem regen wissenschaftlichen Diskurs. Die Studierenden können damit regelmäßig auch ihr bereits vorhandenes Wissen überprüfen bzw. erhalten entsprechende Rückmeldung.

Da das IT-Recht ein äußerst dynamischer Rechtsbereich ist, der ständig Änderungen unterworfen ist (z.B. neue rechtliche Vorgaben durch den österreichischen bzw. europäischen Gesetzgeber, abweichende Entscheidungen der Höchstgerichte), liegt mein Fokus insbesondere darauf, den Studierenden die Prinzipien soweit zu vermitteln, dass sie in der Lage sind, rechtliche Probleme zu erkennen, die relevanten Normen und Informationen aufzufinden und juristisch zu argumentieren. Damit werden sie in die Lage versetzt, künftig auch neu auftretende Fragestellungen, von denen es aufgrund der rasanten technischen Entwicklung unzählige geben wird (man denke nur an die Schlagwörter Internet of Things, Künstliche Intelligenz), mit dem vorhandenen rechtlichen Instrumentarium zu lösen und mit geänderten rechtlichen Vorschriften zurechtkommen.

Entsprechend ist auch die Prüfung so gestaltet, dass die Studierenden überwiegend praktische Fälle - entsprechend jenen, die gemeinsam geübt und durchgesprochen wurden - zu lösen haben und das Gelernte auf konkrete Fälle anwenden müssen. Es geht also auch hier nicht um ein "Auswendiglernen" von Rechtstexten und die Reproduktion, sondern um die Lösungskompetenz, juristisches Problembewusstsein und insbesondere juristische Argumentation. Sohin zielt diese auf die Überprüfung von Fähigkeiten ab, die im Laufe der Vorlesung erworben wurden und die für die berufliche Zukunft deutlich wichtiger und nachhaltiger sind als das alleinige Abfragen von Lernstoff.

Die LV musste Covid-19 bedingt in Distanz abgehalten werden. Die festgelegten zentralen didaktischen Prinzipien und Ziele ließen sich durch eine Kombination unterschiedlicher Formen und den Einsatz verschiedener digitaler Tools gut verwirklichen, sodass die definierten Leistungsanforderungen erfüllt werden konnten und es zu keinen Nachteilen und Einschränkungen für die Studierenden kam.

Die Unterlagen (PP-Folien, weiterführende Materialien, Fallangaben etc.) wurden - wie auch im Falle reiner Präsenzlehre üblich - vorab ins Blackboard gestellt. Die einzelnen LV-Termine wurden teilweise via Webex live abgehalten, teilweise wurden die Inhalt vorab aufgezeichnet und die Audio-Dateien via Blackboard zur Verfügung gestellt. Die Abhaltungsform der einzelnen Termine wurde rechtzeitig im Voraus via Blackboard mitgeteilt. Die Entscheidung für einen Live-Termin bzw. eine Vorabaufzeichnung wurde nach dem jeweiligen Inhalt getroffen: War an einem Termin eher die Vermittlung von Theorie nötig, wurde er vorab aufgezeichnet und konnte von Studierenden zu beliebigen Zeiten und ortsunabhängig - unter gleichzeitiger Betrachtung der bereitgestellten PP-Folien - konsumiert werden. Für Termine, die der Lösung von praktischen Fällen und der Übung des Anwendens der Theorie auf konkrete Fragestellungen dienten, boten sich freilich Live-Termine an, da hier viel Interaktion gewünscht war und den Studierenden unmittelbar individuelles Feedback gegeben werden konnte. Die Studierenden wurden hier ständig zur Mitarbeit und Diskussion motiviert, was auch sehr gut funktionierte. Sie konnten dabei frei wählen, ob sie sich via Sprachzuschaltung meldeten oder die Chat-Funktion nutzten. Bei den aufgezeichneten Terminen hatten die Studierenden die Möglichkeit, inhaltliche Fragen über das eingerichtete Diskussionsforum zu stellen oder direkt per E-Mail (wobei ich diese nach Beantwortung auch im Diskussionsforum veröffentlichte, damit der Inhalt für alle Studierende zugänglich war). Die ständige Betreuung der Studierenden war damit umfassend gewährleistet. Dieser "Mix" von Live- und Aufzeichnungsterminen, der zugleich den Erwerb digitaler Kompetenzen fördert, kam bei den Studierenden sehr gut an und führte auch dazu, dass der direkte Kontakt mit den Studierenden nie verloren ging. Die Mischung der unterschiedlichen Abhaltungsformen hatte auch für unterrepräsentierte oder benachteiligte Studierende Vorteile: z.B. durch die Ermöglichung an der Diskussion via Chat-Funktion teilzunehmen oder die Möglichkeit, sich die vorab aufgenommenen Audio-Dateien beliebig oft anzuhören (bzw. bei Bedarf anzuhalten und zurückzuspulen). Die Rückmeldungen der Studierenden waren hervorragend, weshalb die entwickelte Lehrmethode nachhaltig beibehalten werden soll. Ihnen sei auch herzlichst gedankt, weil Ihr Feedback ermöglichte, Adaptionen und Verbesserungen vorzunehmen.

Die Klausur wurde als Open-Book gestaltet und den Studierenden per E-Mail zugesandt (sie mussten das Word-Dokument, in das sie die Antworten direkt schreiben konnten, nach 1,5 Stunden per E-Mail wieder zurücksenden). Der E-Mail-Versand wurde von vielen Studierenden als positiv hervorgehoben, da er einen sehr niederschwelligen Zugang bedeutete und auch bei einer schlechten Internetverbindung, mit der doch einige Studierende zu kämpfen hatten, problemlos möglich war. Die Belange von behinderten Studierenden konnten bei der Abhaltung der Online-Klausur entsprechend berücksichtigt werden, indem z.B. die reguläre Zeit von 1,5 Stunden auf einen größeren Zeitraum erweitert wurde.

