Technische Universität Graz
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Weitere Beispiele der Hochschule

LV Patentrecht

Ziele/Motive/Ausgangslage/Problemstellung

Ziel der Lehrveranstaltung:

• Vermittlung von Kenntnissen des geistigen Eigentums:

• Patentrecht

• Gebrauchsmusterrecht

• Markenrecht

• Musterrecht

• Urheberrecht

• Persönlichkeitsrechte des ABGB

• Anleitung zur Anwendung des erworbenen Wissens auf lebensnahe Sachverhalte

• Beim Erwerb von „geistigen Eigentum“ wird vielfach Information statt Materie übertragen.

• Es darf der „free flow of information“ nicht mit dem kurzsichtigen Verlagen nach „flow of free information“ verwechselt werden. [Blocher in Jahnel/Mader/Staudegger (Hrsg) IT-Recht 4.Aufl (2020) 278.]

 

Wie gelingt es, die Studierenden für das Fach zu begeistern?

• Begeisterung für das Fach kann nur dann auf die Studierenden übertragen werden, wenn der Vortragende selbst von dem Fach begeistert ist.

• Präsentation der Inhalte anhand praktischer Beispiele

• Das Recht ereignet sich nicht in Form von „Was ist-Fragen“

• Das Recht ist eine praktische Wissenschaft, die sich ständig in der Praxis bewähren muss.

• Das Recht wird anhand praktischer Beispiele dargestellt: dazu werden Originaldokumente des Patentamts ebenso wie Entscheidungen der Höchstgerichte mit den Studierenden bearbeitet und analysiert.

 

Wie werden Lehrbehelfe erstellt, um bestmöglich beim Lernen zu helfen?

• Für die LV wurde vom Vortragenden unter Mitwirkung von Mag. Dominik Possert, einem Dissertanten des Vortragenden, ein spezielles Skriptum für Studierende der TUGraz erstellt.

• Dieses Skriptum wird regelmäßig aktualisiert, um den Änderungen durch Gesetzgebung und Judikatur insbesondere im Europarecht Rechnung zu tragen.

• Aufbereitung der jüngsten Entwicklungen im Patentrecht durch Überlassung von Originaldokumenten des Patentamts an die Studierenden

 

Wie werden komplexe Inhalte aufbereitet, so dass ein Erfassen erleichtert wird?

• Sollte eine Online-LV erforderlich sein, wird dafür eine PowerPoint Präsentation erstellt werden.

• Die Studierenden werden auf die gesetzlichen Grundlagen (z.B.: durch den Kodex „Wirtschaftsgesetze“) hingewiesen. Dann werden sie angeleitet, den Sachverhalt, der sich in der Wirklichkeit ereignet hat, unter den gesetzlichen Tatbestand zu subsumieren.

• Die Subsumtion ist kein mechanischer Vorgang, sondern erfordert regelmäßig eine wertende Beurteilung. Dazu sollen die Studierenden angeleitet werden.

• Mit der Subsumtion soll den Werten, die im jeweiligen Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums enthalten sind, Rechnung getragen werden.

 

Wie wird die Balance zwischen „Fördern“ und „Fordern“ der Studierenden sichergestellt?

Fordern:

• Die herausfordernde Aufgabenstellung für die Studierenden ist es, sowohl in der LV selbst als auch bei der Endklausur die Rechtsfragen zu lösen die sich aus den unterschiedlichen Standpunkten der Streitparteien zum vorgegebenen Sachverhalt ergeben.

Fördern:

• Mit dem Wissenserwerb verbunden ist die Fähigkeit, vergleichbare Situationen in der Praxis selbst rechtlich zu beurteilen. Jedenfalls können die Studierenden als sachkundige Gesprächspartner die Rechtsfragen mit beigezogenen Spezialisten erörtern.

• Der Vortragende steht den Studierenden für weiterführende Rechtsfragen gerne zur Verfügung.

Wie werden abwechslungsreiche Methoden und unterschiedliche Techniken eingesetzt, um Lehr/Lernübergang zu optimieren?

• Die Anregung zur Mitarbeit erfolgt durch die Einbeziehung der Studierenden in die LV. Mit Fragestellungen, wie die Studierenden die jeweils geschilderte Rechtsfrage lösen würden, wird auch die Bereitschaft zur Mitwirkung und zur Auseinandersetzung mit den Standpunkten der Streitparteien gefördert.

• Gleichzeitig erwerben die Studierenden das Wissen, das ihnen in der LV vermittelt werden soll.

• In der LV wird die „sokratische Methode“ angewendet: In didaktischer Hinsicht ist das prägende Merkmal der „sokratischen Methode“ das Bestreben, einem Studierenden durch geeignete Fragen zu ermöglichen, seinen eigenen Standpunkt zu hinterfragen und so sein Erkenntnispotenzial zu vergrößern. Die Studierenden sollen dadurch, dass sie die Fragen des Vortragenden beantworten, ihr eigenes Wissen vermehren´.

 

Wie wird verhindert, dass der erforderliche Aufwand der Studierenden über das durch die ECTS-Punkte festgelegte Ausmaß hinausgeht?

• Wenn der Stoff der LV vom Vortragenden zusammen mit den Studierenden durch Fragestellungen und Diskussion der Antworten erarbeitet wird, ist die Gefahr, dass die Stoffmenge überbordend wäre, nicht gegeben.

• Aufgrund des Charakters der LV als „Block-LV“ wird der Stoff in komprimierter Form innerhalb eines kompakten Zeitraums präsentiert. Der Stoffumfang ist auch durch den Inhalt des Skriptums begrenzt.

 

Wie gelingt es die individuellen Potentiale der einzelnen Studierenden möglichst optimal auszureizen?

• Wenn sich einzelne Teilnehmer der LV weniger aktiv an der Diskussion über die Inhalte beteiligen, liegt es am Vortragenden, durch geeignete Fragen gezielt auch solche Teilnehmer in die Diskussion einzubeziehen.

• Als Beispiel sei auf den Anwendungsbereich der Urheberrechtsgesetzes verwiesen. Das UrhG schützt „Werke der Kunst“, also „Kunstwerke“, nicht jedoch sonstige Werke. Die Abgrenzung führt zur Frage, was „Kunst“ ist. Mit einer solchen Frage, deren Beantwortung eine wertende Beurteilung voraussetzt, kann jeder Teilnehmer der LV zu einer eigenen Stellungnahme angeregt werden.

 

Wie wird versucht sicherzustellen, dass die „lernining outcomes“ von möglichst vielen Studierenden erreicht werden?

• Die Endklausur besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, wobei die mündliche Prüfung für jeden Studierenden/ jede Studierende in Form einer Einzelprüfung abgehalten wird

• Da die Teilnehmer wissen, dass sie für die Dauer von ca. 15-20 Minuten auf die gestellten Fragen mündliche Antworten geben sollen, ist es bisher nicht vorgekommen, dass ein Teilnehmer völlig ohne Vorbereitung zur Prüfung angetreten ist.

 

Wie wird versucht sicherzustellen, dass die „lernining outcomes“ von möglichst vielen Studierenden erreicht werden?

• Die Endklausur besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, wobei die mündliche Prüfung für jeden Studierenden/ jede Studierende in Form einer Einzelprüfung abgehalten wird

• Da die Teilnehmer wissen, dass sie für die Dauer von ca. 15-20 Minuten auf die gestellten Fragen mündliche Antworten geben sollen, ist es bisher nicht vorgekommen, dass ein Teilnehmer völlig ohne Vorbereitung zur Prüfung angetreten ist.