Nutzen und Mehrwert

Die Studierenden profitieren aus dem entwickelten Lehr- und Lernkonzept auf mehrfache Weise: Sie können rechtliche Aspekte der Digitalisierung aus verschiedenen Blickwinkeln, inter- und transdisziplinär betrachten, einen wissenschaftlichen Diskurs mit Kolleg*innen aus anderen Studienrichtungen führen, eigene Fragestellungen aus ihrer Berufs- und Lebenswirklichkeit einbringen und ihre bisherigen Ansichten reflektieren und auch mit anderen anerkannten Expert*innen und Praktiker*innen zeitnah aktuelle Entwicklungen diskutieren.

Durch die Kombination von unterschiedlichen digitalen Tools besteht zum einen die Möglichkeit, sich - auf mehrere Arten und mit sehr niederschwelligem Zugang - aktiv und unmittelbar einbringen zu können und Fragen zu stellen, zum anderen aber auch, Theorieblöcke beliebig oft sowie zeit- und ortsunabhängig und nach eigenem Tempo zu konsumieren. Damit kann auch den Bedürfnissen unterprivilegierter und benachteiligter Studierenden gerecht werden. Der Kontakt mit der Lehrenden geht durch die mehreren Kommunikationsmöglichkeiten und die Live-Termine nie verloren und es kann jederzeit Feedback eingefordert werden (persönlich, via E-Mail oder eingerichtetem Diskussionsforum).

Die Vermittlung anhand vieler praktischer Fälle oder Fragestellungen führt zu einem erleichterten Verstehen und Erlernen des Wissens und die Aktualität der Themen sowie der Praxisbezug zu größerem Interesse. Das gewählte Konzept der Wissensvermittlung und die Ausrichtung auf praktische Verwendbarkeit im Berufs- und Privatleben sowie die angestrebte Karriere, ist deutlich nachhaltiger als bloßes Vortragen des Stoffes und die Kompetenzen, die vermittelt werden, können auch in Zukunft von Nutzen sein.

Nachhaltigkeit

Die Lehrveranstaltung selbst wurde erstmals 2006 von mir konzipiert und entsprechend der Erfahrungen und Rückmeldung von Studierenden, um die ich - gänzlich unabhängig von den offiziellen und verpflichtenden Evaluierungen durch die Universität - von Beginn an regelmäßig bitte, erweitert und adaptiert. Das vorgestellte Lern- und Lehrprojekt ist so hin das Ergebnis einer längeren, reflektierten Entwicklung, das aufgrund der Covid-19 Pandemie nötigen Distanzlehre auf neue Beine gestellt und neu gedacht werden musste, damit es auch im digitalen Umfeld funktioniert. Dass dies gelungen ist, zeigt das ausgezeichnete Feedback der Studierenden. Die gewonnenen Erfahrungen durch den Einsatz der verschiedenen digitalen Tools, die für ein sinnvolles Zusammenspiel fruchtbar gemacht werden können, sollen auch künftig nachhaltig in den Lehrablauf integriert werden.

Die Lehrveranstaltung wird derzeit jedes Semester abgehalten und die entwickelten Methoden sollen auch bei der Form der Präsenzlehre als zusätzliche und ergänzende Elemente zum Einsatz kommen. Damit kann das Spektrum der Unterrichtsmethoden sinnvoll erweitert und zu einer ganzheitlichen Form geführt werden: Jede Lehrform (Präsenzlehre, Distanzlehre) und jedes digitale Tool hat seine Vorzüge und genau diese sollen genutzt und in optimaler Kombination verwendet werden.

Dissemination/Transfer

Das Lehr- und Lernkonzept ist in modifizierter Form problemlos auf andere Lehrveranstaltungen übertragbar. Ich wende die entwickelte Methode und die daraus gewonnenen Erfahrungen entsprechend bei anderen Lehrveranstaltungen an, was von den Studierenden auch dort sehr positiv bewertet wird.

Institutionelle Unterstützung

Die Universität Salzburg stellt die Infrastruktur und die nötigen erforderlichen digitalen Tools zur Verfügung (insbesondere Blackboard und das Videokonferenzsystem Webex) und steht als Ansprechpartnerin bei etwaigen technischen Schwierigkeiten zur Verfügung.

Positionierung des Lehrangebots

  • FLA Fakultätsübergreifende Lehre
  • Bachelorstudium Informatik (5. Semester)
  • Bachelorstudium Digitalisierung-Innovation-Gesellschaft (5. Semester)
  • Masterstudium Data Science
  • Masterstudium Recht und Wirtschaft (1. Semester)
  • Masterstudium Informatik
  • Diplomstudium Rechtswissenschaften (7. Semester)
Links zu der/den Projektmitarbeiter/innen
Das Beispiel wurde für den Ars Docendi Staatspreis für exzellente Lehre 2023 nominiert.
Ars Docendi
2023
Kategorie: Lehre und Digitale Transformation
Ansprechperson
Mag. Belinda Huber-Haid, Bakk.phil.
Qualitätsmanagement
+43662 8044-2333
Nominierte Person(en)
Assoz.-Prof. PD Dr. Sonja Janisch, LL.M. (Florenz)
Fachbereich Privatrecht
Themenfelder
  • Digitalisierung
  • Forschung/EEK geleitete Lehre
  • Schnittstelle zum Arbeitsmarkt
  • Lehr- und Lernkonzepte
Fachbereiche
  • Wirtschaft und Recht