 

Wie erfolgt die Überprüfung ob das Lernen der Studierenden erfolgreich war

• Die Überprüfung des erworbenen Wissens erfolgt in der LV auf drei Arten:

1. Schriftliche Endklausur

2. Mündliche Prüfung zur Endklausur

3. LV mit immanentem Prüfungscharakter

4. Aufgrund zahlreicher Kontakte mit Studierenden, die nach Abschluss ihres Studiums das erworbene Wissen in ihrem Beruf angewendet haben, kann die Relevanz des vermittelten Wissens ganz allgemein aus den Rechtsfächern, aber auch speziell aus dem Bereich des geistigen Eigentums, vielfach bestätigt werden.

 

Wie wird erreicht, dass das Niveau der LV-inhalte mit der Prüfung korreliert?

• Die Beispiele, zu denen die Studierenden im Rahmen der schriftlichen Endklausur Stellung nehmen, kommen unmittelbar aus dem Stoff der LV.

• Das Niveau der Endklausurbeispiele entsprich jenem der LV und des Skriptums.

 

Wie wird den Teilnehmern der praktische Umgang mit patentrechtlichen Fragen nahegebracht?

Am Ende der LV findet eine gemeinsame Exkursion zum österreichischen Patentamt in Wien statt. Für die Exkursion wird den Studierenden ein Autobus zur Verfügung gestellt. Dafür leisten sie einen Anerkennungsbeitrag von EUR 10,--.

Im Patentamt wird von einem der über 100 Rechercheuren über die tägliche Arbeit mit Patentanmeldungen, über die Entgegenhaltungen in der Korrespondenz mit dem Anmelder und über die Schritte bis zur Patenterteilung berichtet. Für manche Studierende der TUGraz hat sich damit auch eine berufliche Alternative ergeben, weil die Nachfrage nach Rechercheuren ständig gegeben ist.

 

Ausgangslage:

Der Vortragende ist auch Konsulent in der Rechtsanwaltskanzlei Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH, Graz/Wien und ist daher mit den Problemen des geistigen Eigentums in der Praxis laufend beschäftigt. Weiters ist er Vortragender an den Fachhochschulen Joanneum und Campus02.

Kurzzusammenfassung des Projekts

Lehrveranstaltung: Patentrecht (Nitsche)

Vermittlung von Kenntnissen des geistigen Eigentums:

Patentrecht – Gebrauchsmusterrecht – Markenrecht – Musterrecht – Urheberrecht

Anleitung zur Anwendung des erworbenen Wissens:

lebensnahe Sachverhalte anhand praktischer Beispiele

(z.B.: „Skylink“; „Blumenstück“ von Gerhard Rühm)

Erwerb von „geistigen Eigentum“:

Vielfach wird Information statt Materie übertragen. Konsequenz: potentielle Ubiquität

Fördern:

Mit dem Wissenserwerb verbunden ist die Fähigkeit, vergleichbare Situationen in der Praxis selbst rechtlich zu beurteilen.

Fordern:

Die herausfordernde Aufgabenstellung für die Studierenden ist es, in der LV die Rechtsfragen zu lösen die sich aus den unterschiedlichen Standpunkten der Streitparteien zum vorgegebenen Sachverhalt ergeben.

Sokratische Methode: In didaktischer Hinsicht ist das prägende Merkmal der „sokratischen Methode“ das Bestreben, einem Studierenden durch geeignete Fragen zu ermöglichen, seinen eigenen Standpunkt zu hinterfragen und so sein Erkenntnispotenzial zu vergrößern. Die Studierenden sollen dadurch, dass sie die Fragen des Vortragenden beantworten, ihr eigenes Wissen vermehren´.

Skriptum; Sollte die LV nicht als Päsenzveranstaltung abgehalten werden können: PowerPoint

Kurzzusammenfassung des Projekts in englischer Sprache

Course: patent law (Nitsche)

Content: intellectual property: patent law, utility models, trademark law, design protection law, copyright

Guidelines to apply the knowlege of law to practical cases ("Skylink", "Blumenstück")

acquisition of intellectual property rights

Transfer of information instead of substance: potential onmipresence

Promotion:

Support for students in resolving legal questions relating to intellectual property law

Challenge:

Finding the right answers to the legal questions.

Socratic method: Asking questions to students to stimulate their probelm solving capacities

Script; in case of covid-lockdown: PowerPoint presentation

Nähere Beschreibung des Projekts

Ziel der Lehrveranstaltung:

• Vermittlung von Kenntnissen des geistigen Eigentums:

• Patentrecht

• Gebrauchsmusterrecht

• Markenrecht

• Musterrecht

• Urheberrecht

• Persönlichkeitsrechte des ABGB

• Anleitung zur Anwendung des erworbenen Wissens auf lebensnahe Sachverhalte

• Beim Erwerb von „geistigen Eigentum“ wird vielfach Information statt Materie übertragen.

• Es darf der „free flow of information“ nicht mit dem kurzsichtigen Verlagen nach „flow of free information“ verwechselt werden. [Blocher in Jahnel/Mader/Staudegger (Hrsg) IT-Recht 4.Aufl (2020) 278.]

 

Wie gelingt es, die Studierenden für das Fach zu begeistern?

• Begeisterung für das Fach kann nur dann auf die Studierenden übertragen werden, wenn der Vortragende selbst von dem Fach begeistert ist.

• Präsentation der Inhalte anhand praktischer Beispiele

• Das Recht ereignet sich nicht in Form von „Was ist-Fragen“

• Das Recht ist eine praktische Wissenschaft, die sich ständig in der Praxis bewähren muss.

• Das Recht wird anhand praktischer Beispiele dargestellt: dazu werden Originaldokumente des Patentamts ebenso wie Entscheidungen der Höchstgerichte mit den Studierenden bearbeitet und analysiert.

 

Wie werden Lehrbehelfe erstellt, um bestmöglich beim Lernen zu helfen?

• Für die LV wurde vom Vortragenden unter Mitwirkung von Mag. Dominik Possert, einem Dissertanten des Vortragenden, ein spezielles Skriptum für Studierende der TUGraz erstellt.

• Dieses Skriptum wird regelmäßig aktualisiert, um den Änderungen durch Gesetzgebung und Judikatur insbesondere im Europarecht Rechnung zu tragen.

• Aufbereitung der jüngsten Entwicklungen im Patentrecht durch Überlassung von Originaldokumenten des Patentamts an die Studierenden

 

Wie werden komplexe Inhalte aufbereitet, so dass ein Erfassen erleichtert wird?

• Sollte eine Online-LV erforderlich sein, wird dafür eine PowerPoint Präsentation erstellt werden.

• Die Studierenden werden auf die gesetzlichen Grundlagen (z.B.: durch den Kodex „Wirtschaftsgesetze“) hingewiesen. Dann werden sie angeleitet, den Sachverhalt, der sich in der Wirklichkeit ereignet hat, unter den gesetzlichen Tatbestand zu subsumieren.

• Die Subsumtion ist kein mechanischer Vorgang, sondern erfordert regelmäßig eine wertende Beurteilung. Dazu sollen die Studierenden angeleitet werden.

• Mit der Subsumtion soll den Werten, die im jeweiligen Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums enthalten sind, Rechnung getragen werden.

 

Wie wird die Balance zwischen „Fördern“ und „Fordern“ der Studierenden sichergestellt?

Fordern:

• Die herausfordernde Aufgabenstellung für die Studierenden ist es, sowohl in der LV selbst als auch bei der Endklausur die Rechtsfragen zu lösen die sich aus den unterschiedlichen Standpunkten der Streitparteien zum vorgegebenen Sachverhalt ergeben.

Fördern:

• Mit dem Wissenserwerb verbunden ist die Fähigkeit, vergleichbare Situationen in der Praxis selbst rechtlich zu beurteilen. Jedenfalls können die Studierenden als sachkundige Gesprächspartner die Rechtsfragen mit beigezogenen Spezialisten erörtern.

• Der Vortragende steht den Studierenden für weiterführende Rechtsfragen gerne zur Verfügung.

Wie werden abwechslungsreiche Methoden und unterschiedliche Techniken eingesetzt, um Lehr/Lernübergang zu optimieren?

• Die Anregung zur Mitarbeit erfolgt durch die Einbeziehung der Studierenden in die LV. Mit Fragestellungen, wie die Studierenden die jeweils geschilderte Rechtsfrage lösen würden, wird auch die Bereitschaft zur Mitwirkung und zur Auseinandersetzung mit den Standpunkten der Streitparteien gefördert.

• Gleichzeitig erwerben die Studierenden das Wissen, das ihnen in der LV vermittelt werden soll.

• In der LV wird die „sokratische Methode“ angewendet: In didaktischer Hinsicht ist das prägende Merkmal der „sokratischen Methode“ das Bestreben, einem Studierenden durch geeignete Fragen zu ermöglichen, seinen eigenen Standpunkt zu hinterfragen und so sein Erkenntnispotenzial zu vergrößern. Die Studierenden sollen dadurch, dass sie die Fragen des Vortragenden beantworten, ihr eigenes Wissen vermehren´.

 

Wie wird verhindert, dass der erforderliche Aufwand der Studierenden über das durch die ECTS-Punkte festgelegte Ausmaß hinausgeht?

• Wenn der Stoff der LV vom Vortragenden zusammen mit den Studierenden durch Fragestellungen und Diskussion der Antworten erarbeitet wird, ist die Gefahr, dass die Stoffmenge überbordend wäre, nicht gegeben.

• Aufgrund des Charakters der LV als „Block-LV“ wird der Stoff in komprimierter Form innerhalb eines kompakten Zeitraums präsentiert. Der Stoffumfang ist auch durch den Inhalt des Skriptums begrenzt.

 

Wie gelingt es die individuellen Potentiale der einzelnen Studierenden möglichst optimal auszureizen?

• Wenn sich einzelne Teilnehmer der LV weniger aktiv an der Diskussion über die Inhalte beteiligen, liegt es am Vortragenden, durch geeignete Fragen gezielt auch solche Teilnehmer in die Diskussion einzubeziehen.

• Als Beispiel sei auf den Anwendungsbereich der Urheberrechtsgesetzes verwiesen. Das UrhG schützt „Werke der Kunst“, also „Kunstwerke“, nicht jedoch sonstige Werke. Die Abgrenzung führt zur Frage, was „Kunst“ ist. Mit einer solchen Frage, deren Beantwortung eine wertende Beurteilung voraussetzt, kann jeder Teilnehmer der LV zu einer eigenen Stellungnahme angeregt werden.

 

Wie wird versucht sicherzustellen, dass die „lernining outcomes“ von möglichst vielen Studierenden erreicht werden?

• Die Endklausur besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, wobei die mündliche Prüfung für jeden Studierenden/ jede Studierende in Form einer Einzelprüfung abgehalten wird

• Da die Teilnehmer wissen, dass sie für die Dauer von ca. 15-20 Minuten auf die gestellten Fragen mündliche Antworten geben sollen, ist es bisher nicht vorgekommen, dass ein Teilnehmer völlig ohne Vorbereitung zur Prüfung angetreten ist.

 

Wie wird versucht sicherzustellen, dass die „lernining outcomes“ von möglichst vielen Studierenden erreicht werden?

• Die Endklausur besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, wobei die mündliche Prüfung für jeden Studierenden/ jede Studierende in Form einer Einzelprüfung abgehalten wird

• Da die Teilnehmer wissen, dass sie für die Dauer von ca. 15-20 Minuten auf die gestellten Fragen mündliche Antworten geben sollen, ist es bisher nicht vorgekommen, dass ein Teilnehmer völlig ohne Vorbereitung zur Prüfung angetreten ist.

 

Wie erfolgt die Überprüfung ob das Lernen der Studierenden erfolgreich war

• Die Überprüfung des erworbenen Wissens erfolgt in der LV auf drei Arten:

1. Schriftliche Endklausur

2. Mündliche Prüfung zur Endklausur

3. LV mit immanentem Prüfungscharakter

4. Aufgrund zahlreicher Kontakte mit Studierenden, die nach Abschluss ihres Studiums das erworbene Wissen in ihrem Beruf angewendet haben, kann die Relevanz des vermittelten Wissens ganz allgemein aus den Rechtsfächern, aber auch speziell aus dem Bereich des geistigen Eigentums, vielfach bestätigt werden.

 

Wie wird erreicht, dass das Niveau der LV-inhalte mit der Prüfung korreliert?

• Die Beispiele, zu denen die Studierenden im Rahmen der schriftlichen Endklausur Stellung nehmen, kommen unmittelbar aus dem Stoff der LV.

• Das Niveau der Endklausurbeispiele entsprich jenem der LV und des Skriptums.

 

Wie wird den Teilnehmern der praktische Umgang mit patentrechtlichen Fragen nahegebracht?

Am Ende der LV findet eine gemeinsame Exkursion zum österreichischen Patentamt in Wien statt. Für die Exkursion wird den Studierenden ein Autobus zur Verfügung gestellt. Dafür leisten sie einen Anerkennungsbeitrag von EUR 10,--.

Im Patentamt wird von einem der über 100 Rechercheuren über die tägliche Arbeit mit Patentanmeldungen, über die Entgegenhaltungen in der Korrespondenz mit dem Anmelder und über die Schritte bis zur Patenterteilung berichtet. Für manche Studierende der TUGraz hat sich damit auch eine berufliche Alternative ergeben, weil die Nachfrage nach Rechercheuren ständig gegeben ist.

Nutzen und Mehrwert

Studierende erhalten wichtige grundlegende Informationen über den Umgang mit geistigem Eigentum. Als Beispiel ist für die Notwendigkeit der Geheimhaltung einer Erfindung als Voraussetzung für die Patentierbarkeit zu verweisen. Gleiches gilt für die Möglichkeit, geistiges Eigentum durch Lizenzierung zu verwerten. Dieses Wissen erlangt besondere Bedeutung für die Studierenden, wenn sie in ihr Berufsleben eingetreten sind.

Nachhaltigkeit

Das Konzept setzt eine beschränkte Teilnehmerzahl voraus, ist also für Massen-LVs mit mehreren hundert Teilnehmern nicht geeignet. Das Konzept wird aufgrund des Feedbacks der Studierenden laufend evaluiert und weiterentwickelt.

Aufwand

Das Projekt verursacht für den Vortragenden und für Mag. Dominik Possert als Mitverfasser des Skriptums einen Zeitaufwand bei der Vorbereitung. Für die TUGraz entstehen keine Mehrkosten. Der Zeitaufwand des Instituts für Betriebswirtschaftslehre und Betriebssoziologie ist auf die Organisation der LV und der Prüfungen beschränkt.

Positionierung des Lehrangebots

Das Angebot der LV richtet sich insbesondere an folgende Masterstudien: Information and Computer Engineering; Biomedical Engineering; Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau; Software Engineering and Management;

Das Angebot der LV richtet sich auch an alle Doktorats-Studien der Technischen Wissenschaften.

Links zum Projekt
Links zu der/den Projektmitarbeiter/innen
Links zu Social Media-Kanälen
Das Beispiel wurde für den Ars Docendi Staatspreis für exzellente Lehre 2021 nominiert.
Ars Docendi
2021
Kategorie: Lernergebnisorientierte Lehr- und Prüfungskultur
Ansprechperson
Dominik Possert, Mag.iur, Ing
Graf&Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH
0316/833 777 35
Nominierte Person(en)
Univ.-Prof. i.R. Dr. Gunter Nitsche
Technische Universität Graz - Institut für Betriebswirtschaftslehre und Betriebssoziologie
Themenfelder
  • Lehr- und Lernkonzepte
Fachbereiche
  • Wirtschaft und Recht